Information für Rechtsanwaltsanwärter/Innen zu Approbationen
Als Service für unsere Kunden stellen wir Ihnen ab sofort ein Antragsformular zur Approbation unserer Fachseminare zur Verfügung.
Nach Rücksprache mit der Rechtsanwaltskammer ist es notwendig, dass der/die KonzipientIn die gewünschte Approbation im Vorfeld des Seminarbesuchs selbst beantragt. Zusätzlich zum Approbationsantrag benötigt die Rechtsanwaltskammer auch den entsprechenden Seminarfolder für die Prüfung(Folder-Download unter www.ars.at).
Wir weisen darauf hin , dass eine Antragsgenehmigung einzig der Rechtsanwaltskammer obliegt und ARS somit keine Garantie übernehmen kann. Einige Rechtsanwaltskammern ermöglichen uns Seminare schon vorab zu approbieren (diesbezügliche Vermerke finden Sie auf dem jeweiligen Seminarfolder).
Zusätzlich möchten wir Sie darüber informieren, dass am Tag der Veranstaltung die Anwesenheit durch ARS und den/die ReferentIn geprüft wird.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Nora Ceipek unter 01/713 80 24–37 oder nc@ars.at gerne zu Verfügung.
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