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        <title>ARS Foren</title>
        <description></description>
        <link>http://www.ars.at/forum/index.php</link>
        <lastBuildDate>Tue, 07 Sep 2010 15:28:48 +0200</lastBuildDate>
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            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21033,21034#msg-21034</guid>
            <title>Re: Überstundenentlohnung - KV Handel Arbeiter</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21033,21034#msg-21034</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Manuela!<br />
Die regelmäßige Erschwerniszulage ist m.E. in die ÜSt-Entlohnung mit einzurechnen! <br />
<br />
1) ÜStgrundlohn 49,40 ¤]]></description>
            <dc:creator>RamonaSpitzer</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 15:20:26 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21033,21033#msg-21033</guid>
            <title>Überstundenentlohnung - KV Handel Arbeiter</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21033,21033#msg-21033</link>
            <description><![CDATA[ Liebes Forum!<br />
<br />
Lt. KV Handel Arbeiter beträgt bei monatlicher Entlohnung der Grundstundenlohn für die Überstundenentlohnung 1/167 des Bruttomonatslohnes.<br />
<br />
Zusätzlich zum Monatslohn wird auch monatlich eine Erschwerniszulage iHv 10% des Monatlohnes abgerechnet.<br />
<br />
Meine Frage:<br />
Ist bei der Berechnung der Überstundenentlohnung vom Monatslohn auszugehen oder vom Monatslohn + Erschwerniszulage.<br />
<br />
z.B.<br />
Monatslohn = EUR 1.500,00<br />
Erschwerniszulage mtl. = EUR 150,00<br />
<br />
es werden 5 Überstunden geleistet<br />
<br />
Welche dieser Varianten ist für die Berechnung des Überstundengrundlohnes korrekt?:<br />
<br />
1) Überstundengrundlohn =  49,40 ((=1.500,00 + 150,00):167x5) ODER<br />
2) Überstundengrundlohn =  44,91 (= 1.500,00:167x5)<br />
<br />
Bereits im Voraus vielen Dank für die Rückmeldung.]]></description>
            <dc:creator>Manuela1234</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 14:01:19 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21032,21032#msg-21032</guid>
            <title>Werkvertrag</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21032,21032#msg-21032</link>
            <description><![CDATA[ Sg. Herr Kurzböck!<br />
<br />
Ich bräuchte den Rat eines Spezialisten!<br />
<br />
Ich hätte 2 Fragen:<br />
<br />
1. Ist es möglich für die Tätigkeit &quot;wissenschaftliche Beratung&quot; (im Forschungsbereich) einen Werkvertrag auszustellen?<br />
<br />
2. Es sollen von polnischen Personen in Polen Bilder (es handelt sich um Bilder von Bodenbeschaffenheit diverser Straßenabschnitte) ausgewertet werden, die Auswertungen werden nach Österreich geschickt und dementsprechend auf Honorarbasis verrechnet. Kann ich auch für diese Personen einen Werkvertrag ausstellen?<br />
<br />
Vielen Dank schon für Ihre Antwort im Voraus<br />
MfG<br />
Soustal Patricia]]></description>
            <dc:creator>Soustal Patricia</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 13:08:16 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21031,21031#msg-21031</guid>
            <title>Lehrling - Förderbeitrag von der Wirtschafskammer</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21031,21031#msg-21031</link>
            <description><![CDATA[ Hallo!<br />
<br />
Wir bekommen für unseren Lehrling auf Antrag von der Wirtschaftskammer für die mit gutem Erfolg bestandene Lehrabschlußprüfung einen Förderbetrag in der Höhe von  ¤ 200,--. Können wir dem, nun mehr nicht mehr Lehrling, sondern Gesellen, den Förderbetrag steuerfrei weitergeben?<br />
<br />
Mfg<br />
clma]]></description>
            <dc:creator>clma</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 12:00:46 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21002,21030#msg-21030</guid>
            <title>Re: Berechnungsbasis Sonderzahlung = Monatsbezug</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21002,21030#msg-21030</link>
            <description><![CDATA[ Hallo Stengg,<br />
<br />
nachdem es keinen KV gibt, könnte man das meiner Meinung so machen:<br />
<br />
Zum besseren Verständnis könnte man ja jetzt angeben, daß mit Monatsbezug der Monatsgehalt gemeint ist. Oder gibt es hier außer den Überstunde noch andere Zulagen? <br />
<br />
Die Überstunden werden eben in Zukunft nicht mit Teiler 160 gerechnet sondern mit 137. Damit sind die Sonderzahlungen abgegolten.<br />
<br />
Man erspart sich hier alle zukünftigen Durchschnittsberechnungen und das kann oft eine Menge Arbeit sein. Speziell bei Rollungen gibt es u.U. immer wieder Differenzen.]]></description>
