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        <title>ARS Foren</title>
        <description></description>
        <link>http://www.ars.at/forum/index.php</link>
        <lastBuildDate>Thu, 17 May 2012 09:04:28 +0200</lastBuildDate>
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            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26210,26210#msg-26210</guid>
            <title>Wiener Dienstgeberabgabe - Übergangsbestimmung</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26210,26210#msg-26210</link>
            <description><![CDATA[ Für Dienstverhältnisse, die ab Freitag, dem 1. Juni 2012 beginnen, muss der neue Steuersatz von 2 Euro für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.<br />
<br />
Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der 22. Kalenderwoche enden, gilt der alte Steuersatz von 0,72 Euro für diese Woche.<br />
<br />
Für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der 22. Kalenderwoche der alte Steuersatz von 0,72 Euro.<br />
<br />
Der neue erhöhte Steuersatz von 2 Euro muss ab der (folgenden) 23. Kalenderwoche angewendet werden.<br />
<br />
Quelle: <br />
[<a rel="nofollow"  href="http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/dienstgeberabgabe.html">www.wien.gv.at</a>]]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 16:50:36 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26208,26209#msg-26209</guid>
            <title>Re: Arbeiter Dienstzeiten Anrechnung für Kündigungsfrist</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26208,26209#msg-26209</link>
            <description><![CDATA[ Ich freue mich, dass auch Sie sich anschicken, dass ARS-Forum fachlich nützen zu wollen.<br />
 <br />
Möglicherweise haben Sie das Posting über die &quot;Nutzungstipps&quot; nicht gesehen, welches ich zur besseren Orientierung als &quot;ständig fixiertes Posting&quot; eingangs des Forums platziert habe.<br />
 <br />
Ich darf Ihnen hier eine kurze Übersicht geben: <br />
<br />
1) Wenn Sie Fachinfos suchen, so können Sie die beiden Forumsbereiche &quot;Forum&quot; und &quot;News&quot; ohne Registrierung zum Auffinden von Fachinformationen nutzen. Dort wo ein Verweise auf die &quot;WPA&quot; erfolgt, finden Sie die Fachinformation in meinem Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell, welches zum Jahresabopreis von derzeit EUR 42,00 pro Jahr (für 22 Ausgaben) erhältlich ist.<br />
 <br />
2) Wenn Sie auch posten möchten, so sollten Sie sich bitte hier registrieren (haben Sie auch gemacht). MIt der Registrierung gewährleisten wir, dass wir nicht von &quot;spammern&quot; überfallen werden. So können Sie Fragen stellen, sind aber natürlich auch berechtigt, anderen Ratsuchenden zu helfen.<br />
 <br />
3) Wenn Sie von mir persönlich eine Antwort wünschen, dann müssen Sie bitte bei der Registrierung für dieses Forum Folgendes beachten: die e-mail-Adresse, unter welche Sie sich hier registrieren, muss mit der e-mail-Adresse, an die ich mein Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell sende, übereinstimmen. Genau diese Überprüfung hat nun leider fehlgeschlagen, weshalb ich Ihre Frage leider nicht beantworten kann und die Beantwortung daher hilsbereiten Forumsuser/innen überlasse, da es sich hier ja einerseits um ein freies Forum handelt (es können wirklich ALLE profitieren, siehe Punkt 1) und andererseits um ein Forum mit einer gewissen Servicenote. Letzteres steht für die Kooperation zwischen ARS, meinem Internetmagazin und mir. Dies ist mit der Zeit deshalb entstanden, da ich leider auf keinerlei ständige professionelle fachliche Unterstützung hoffen durfte, weshalb ich mir erlaubt habe, diesem Forum gewissermaßen auch meinen Stempel aufzudrücken.<br />
