Förderungen
 
Die ARS Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft ist österreichweit anerkannter und zertifizierter Bildungsträger. Damit bieten wir Beschäftigten wie auch Arbeitssuchenden die Möglichkeit auf die Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme. Informationen zu länderspezifischen Fördermöglichkeiten finden Sie nachfolgend angeführt, gerne stehen auch wir für weitere Auskünfte zur Verfügung. Zur Antragstellung bitten wir Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Förderstelle in Verbindung zu setzen.

Bildungskarenz Plus – die Wirtschaftkrise als Weiterbildungschance!

Nützen Sie die Krise als Weitbildungschance und machen Sie sich das spezielle Förderprogramm „Bildungskarenz Plus“ zunutzen. Bilden Sie Ihre MitarbeiterInnen im Rahmen dieser Maßnahme gezielt weiter und machen Sie sich und Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig! Detailinformationen zur Bildungskarenz Plus sowie exemplarische Weiterbildungsmodelle der ARS finden Sie hier http://www.ars.at/pdf/RE970119.pdf. Sehr gerne erstellen wir für Sie ein Bildungskonzept, maßgeschneidert und exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
 
AMS-Arbeitsmarktservice

http://www.ams.at/
 
Weiterbildungskonto des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds WAFF

http://www.waff.at/service-fuer-arbeitsuchende/weiterbildung-foerderung/weiterbildungskonto/
 
Bildungsförderung vom Land Niederösterreich

http://www.noe.gv.at/Bildung/Aus-und-Weiterbildung/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung.html
 
Oberösterreichisches Bildungskonto

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm
 
QPlus – Qualifizierungsscheck - Förderung über die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft

http://www.sfg.at/cms/414/6147/
 
Bildungsscheck des Landes Salzburg

http://www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
 
Weiterbildungsförderung des Landes Tirol

http://content.tibs.at/twc/?getPage=div/foerderungstartseite.html&menu=1222
 
Bildungsscheck des Landes Kärnten

http://kaernten.arbeiterkammer.at/online/bildungsscheck-44836.html
 
Förderung über die Burgenländische Landesregierung

http://www.burgenland.at/gesundheit-soziales/arbeitnehmerfoerderung
 
Steuerliche Möglichkeiten

Bildungsfreibetrag (§4 Abs. 4 Z 8 EStG)

Für Unternehmen sind unmittelbare Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Fortbildung von MitarbeiterInnen steuerlich absetzbar. Dies gilt für außer- und innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Unternehmen, die in die Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter investieren, können einen Bildungsfreibetrag im Höchstausmaß von 20 % der unmittelbar angefallenen Aufwendungen (Unterbringungs- und Reisekosten können nicht einberechnet werden) geltend machen.Voraussetzung: Die betrieblichen Aufwendungen betreffen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die im betrieblichen Interesse für Arbeitnehmer getätigt werden.

Bildungsprämie (§ 108c Abs. 2 Z 2 EStG) Alternativ zur Geltendmachung eines Bildungsfreibetrages können unmittelbare Aufwendungen für Aus- und Fortbildung in Form einer Bildungsprämie in Höhe von 6 % in Anspruch genommen werden. Die Geltendmachung der Prämie erfolgt mittels amtlichen Formular (Formular E 108c) und muss der Steuererklärung angeschlossen sein. Die Bildungsprämie wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben.

Werbungskosten (§16 Abs. 1 Z 10 EStG) Unselbstständige Erwerbstätige können Aufwendungen für Aus-, Fortbildung- und Umschulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in der Jahressteuerklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.