            <dc:creator>willi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 08:40:05 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21029,21029#msg-21029</guid>
            <title>Reisekosten - ausländischer Arbeitgeber</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21029,21029#msg-21029</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Forumteilnehmer!<br />
<br />
Ein deutsches Unternehmen beschäftigt einen Außendienstmitarbeiter in Österreich. Da es sich um einen Handelsbetrieb handelt, muss der DN ja lt. AVRAG soviel verdienen, wie es im KV für Handelsangestellte vereinbart ist. <br />
Gilt dieses AVRAG-Gesetz auch für die Reisekosten lt. KV oder nur hinsichtlich der Mindesgehälter?<br />
Der DG möchte nämlich weniger RK bezahlen, als im KV steht.<br />
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.<br />
<br />
LG Marie]]></description>
            <dc:creator>marie</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 08:13:04 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21028,21028#msg-21028</guid>
            <title>Erneute Karenz</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21028,21028#msg-21028</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Forummitglieder! <br />
<br />
Habe schon anhand der Suchfunktion versucht meine Problemstellung zu erarbeiten. <br />
Allerdings sind einige Fragen offen geblieben. <br />
<br />
Folgender Fall: Mitarbeiterin Ende Karenz 16. Jänner. Erneuter Mutterschutz beginnt am 28. Jänner. Das heißt sie müsste 10 AT (bzw 13 Kalendertage) bei uns wieder arbeiten. <br />
<br />
a) Wie funktioniert dies mit dem Wochengeld? Wenn Sie kein volles Versicherungsmonat im Dezember hat, wird das Wochengeld 180% vom Kinderbetreuungsgeld gerechnet oder? <br />
b) Welche Möglichkeiten haben wir? Wie können wir die Zeitspanne überbrücken? <br />
(für beide Seiten möglich günstig ... )<br />
<br />
Meine Lösungsvorschläge wären: <br />
b1) das sie regulär ihren Dienst antritt (ev. Möglichkeit mit Urlaub und Zeitguthaben arbeiten)<br />
b2) dass sie den Dienst nicht antritt und somit den begünstigen Schutz &quot;verliert&quot; jedoch mit dem DG eine verlängerte Karenz vereinbaren kann (muss dieser sie dann wieder nach der 2 Karenz zurück nehmen?) <br />
<br />
Von einer Beendigung des DV würde ich sehr abraten, auch wenn sie noch nicht weiß, ob sie nach dem zweiten Kind zurück gekommt. <br />
<br />
Bitte um so viel Vorschläge (und erleuterte Folgen) wenn irgendwie möglich, BESTEN BESTEN DANK!]]></description>
            <dc:creator>RamonaSpitzer</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 07:50:13 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21027,21027#msg-21027</guid>
            <title>Mühlengewerbe - ArbeiterInnen - KV-Abschluss per 1. 8. 2010</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21027,21027#msg-21027</link>
            <description><![CDATA[ Erhöhung der KV-Löhne um 1,37% plus einer Aufrundung in allen Lohnkategorien <br />
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen werden um 1,40% plus einer Aufrundung <br />
Erhöhung sämtlicher Zulagen laut Lohnvertrag um 1,40% <br />
Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1,45% <br />
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht. <br />
KV-Abschluss per 1. 8. 2010]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 17:43:05 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21002,21026#msg-21026</guid>
            <title>Re: Berechnungsbasis Sonderzahlung = Monatsbezug</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21002,21026#msg-21026</link>
            <description><![CDATA[ Danke Willi!<br />
<br />
Das ist mir auch klar, nur leider steht es eben genauso in der Betriebsvereinbarung.<br />
An der Formulierung kann ich nichts mehr ändern...<br />
Jetzt gehts eben darum, wie die Formulierung in die Tat umgewandelt wird ;)<br />
<br />
Der Überstundenteiler ist bei 160, der eigentliche Monatsteiler bei 171 (=39,50 Std.Woche) daher ist hier deninitiv nicht die SZ berücksichtigt...<br />
<br />
Daher würde ich eben die Überstunden einbeziehen<br />
<br />
LG Stengg82]]></description>
            <dc:creator>stengg82</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 11:21:52 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21012,21025#msg-21025</guid>
            <title>Re: An-/Abmeldung Unbezahlter Urlaub</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21012,21025#msg-21025</link>
            <description><![CDATA[ Guten Morgen Willi,<br />
<br />