 <br />
Wenn Sie nun die Registrierung ändern wollen (weil Sie schon Abonnent/in) sind, dann gebe ich Ihnen folgende Tipps:<br />
 <br />
1) Sie können entweder die Registrierungs-e-mail-Adresse bei gleichbleibendem Nick ändern (bei Problemen hilft Ihnen hier Herr Alexander Vogl von ARS weiter: e-mail-Adresse av@ars.at) oder<br />
 <br />
2) Sie registrieren sich neu (mit neuem Nickname und der &quot;richtigen&quot; e-mail-Adresse) oder<br />
 <br />
3) Sie geben uns eine &quot;neue&quot; e-mail-Versandadresse bekannt (unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at).<br />
 <br />
In jedem Fall sollten Sie (wenn Sie eine der Varianten 1, 2 oder 3 durchgeführt haben), Ihre Frage hier erneut posten.<br />
 <br />
Schönen Feiertag noch bzw. sonst ein schönes langes Wochenende!]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 16:15:48 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26208,26208#msg-26208</guid>
            <title>Arbeiter Dienstzeiten Anrechnung für Kündigungsfrist</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26208,26208#msg-26208</link>
            <description><![CDATA[ Hallo!<br />
<br />
Wir haben einen Mitarbeiter, der am 02.08.1976 als Arbeiter begonnen hat. Durch einen Ausgleich wurde für alle DN der 08.01.1993 als neuer Stichtag (außer Urlaubs-VDZ) festgesetzt.<br />
Wir unterliegen dem KV Elektroindustrie, welcher nur eine Anrechnung von Arbeiterzeiten für die Abfertigung festlegt. Der DN ist seit 01.07.2007 Angestellter. <br />
Welche Zeiten sind nun für die Kündigungsfrist maßgeblich?<br />
Ich würde meinen von 1993-2012 = 4 Monate Frist.<br />
<br />
Bitte um Hilfe!<br />
<br />
LG<br />
Heidi]]></description>
            <dc:creator>HeidiS3</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 15:55:34 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26206,26207#msg-26207</guid>
            <title>Re: Lohn- und Sozialdumping</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26206,26207#msg-26207</link>
            <description><![CDATA[ zu Frage 1:<br />
<br />
Leider nein. Die GPLA´s arbeiten ja SCHWERPUNKTMÄSSIG erst seit Anfang diesen Jahres an diesem Thema.<br />
<br />
<br />
zu Fragen 2 und 3:<br />
<br />
geht schon und ist somit ein &quot;objektivierbarer Zeitpunkt&quot;, ab welchem die Verfolgungsverjährung von einem Jahr nun loslaufen kann (sonst kann sie nämlich nie beginnen und ist möglicherweise ewig verfolgbar). Allerdings kann die Nachzahlung auch als &quot;tätige Reue&quot; gewertet werden und die Krankenkasse auf die Bestrafung auch dann verzichten, falls innerhalb des Jahres eine Prüfhandlung erfolgt. Strafbar sind ohnedies nur Angelegenheiten, soweit sie die Zeit ab Mai 2011 betreffen.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 15:14:38 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26206,26206#msg-26206</guid>
            <title>Lohn- und Sozialdumping</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26206,26206#msg-26206</link>
            <description><![CDATA[ Anfrage Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDBG)<br />
<br />
Auf Grund Ihres Artikels „1 Jahr LSDBG – Arbeitsministerium zieht Bilanz“ vom 7.5.2012 wollte ich noch kurz dazu nachfragen:<br />
<br />
1)	Kann man auf Grund dieser vielen Kontrollen, Anzeigen und Strafen im letzten Jahr feststellen, worauf sich im Speziellen die Prüfungsorgane seitens der GKK, bzw. FA festlegen?<br />
<br />