danke für rasche Antwort. UEL sind nur einige Tage im Sept. - meine Chefs haben sich für die 2. Variante entschieden.]]></description>
            <dc:creator>Wasol</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 09:12:17 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21024,21024#msg-21024</guid>
            <title>Die Inhalte der WPA 14/2010</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21024,21024#msg-21024</link>
            <description><![CDATA[ Im Laufe des 6. September 2010 geht Ihnen als WPA-AbonnentInnen die Ausgabe Nr. 14/2010 per e-mail zu und zwar mit folgenden Inhalten:<br />
<br />
Sozialrechtsänderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010	<br />
Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010	<br />
	<br />
<br />
Anspruch auf Überstundenzuschlag für Anreise zur Störungsbehebung am Einsatzort	<br />
	<br />
Arbeitszeitrechtliche Regelung des Veräußerer-KV geht nach Betriebsübergang nicht auf Erwerber-KV über		<br />
<br />
Schmutzzulage keine Aufwandsentschädigung sondern arbeitsrechtliches Entgelt<br />
	<br />
Beitragsfreier Monat nach dem BMSVG<br />
<br />
ELDA Tipp: Beitragsgruppenermittlung leicht gemacht<br />
<br />
Broschüre zur Sportlerbegünstigung<br />
<br />
Krankenkassen stehen auf flipbooks<br />
<br />
Informationen zur neuen Mindestsicherung<br />
<br />
Die neue Verordnung zur „Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ – Fragen und Antworten – Teil V (Abschluss der Serie)<br />
	<br />
Fehlendes KFZ-Privatnutzungsverbot und fehlende Nachweise über ausschließlich berufliche Fahrten	<br />
	<br />
Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes wegen Wochenendbetreuung der Kinder nach Scheidung<br />
	<br />
Bundesverfassungsgericht in Deutschland kippt die steuerliche Arbeitszimmerregelung<br />
<br />
Montageprivileg – nächster Aufhebungsantrag des VwGH<br />
	<br />
<br />
Auswärtige Berufsausübung eines Kindes – Verordnungsgemeinde<br />
<br />
Anforderungen an die Begründung eines Aufhebungsbescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO	<br />
<br />
Entsendung von in Österreich ansässigen FernfahrerInnen durch liechtensteinische bzw. schweizerische ArbeitgeberInnen	<br />
<br />
Freiwillige Selbstversicherung für Gattin contra Angehörigenbeitrag<br />
<br />
Ambulanzgebühren als sonstige Bezüge<br />
<br />
Ablösezahlungen für Deputate stellen keine Pensionsabfindung dar<br />
Barwertgrenze für Hälftesteuersatz bei Pensionsabfindungen ist eine Freigrenze	<br />
<br />
Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz durch sehr lange Tagesarbeitszeiten	<br />
<br />
Zumutbarkeit der Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel bei fiskaloptimaler Gestaltung der Gleitzeit<br />
<br />
Höchstbeitrag für Familienheimfahrten kann nicht um fiktive Kosten für eine angemessene Wohnung erhöht werden<br />
<br />
Vertreterpauschale für SAP-Consultant<br />
	<br />
Kollektivvertragsaktualisierungen – powered by HG-Datenbanken<br />
Gewerbliche Mischfuttererzeugung – ArbeiterInnen<br />
Ledererzeugende Industrie<br />
Zuckerbäcker – ArbeiterInnen<br />
	<br />
www.entsendung.at <br />
<br />
DBA mit Hongkong unterzeichnet<br />
<br />
SV-Abkommen mit Korea unterzeichnet<br />
<br />
Entsenderegel im SV-Abkommen Australien<br />
	<br />
Das praktische Lohnverrechnungsbeispiel<br />
Zuverdienst bei PraktikantInnen<br />
	<br />
Das Schwerpunktthema<br />
Sonderzahlungen – sonstige Bezüge – Spezialfragen]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 14:48:40 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21023,21023#msg-21023</guid>
            <title>!!!!Kurzböck-Antworten erst wieder für Fragen, die am 7. 9. 2010 im ARS-Forum landen!!!!</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21023,21023#msg-21023</link>
            <description><![CDATA[ Werte UserInnen des ARS-Forums! <br />
<br />
<br />
Für fachliche Fragen in diesem Forum stehe ich gerne wieder ab 7. September 2010 zur Verfügung und zwar: <br />
<br />
- für maximal fünf an diesem Tag gestellte Fragen, <br />
<br />
- die von WPA oder WPA-AKÜ-AbonnentInnen gestellt werden, <br />
<br />
- deren Registrierungs-e-mail-Adresse hier im ARS-Forum mit der Zustelladresse der Internetmagazines übereinstimmt. <br />
<br />
<br />
Fragen, die davor gestellt werden (auch Rückmeldungen auf von mir gepostete Äußerungen, die vor diesem Datum im Forum landen) werden nicht bearbeitet (auch nicht nachträglich). <br />
<br />
Das Forum ist aber frei und zu jeder Zeit zum wechselseitigen fachlichen Austausch und zu Rercherchen nutzbar. <br />
<br />
Die oben genannten Einschränkungen betreffen nur meinen persönlichen support.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 14:38:25 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20848,21022#msg-21022</guid>
            <title>Re: Abfertigung alt - erhöhter Anspruch in Kündigungsfrist</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20848,21022#msg-21022</link>
            <description><![CDATA[ Das Ende 31.12.2010 ergibt sich lediglich, da ich ja den vorzeitigen Mutterschaftsaustritt 3 Monate vor dem Ende erklären muss. Das Ende soll schon der 31.12.2010 sein.<br />
<br />
LG<br />
Nicole]]></description>
            <dc:creator>WLP</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 09:54:51 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20854,21021#msg-21021</guid>
            <title>Re: steuerfreies Taggeld KV Güterbeförderung bei nicht reiner Fahrtätigkeit</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20854,21021#msg-21021</link>
            <description><![CDATA[ Vielen Dank Herr Kurzböck! ;-)<br />
<br />
Broschüre schon bestellt ;-)]]></description>
            <dc:creator>BenjaminB</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 15:21:35 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21020,21020#msg-21020</guid>
            <title>Krankheit Lehrlinge - BV-Pflicht</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21020,21020#msg-21020</link>
            <description><![CDATA[ Hallo zusammen!<br />
<br />
Wie ist das, wenn ein Lehrling so lange krank ist, dass er kein Entgelt von er Firma mehr bezieht. Gibt es hier auch die fiktive Bemessungsgrundlage für den BV-Beitrag oder ist die Zeit beitragsfrei? (Da ja auch das Teilentgelt für Lehrlinge schon BV-frei ist....)<br />
<br />
Vielen Dank für die Unterstütung und schönes Wochenende!<br />
<br />
Evi]]></description>
            <dc:creator>Evi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 14:08:51 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21012,21019#msg-21019</guid>
            <title>Re: An-/Abmeldung Unbezahlter Urlaub</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21012,21019#msg-21019</link>
            <description><![CDATA[ Sicherlich ist die 2. Variante die einfachere. Dabei würde ich auch bleiben. Die Frage ist, ob die UEL bis in den Oktober hineinreicht? Wenn ja, würden Sie ab 1.10. doppelt SV-Beiträge für diesen Zeitraum zahlen, wobei meines Wissens nur der Dienstnehmer Teile davon rückfordern kann.]]></description>
            <dc:creator>willi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 14:02:55 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20986,21018#msg-21018</guid>
            <title>Re: unbezahlter Urlaub - Abfertigung ALT</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20986,21018#msg-21018</link>
            <description><![CDATA[ Lieber Robert, <br />
<br />
<br />
Ich bin nicht so empfindlich, daß ich mich dadurch verletzt fühle. Ich denke, daß ein PV so etwas aushalten muß. Ich wollte nur damit sagen, daß es oft um die dafür aufgebrachte Zeit sehr schade ist, wenn es sich dann herausstellt, daß verschiedene wichtige Angaben fehlen, obwohl diese bekannt sind. Das fängt oft schon damit an, daß die wichtigsten Angaben wie Arbeiter oder Ang., KV. etc. fehlen. Natürlich habe ich auch nicht immer alle Informationen und muß im Bedarfsfall genauso nachfragen. Das geht auch gar nicht anders.]]></description>
            <dc:creator>willi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 11:57:12 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21017,21017#msg-21017</guid>
            <title>Neue Entwicklungen: DB/DZ/KommSt: BV-Beitrag bei freien DienstnehmerInnen (§ 4 Abs. 4 ASVG) sowie vom/von der ArbeitgeberIn übernommene Reisespesen bei wesentlich beteiligten geschäftsführenden GesellschafterInnen</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21017,21017#msg-21017</link>
            <description><![CDATA[ Aus einer an mich gestellten Anfrage zu den in der Überschriftszeile betroffenen Themen möchte ich gerne die Frage und die Antwort öffentlich darstellen, damit ein möglichst breiter Leserkreis von dieser Korrespondenz profitiert.<br />
<br />
Die - allerdings bereits in diesem Forum gestellten - Fragen lauteten:<br />
<br />
1. Stimmt es, dass die Bezahlung des BV-Beitrages durch den/die ArbeitgeberIn die Bemessungsgrundlage für DB/DZ/KommSt erhöht?<br />
<br />
2. Stimmt es, dass die vom/von der ArbeitgeberIn ersetzten und belegmäßig nachgewiesenen Reisekosten oder direkt vom/von der ArbeitgeberIn getragene Reisekosten die Bemessungsgrundlage für DB/DZ/KommSt erhöhen?<br />