2)	Kann ich irrtümlich falsch abgerechnete Dienstnehmer (für 2011), wo ich erst jetzt diverse Falschberechnungen feststelle (z.B. zuwenig oder überhaupt kein bezahlter Lohnausfall für Urlaub, Feiertag und Krankenstand bei regelmäßig geleisteten und ausbezahlten Überstunden) jetzt für das Jahr 2011 noch nachverrechnen? Muss dies dann in  Form einer „Nachzahlung für Vorjahr“ (SV-Vorjahr, Lst-heuer) geschehen, oder kann ich dies mittels Aufrollung noch erledigen?<br />
<br />
3)	Kann Punkt 2 auch noch gemacht werden, wenn man eine schriftliche Verständigung (noch keinen genauen Termin) über eine bevorstehende GPLA-Prüfung bekommen hat?<br />
<br />
<br />
eine Kollegin, der der Umkehrblog aus der Seele spricht...]]></description>
            <dc:creator>Kollegin</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 13:24:49 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26203,26205#msg-26205</guid>
            <title>Re: Dienstzettel</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26203,26205#msg-26205</link>
            <description><![CDATA[ Danke für ihre Antwort]]></description>
            <dc:creator>Guppi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 11:55:55 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26203,26204#msg-26204</guid>
            <title>Re: Dienstzettel</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26203,26204#msg-26204</link>
            <description><![CDATA[ Ein Dienstzettel kann immer nur Angaben enthalten, die<br />
<br />
A) sie aus dem Kollektivvertrag oder aus anderen rechtlichen Bestimmungen &quot;sowieso&quot; ergeben oder<br />
<br />
B) ausdrücklich (mündlich) vereinbart wurden und im Zweifel auch bewiesen werden können.<br />
<br />
Wird z. B. eine Probezeit im Dienstzettel angeführt, so<br />
<br />
A) gilt diese Probezeit automatisch, wenn sie auch im Kollektivvertrag als &quot;Probezeitautomatik&quot; angeführt ist (Text im KV müsste sinngemäß lauten: der erste Monat im Arbeitsverhältnis gilt als Probezeit) bzw.<br />
<br />
B) gilt diese Probezeit mangels KV-Eintrages nur dann, wenn es diesbezüglich auch zu einer ausdrücklichen Vereinbarung kam, die man im Zweifelt auch beweisen kann.<br />
<br />
Die Unterschriften unter einen Dienstzettel belegen im Zweifel nur Übergabe- und Emfpang des Inhaltes, nicht aber deren Richtigkeit.<br />
<br />
Wenn nun ein Befristung tatsächlich ausdrücklich vereinbart worden ist und darüber nun ein schriftlicher Beleg ausgefertigt wird, dann ist das kein Problem.<br />
<br />
Kam es allerdings zu keinerlei derartigen mündlichen ausdrüclichen Vereinbarungen, so ist es nicht möglich, diese über den Dienstzettel &quot;nachzureichen&quot;.<br />
<br />
Im Zweifel muss der/die Arbeitgeber/in das Zustandekommen der strittigen Vereinbarung beweisen, wenn darüber ein Dienstzettel im Umlauf ist.<br />
<br />
Für die Praxis ist es wohl ratsam, anstelle von Dienstzetteln Dienstverträge auszufertigen, da die Unterschrift unter einen Dienstvertrag im Normalfall keinerlei Zweifel über das Zustandekommen der Vereinbarungen aufkommen lässt.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 11:44:09 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26203,26203#msg-26203</guid>
            <title>Dienstzettel</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26203,26203#msg-26203</link>
            <description><![CDATA[ habe eine dienstzettel der ein Probemonat enthält und danach in ein unbefristetes dienstverhältnis übergeht. <br />
<br />
kann ich jetzt im nachhinein einen zusatz zum dienstzettel machen und noch ein monat befristet dazuhängen bevor es tatsächlich in ein unbefristetes übergeht?<br />