<br />
Antwort:<br />
<br />
Es verhält sich wie folgt:<br />
<br />
Seitens des BMF gab es die Ansicht, dass die BV-Beiträge (Abfertigung-NEU; früher: MVK), die der/die ArbeitgeberIn für den/die freie/n DienstnehmerIn einbezahlt, die Bemessungsgsgrundlage für den DB, den DZ und die KommSt erhöhen.<br />
<br />
Es gab zwar nie eine öffentliche Stellungnahme seitens des BMF dazu, allerdings haben mein Softwarepartner BMD Systemhaus und ich in dieser Angelegenheit - da wir durch die mit 1. 1. 2010 in Kraft getretene DB/DZ/KommSt-Pflicht für freie DienstnehmerInnen gem. § 4 Abs. 4 ASVG ein paar Praxisprobleme gemeinsam mit der Finanzverwaltung &quot;abgeklopft&quot; haben (allerdings war diese Frage nicht dabei, da wir nicht im Traum auf eine derartige Auslegung gestoßen wären) - genau diese Auskunft erhalten.<br />
<br />
Mein Empfehlung war nun, vorerst dieser Auskunft mal Folge zu leisten, aber ev zugleich auch die UserInnen auf die Umstrittenheit (man könnte auch sagen: Absurdität) dieses Ergebnisses hinzuweisen und ev Übersteuerungsmöglichkeiten im Programm zur Verfügung zu stellen.<br />
<br />
Denkt man dieses Ergebnis konsequent zu Ende, so müsste ja dann auch ganz klar der DienstgeberInnenanteil zur SV diese Bemessungsgrundlagen erhöhen.<br />
<br />
Man berief sich seitens der Finanzverwaltung offensichtlich auf die Wendung &quot;Gehälter UND SONSTIGE VERGÜTUNGEN...&quot; in § 41 Abs. 3 zweiter Satz FLAG (bzw. gleichlautend § 5 Abs. 1 lit. a KommStG). Diese Worte in Verbindung mit der Entscheidung VwGH 2008/15/0260 vom 4. Februar 2009 (ausführlich dargestellt und kommentiert in WPA 6/2009, Artikel 201/2009) - in dieser Entscheidung ging es um die DB/DZ/KommSt-Pflicht von Reisekosten (die großteils sv-frei sind) - führten offenbar zu dieser - aus meiner Sicht - Fehlinterpretation der Finanzverwaltung.<br />
<br />
Damit meine ich, dass man offenbar aus der Entscheidung VwGH 2008/15/0279 vom 28. Oktober 2009 (ausführlich kommentiert in WPA 21/2009, Artikel Nr. 794/2009) nicht viel lernen wollte.<br />
<br />
Große Hoffnung allerdings auf eine Besserung überkommt mich, wenn ich den Entwurf zu den neuen &quot;Kommunalsteuer-Richtlinien&quot; lese. Dort nämlich wird ausdrücklich festgehalten, dass die vom/von der ArbeitgeberIn einbezahlten BMSVG-Beiträge für freie DienstnehmerInnen NICHT (mehr) zur Bemessungsgrundlage zählen.<br />
<br />
Dies wird im Übrigen auch in Bezug auf die vom/von der ArbeitgeberIn tatsächlich ausgelegten und nach Beleg ersetzen Reisekosten festgehalten. Das bedeutet, dass wir nun kurz vor einer Klarstellung stehen, dass zwar weiterhin die pauschalen Diäten und KM-Gelder und pauschalen Nächtigungsgelder bei freien DienstnehmerInnen (§ 4 Abs. 4 ASVG) und wesentlich beteiligten geschäftsführenden GesellschafterInnen den Abgaben DB/DZ/KommSt unterliegen. Allerdings unterliegen die belegmäßig nachgewiesenen Reisespesen (Bahnticket, Flugticket, Hotelrechnung sowie die BELEGMÄSSIG NACHGEWIESENEN VERPFLEGUNGSAUFWENDUNGEN) bzw. die direkt vom/von der ArbeitgeberIn getragenen diesbezüglichen Aufwendungen nicht (mehr) diesen Abgaben.<br />
<br />
Ich habe meine Antwort bewusst ausführlich gestaltet, da es bei den LeserInnen möglicherweise drei Gruppen gibt:<br />
<br />
A) jene, die von den möglichen - hier angesprochenen - Pflichtigkeiten noch nie etwas gehört haben,<br />
<br />
B) jene, die mitbekommen haben, dass hier möglicherweise ALLES pflichtig ist (siehe meine Schilderungen) sowie<br />
<br />
C) jene, die sich dem &quot;Diktat&quot; der Finanz nicht unterwerfen wollten.<br />
<br />
Keinesfalls wollte ich irgendwelche Verwirrungen schaffen, aber zugleich die Entstehungsgeschichten mitliefern, sodass jeder seinen Kenntnisstand verifizieren kann und zugleich den Ausblick auf die Zukunft erhält.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 09:27:05 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21016,21016#msg-21016</guid>
            <title>Neue Entwicklungen: DB/DZ/KommSt: BV-Beitrag bei freien DienstnehmerInnen (§ 4 Abs. 4 ASVG) sowie vom/von der ArbeitgeberIn übernommene Reisespesen bei wesentlich beteiligten geschäftsführenden GesellschafterInnen</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21016,21016#msg-21016</link>
            <description><![CDATA[ Aus einer an mich gestellten Anfrage zu den in der Überschriftszeile betroffenen Themen möchte ich gerne die Frage und die Antwort öffentlich darstellen, damit ein möglichst breiter Leserkreis von dieser Korrespondenz profitiert.<br />
<br />
Die - allerdings bereits in diesem Forum gestellten - Fragen lauteten:<br />
<br />