<br />
Dienstnehmer wäre einverstanden.<br />
<br />
danke]]></description>
            <dc:creator>Guppi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 11:32:19 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26196,26201#msg-26201</guid>
            <title>Re: Taggeld Betriebsvereinbarung</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26196,26201#msg-26201</link>
            <description><![CDATA[ Ich freue mich, dass auch Sie sich anschicken, dass ARS-Forum fachlich nützen zu wollen.<br />
<br />
Möglicherweise haben Sie das Posting über die &quot;Nutzungstipps&quot; nicht gesehen, welches ich zur besseren Orientierung als &quot;ständig fixiertes Posting&quot; eingangs des Forums platziert habe.<br />
<br />
Ich darf Ihnen hier eine kurze Übersicht geben:<br />
<br />
1) Wenn Sie Fachinfos suchen, so können Sie die beiden Forumsbereiche &quot;Forum&quot; und &quot;News&quot; ohne Registrierung zum Auffinden von Fachinformationen nutzen. Dort wo ein Verweise auf die &quot;WPA&quot; erfolgt, finden Sie die Fachinformation in meinem Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell, welches zum Jahresabopreis von derzeit EUR 42,00 pro Jahr (für 22 Ausgaben) erhältlich ist.<br />
<br />
2) Wenn Sie auch posten möchten, so sollten Sie sich bitte hier registrieren (haben Sie auch gemacht). MIt der Registrierung gewährleisten wir, dass wir nicht von &quot;spammern&quot; überfallen werden. So können Sie Fragen stellen, sind aber natürlich auch berechtigt, anderen Ratsuchenden zu helfen.<br />
<br />
3) Wenn Sie von mir persönlich eine Antwort wünschen, dann müssen Sie bitte bei der Registrierung für dieses Forum Folgendes beachten: die e-mail-Adresse, unter welche Sie sich hier registrieren, muss mit der e-mail-Adresse, an die ich mein Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell sende, übereinstimmen. Genau diese Überprüfung hat nun leider fehlgeschlagen, weshalb ich Ihre Frage leider nicht beantworten kann und die Beantwortung daher hilsbereiten Forumsuser/innen überlasse, da es sich hier ja einerseits um ein freies Forum handelt (es können wirklich ALLE profitieren, siehe Punkt 1) und andererseits um ein Forum mit einer gewissen Servicenote. Letzteres steht für die Kooperation zwischen ARS, meinem Internetmagazin und mir. Dies ist mit der Zeit deshalb entstanden, da ich leider auf keinerlei ständige professionelle fachliche Unterstützung hoffen durfte, weshalb ich mir erlaubt habe, diesem Forum gewissermaßen auch meinen Stempel aufzudrücken.<br />
<br />
Wenn Sie nun die Registrierung ändern wollen (weil Sie schon Abonnent/in) sind, dann gebe ich Ihnen folgende Tipps:<br />
<br />
1) Sie können entweder die Registrierungs-e-mail-Adresse bei gleichbleibendem Nick ändern (bei Problemen hilft Ihnen hier Herr Alexander Vogl von ARS weiter: e-mail-Adresse av@ars.at) oder<br />
<br />
2) Sie registrieren sich neu (mit neuem Nickname und der &quot;richtigen&quot; e-mail-Adresse) oder<br />
<br />
3) Sie geben uns eine &quot;neue&quot; e-mail-Versandadresse bekannt (unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at).<br />
<br />
In jedem Fall sollten Sie (wenn Sie eine der Varianten 1, 2 oder 3 durchgeführt haben), Ihre Frage hier erneut posten.<br />
<br />
Schönen Feiertag noch bzw. sonst ein schönes langes Wochenende!]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 11:09:15 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26195,26200#msg-26200</guid>
            <title>Re: Kündigung, Krankenstand, Urlaubsersatzleistung</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26195,26200#msg-26200</link>