1. Stimmt es, dass die Bezahlung des BV-Beitrages durch den/die ArbeitgeberIn die Bemessungsgrundlage für DB/DZ/KommSt erhöht?<br />
<br />
2. Stimmt es, dass die vom/von der ArbeitgeberIn ersetzten und belegmäßig nachgewiesenen Reisekosten oder direkt vom/von der ArbeitgeberIn getragene Reisekosten die Bemessungsgrundlage für DB/DZ/KommSt erhöhen?<br />
<br />
Antwort:<br />
<br />
Es verhält sich wie folgt:<br />
<br />
Seitens des BMF gab es die Ansicht, dass die BV-Beiträge (Abfertigung-NEU; früher: MVK), die der/die ArbeitgeberIn für den/die freie/n DienstnehmerIn einbezahlt, die Bemessungsgsgrundlage für den DB, den DZ und die KommSt erhöhen.<br />
<br />
Es gab zwar nie eine öffentliche Stellungnahme seitens des BMF dazu, allerdings haben mein Softwarepartner BMD Systemhaus und ich in dieser Angelegenheit - da wir durch die mit 1. 1. 2010 in Kraft getretene DB/DZ/KommSt-Pflicht für freie DienstnehmerInnen gem. § 4 Abs. 4 ASVG ein paar Praxisprobleme gemeinsam mit der Finanzverwaltung &quot;abgeklopft&quot; haben (allerdings war diese Frage nicht dabei, da wir nicht im Traum auf eine derartige Auslegung gestoßen wären) - genau diese Auskunft erhalten.<br />
<br />
Mein Empfehlung war nun, vorerst dieser Auskunft mal Folge zu leisten, aber ev zugleich auch die UserInnen auf die Umstrittenheit (man könnte auch sagen: Absurdität) dieses Ergebnisses hinzuweisen und ev Übersteuerungsmöglichkeiten im Programm zur Verfügung zu stellen.<br />
<br />
Denkt man dieses Ergebnis konsequent zu Ende, so müsste ja dann auch ganz klar der DienstgeberInnenanteil zur SV diese Bemessungsgrundlagen erhöhen.<br />
<br />
Man berief sich seitens der Finanzverwaltung offensichtlich auf die Wendung &quot;Gehälter UND SONSTIGE VERGÜTUNGEN...&quot; in § 41 Abs. 3 zweiter Satz FLAG (bzw. gleichlautend § 5 Abs. 1 lit. a KommStG). Diese Worte in Verbindung mit der Entscheidung VwGH 2008/15/0260 vom 4. Februar 2009 (ausführlich dargestellt und kommentiert in WPA 6/2009, Artikel 201/2009) - in dieser Entscheidung ging es um die DB/DZ/KommSt-Pflicht von Reisekosten (die großteils sv-frei sind) - führten offenbar zu dieser - aus meiner Sicht - Fehlinterpretation der Finanzverwaltung.<br />
<br />
Damit meine ich, dass man offenbar aus der Entscheidung VwGH 2008/15/0279 vom 28. Oktober 2009 (ausführlich kommentiert in WPA 21/2009, Artikel Nr. 794/2009) nicht viel lernen wollte.<br />
<br />
Große Hoffnung allerdings auf eine Besserung überkommt mich, wenn ich den Entwurf zu den neuen &quot;Kommunalsteuer-Richtlinien&quot; lese. Dort nämlich wird ausdrücklich festgehalten, dass die vom/von der ArbeitgeberIn einbezahlten BMSVG-Beiträge für freie DienstnehmerInnen NICHT (mehr) zur Bemessungsgrundlage zählen.<br />
<br />
Dies wird im Übrigen auch in Bezug auf die vom/von der ArbeitgeberIn tatsächlich ausgelegten und nach Beleg ersetzen Reisekosten festgehalten. Das bedeutet, dass wir nun kurz vor einer Klarstellung stehen, dass zwar weiterhin die pauschalen Diäten und KM-Gelder und pauschalen Nächtigungsgelder bei freien DienstnehmerInnen (§ 4 Abs. 4 ASVG) und wesentlich beteiligten geschäftsführenden GesellschafterInnen den Abgaben DB/DZ/KommSt unterliegen. Allerdings unterliegen die belegmäßig nachgewiesenen Reisespesen (Bahnticket, Flugticket, Hotelrechnung UND DIE BELEGMÄSSIG NACHGEWIESENEN VERPFLEGUNGSAUFWENDUNGEN) bzw. die direkt vom/von der ArbeitgeberIn getragenen diesbezüglichen Aufwendungen nicht (mehr) diesen Abgaben.<br />
<br />
Ich habe meine Antwort bewusst ausführlich gestaltet, da es bei den LeserInnen möglicherweise drei Gruppen gibt:<br />
<br />
A) jene, die von den möglichen - hier angesprochenen - Pflichtigkeiten noch nie etwas gehört haben,<br />
<br />
B) jene, die mitbekommen haben, dass hier möglicherweise ALLES pflichtig ist (siehe meine Schilderungen) sowie<br />
<br />
C) jene, die sich dem &quot;Diktat&quot; der Finanz nicht unterwerfen wollten.<br />
<br />
Keinesfalls wollte ich irgendwelche Verwirrungen schaffen, aber zugleich die Entstehungsgeschichten mitliefern, sodass jeder seinen Kenntnisstand verifizieren kann und zugleich den Ausblick auf die Zukunft erhält.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 09:25:55 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21015,21015#msg-21015</guid>
            <title>!!!!Kurzböck-Antworten erst wieder für Fragen, die am 7. 9. 2010 im ARS-Forum landen!!!!</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21015,21015#msg-21015</link>
            <description><![CDATA[ Werte UserInnen des ARS-Forums! <br />
<br />
<br />
Für fachliche Fragen in diesem Forum stehe ich gerne wieder ab 7. September 2010 zur Verfügung und zwar: <br />
<br />
- für maximal fünf an diesem Tag gestellte Fragen, <br />
<br />
- die von WPA oder WPA-AKÜ-AbonnentInnen gestellt werden, <br />
<br />
- deren Registrierungs-e-mail-Adresse hier im ARS-Forum mit der Zustelladresse der Internetmagazines übereinstimmt. <br />
<br />
<br />
Fragen, die davor gestellt werden (auch Rückmeldungen auf von mir gepostete Äußerungen, die vor diesem Datum im Forum landen) werden nicht bearbeitet (auch nicht nachträglich). <br />
<br />
Das Forum ist aber frei und zu jeder Zeit zum wechselseitigen fachlichen Austausch und zu Rercherchen nutzbar. <br />
<br />
Die oben genannten Einschränkungen betreffen nur meinen persönlichen support.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 08:51:24 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20986,21014#msg-21014</guid>
            <title>Re: unbezahlter Urlaub - Abfertigung ALT</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20986,21014#msg-21014</link>
            <description><![CDATA[ Hallo willi,<br />
<br />
ich wollte hier keineswegs irgendwelche wichtigen Details verschweigen, das war einfach mein damaliger Informationsstatus - aber wie mombo richtig erahnte - sieht die Realität leider oft ganz anders aus. Es gibt nicht immer nur SCHWARZ oder WEISS.<br />
<br />
Ich weiß bis jetzt nur, das mein einseitiger Entwurf mit dem unbezahlten Urlaub, nicht von beiden Seiten unterschrieben wurde, sondern ein vom DN vorgelegter zweizeiler, welcher bei weiten nicht das dokumentiert, was eigentlich mündlich zwischen DG und DN vereinbart bzw. gewünscht wurde. Leider kommen in der Praxis solche Dinge nicht nur selten vor und wir in der Steuerberatung (ich denke da spreche ich für viele KollegInnen und Kollegen) sind trozdem bemüht um für unsere Klienten das Bestmögliche zu erreichen.<br />
<br />
Sorry willi, das du dich hier auf irgendeine Art verletzt fühlst - das war nicht meine Absicht, du kannst dich glücklich schätzen, wenn du immer sofort alle Details und Informationen kennst.<br />
lg<br />
robert]]></description>
            <dc:creator>robertH</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 19:32:27 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20927,21013#msg-21013</guid>
            <title>Re: Metallgewerbe - Metallindustrie</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20927,21013#msg-21013</link>
            <description><![CDATA[ Ich hab die von dir gewünschte Vergleichstabell von Gewerbe und Industrie<br />
ca. 30 Seite, kann ich dir ber e-mail zukommen lassen.]]></description>
            <dc:creator>Lampert</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 12:02:43 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21012,21012#msg-21012</guid>
            <title>An-/Abmeldung Unbezahlter Urlaub</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21012,21012#msg-21012</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Forumsteilnehmer,<br />
<br />
ich bitte um Hilfe für folgenden Tatbestand:<br />
<br />
ein Mitarbeiter hat per 31.08. gekündigt. Alle Ansprüche, d. h. auch aliquote Sonderzahlung und Urlaubsersatzleistung, wurde ausbezahlt.<br />
Nun fängt dieser Mitarbeiter ab 01.10. wieder bei uns an. Es gibt bei uns den Gedanken, dass die Abmeldung storniert wird und der September <br />
unbezahlter Urlaub wäre. Müsste dann die aliquoten Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung zurückbezahlt werden und dieser<br />
Mitarbeiter für September die gesamte Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlen, weil unbezahleter Urlaub bis 1 Monat?<br />
<br />
Gibt es arbeitsrechtliche Hinderungsgründe, wenn es bei der Abmeldung per 31.08. bleibt und der Mitarbeiter per 01.10. einfach nur neu <br />
angemeldet wird ? Dies wäre sicher der einfachere Weg.<br />
<br />
Vielen Dank.]]></description>
            <dc:creator>Wasol</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:31:40 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21007,21011#msg-21011</guid>
            <title>Re: Abrechnung UE Beendigung DV in Karenz</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21007,21011#msg-21011</link>
            <description><![CDATA[ Vielen Dank für die rasche Hilfe!<br />
<br />
Schönen Tag!]]></description>
            <dc:creator>Mela</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:28:14 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21007,21010#msg-21010</guid>
            <title>Re: Abrechnung UE Beendigung DV in Karenz</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21007,21010#msg-21010</link>