            <description><![CDATA[ Ich freue mich, dass auch Sie sich anschicken, dass ARS-Forum fachlich nützen zu wollen.<br />
<br />
Möglicherweise haben Sie das Posting über die &quot;Nutzungstipps&quot; nicht gesehen, welches ich zur besseren Orientierung als &quot;ständig fixiertes Posting&quot; eingangs des Forums platziert habe.<br />
<br />
Ich darf Ihnen hier eine kurze Übersicht geben:<br />
<br />
1) Wenn Sie Fachinfos suchen, so können Sie die beiden Forumsbereiche &quot;Forum&quot; und &quot;News&quot; ohne Registrierung zum Auffinden von Fachinformationen nutzen. Dort wo ein Verweise auf die &quot;WPA&quot; erfolgt, finden Sie die Fachinformation in meinem Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell, welches zum Jahresabopreis von derzeit EUR 42,00 pro Jahr (für 22 Ausgaben) erhältlich ist.<br />
<br />
2) Wenn Sie auch posten möchten, so sollten Sie sich bitte hier registrieren (haben Sie auch gemacht). MIt der Registrierung gewährleisten wir, dass wir nicht von &quot;spammern&quot; überfallen werden. So können Sie Fragen stellen, sind aber natürlich auch berechtigt, anderen Ratsuchenden zu helfen.<br />
<br />
3) Wenn Sie von mir persönlich eine Antwort wünschen, dann müssen Sie bitte bei der Registrierung für dieses Forum Folgendes beachten: die e-mail-Adresse, unter welche Sie sich hier registrieren, muss mit der e-mail-Adresse, an die ich mein Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell sende, übereinstimmen. Genau diese Überprüfung hat nun leider fehlgeschlagen, weshalb ich Ihre Frage leider nicht beantworten kann und die Beantwortung daher hilsbereiten Forumsuser/innen überlasse, da es sich hier ja einerseits um ein freies Forum handelt (es können wirklich ALLE profitieren, siehe Punkt 1) und andererseits um ein Forum mit einer gewissen Servicenote. Letzteres steht für die Kooperation zwischen ARS, meinem Internetmagazin und mir. Dies ist mit der Zeit deshalb entstanden, da ich leider auf keinerlei ständige professionelle fachliche Unterstützung hoffen durfte, weshalb ich mir erlaubt habe, diesem Forum gewissermaßen auch meinen Stempel aufzudrücken.<br />
<br />
Wenn Sie nun die Registrierung ändern wollen (weil Sie schon Abonnent/in) sind, dann gebe ich Ihnen folgende Tipps:<br />
<br />
1) Sie können entweder die Registrierungs-e-mail-Adresse bei gleichbleibendem Nick ändern (bei Problemen hilft Ihnen hier Herr Alexander Vogl von ARS weiter: e-mail-Adresse av@ars.at) oder<br />
<br />
2) Sie registrieren sich neu (mit neuem Nickname und der &quot;richtigen&quot; e-mail-Adresse) oder<br />
<br />
3) Sie geben uns eine &quot;neue&quot; e-mail-Versandadresse bekannt (unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at).<br />
<br />
In jedem Fall sollten Sie (wenn Sie eine der Varianten 1, 2 oder 3 durchgeführt haben), Ihre Frage hier erneut posten.<br />
<br />
Schönen Feiertag noch bzw. sonst ein schönes langes Wochenende!]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 10:55:48 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26193,26199#msg-26199</guid>
            <title>Re: Bildungskarenz</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26193,26199#msg-26199</link>
            <description><![CDATA[ Siehe § 11 Abs. 3 MSchG:<br />
<br />
Sobald das Beschäftigungsverbot nach dem MSchG beginnt, wird auch die Bildungskarenz insoweit unterbrochen.<br />
<br />
Ab diesem Zeitpunkt muss dann auch der/die Arbeitgeber/in somit wieder die Anspruchsbewertungen für die Dauer der Wochenhilfe durchführen (Urlaub, Abfertigung ALT, Jubiläumsgeld, Vorrückungszeit etc.). Die BV-Beiträge bezahlt für diese Zeit somit ganz unstritt der/die Arbeitgeber/in.<br />