            <description><![CDATA[ Die OÖGKK. hat da eine sehr nützliche Aufstellung. Ich glaube, daß diese Deine Frage löst. <br />
<br />
[<a rel="nofollow"  href="http://dienstgeber.ooegkk.at/mediaDB/533104_An-Abmeldung%20Karenz-Varianten.pdf">dienstgeber.ooegkk.at</a>]]]></description>
            <dc:creator>willi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:15:22 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20990,21008#msg-21008</guid>
            <title>Re: Kündigung zum 15. oder Monatsletzten</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20990,21008#msg-21008</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Kollegin,<br />
<br />
entschuldige, Du hast Recht. Habe mich da geirrt. So gesehen müßte eigentlich dann die oben angeführte Kündigung am 3.9. - Ende 15.10. passen.]]></description>
            <dc:creator>willi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:04:32 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21007,21007#msg-21007</guid>
            <title>Abrechnung UE Beendigung DV in Karenz</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21007,21007#msg-21007</link>
            <description><![CDATA[ Hallo, ich bitte um eure Hilfe!<br />
<br />
Eine DN ist seit 2009 in Karenz. Nun wird das DV einvernehmlich gelöst. Der offene Urlaub ist somit auszuzahlen. Wie gehe ich da vor?<br />
<br />
Mach ich hier eine Anmeldung für 1 Tag bei der GKK und gleichzeitig die Abmeldung um die UE auszahlen zu können?<br />
<br />
Vielen Dank!<br />
Mela]]></description>
            <dc:creator>Mela</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 08:54:26 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20990,21006#msg-21006</guid>
            <title>Re: Kündigung zum 15. oder Monatsletzten</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20990,21006#msg-21006</link>
            <description><![CDATA[ Guten Morgen,<br />
<br />
also die Meinung von Willi kann ich nicht wirklich teilen.<br />
<br />
Der Kündigungstermin ist doch der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst sein soll und nicht der, zu dem die Kündigung ausgesprochen werden darf.<br />
<br />
Zudem lag heute morgen eine ARD aus dem Jahr 2007 auf meinem Schreibtisch.<br />
Mein Kollege hat die OLG Entscheidung zu der von Herrn Kurzböck zitierten OGH Entscheidung ausgegraben, nach der er doch einige Zeit (fast verzweifelt) gesucht hat, um seine Meinung untermauern zu können.<br />
Witzigerweise gehts da genau um das Datum 1.9 - 3.9. 2006. Also im September jene drei Tage, an denen der DG eine kürzere Frist einzuhalten hätte, als der DN.<br />
<br />
Aber nachdem der DG auf der sicheren Seite sein will, werde ich ihm eine Kündigung zum 30.10.10 anraten.<br />
<br />
Danke für die Hilfe.]]></description>
            <dc:creator>Kollegin</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 08:30:53 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20990,21005#msg-21005</guid>
            <title>Re: Kündigung zum 15. oder Monatsletzten</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20990,21005#msg-21005</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Kollegin, <br />
<br />
bezüglich der angeführten Kündigung wäre ich mit der Terminisierung nicht einverstanden. Wenn eine Kündigung, so wie angeführt zum 15. u. letzten eines Monats möglich ist und ich als DG am 3.9. kündige, so kann meiner Meinung die Kündigung nur so gelten als ob sie am 15.9. ausgesprochen wäre und das DV endet 6 Wochen später. Das wäre eigentlich der 27.10. Meistens wird dann der 31.10. gewählt.]]></description>
            <dc:creator>willi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 07:50:44 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20986,21004#msg-21004</guid>
            <title>Re: unbezahlter Urlaub - Abfertigung ALT</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20986,21004#msg-21004</link>
            <description><![CDATA[ Hallo RobertH, <br />
<br />
das verstehe ich jetzt nicht ganz. Deine ursprünglichen Angaben beinhalten weder eine einvernehmliche Auflösung noch eine Wiedereinstellungszusage.<br />
<br />
Es ist schwierig, wenn die Anfragen nur einen Teil der für den jeweiligen Fall wichtigen Details nicht beinhalten und erst später zum &quot;Vorschein&quot; kommen. Dadurch erscheinen viele Fälle in einem ganz anderen Licht, sodaß die ursprünglichen Beurteilungen der Forumsteilnehmer nicht mehr relevant sind.]]></description>
            <dc:creator>willi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 01 Sep 2010 22:09:12 +0200</pubDate>
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