<br />
Wenn es die Arbeitnehmerin geschickt anstellt, bekommt sie ein sehr hohes Wochengeld (siehe dazu auch WPA 5/2011, Artikel Nr. 128/2011).]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 10:36:20 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20624,26198#msg-26198</guid>
            <title>Re: Auszahlung Kinderzulage KV EVU</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20624,26198#msg-26198</link>
            <description><![CDATA[ Die Kinderzulage ist meinem Verständnis nach komplett abgabenpflichtig (gegen eine Befreiung in der SV spricht der Rechtsanspruch laut Kollektivvertrag und die Tatsache, dass es sich um keine einmalige Leistung handelt).<br />
<br />
Dementsprechend sehe ich (aus meiner persönlichen Warte) folgende Vorgangsweise:<br />
<br />
A) Diese Zahlung müsste in der Sozialversicherung theoretisch rückwirkend aufgerollt werden (Arg: &quot;für die Zeit....), was allerdings für die Dauer der Wochenhilfe ohne weitere Konsequenzen wäre, da der Bezug der Kinderzulage alleine wohl nicht die &quot;49 %-Hürde&quot; überspringen würde (insoweit ist auch BV-Freiheit gegeben). Für die Dauer der Karenz wiederum wäre sehe ich nur dann ein Problem, wenn eine geringfügige Beschäftigung zum selben Dienstgeber ausgeübt wird mit einem Entgelt, welches durch die Hinzufügung der Kinderzulage die Geringfügigkeitsgrenze durchbricht, sonst nicht. Also könnte man diese Zahlung - in den von mir geschilderten Fällen, in denen keine Beitragspflicht ausgelöst wird, wohl auch nach der Rückkehr beitragsfrei zur Auszahlung bringen, ohne dass man sich die Aufrollung antun muss. Sinnvoll wäre allerdings, eine Erläuterung zum Personalakt zu nehmen.<br />
<br />
B) Aus Sicht der Lohnsteuer orte ich eine Fälligkeit zum Zeitpunkt nach der Rückkehr bzw. zum Zeitpunkt des Austrittes. Es geht um einen an und für sich laufenden Bezug, weshalb ich hier eine ganz normale Tarifversteuerung im Monat der Auszahlung vornehmen würde. Die so möglicherweise entstehende überprogressive Lohnsteuerbelastung würde ich durch einen &quot;gleitenden Jahrsausgleich&quot; (Jahresaufrollung - es sei denn, es wurde bereits in diesem Kalenderjahr Krankengeld bezogen) glätten. Eine Nachzahlung ist es ja nicht, da sie laut KV zum Zeitpunkt &quot;X&quot; fällig wird, auch wenn sie &quot;für einen bestimmten Zeitraum&quot; gewährt wird. Da unterscheidet sich die Lohnsteuer von der SV.<br />
<br />
Natürlich wäre es sinnvoll, da es zu dieser Problemstellung keinerlei Feststellungen gibt, zusätzlich noch die Rechtsansichten der prüfenden Behörden (zuständige GKK nach § 43a ASVG) sowie der Finanz (§ 90 EStG 1988) einzuholen und die Ergebnisse dieser Feststellungen ergänzend hier zu posten.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 09:56:01 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26191,26197#msg-26197</guid>
            <title>Re: SEG - überwiegend?</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26191,26197#msg-26197</link>
            <description><![CDATA[ Ich befürchte, dass ich zur Beantwortung Ihrer Fragen nicht viel beitragen kann, da mir der Sachverhalt insgesamt noch nicht zu 100 % klar ist.<br />
<br />
Soviel ich verstanden habe, bezahlen Sie eine Erschwerniszulage als Monatspauschale, die Erschwernis selbst liegt aber nur stundenweise vor.<br />
<br />
In derartigen Fällen kann nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann die ersehnte Steuerfreiheit nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 eintreten, wenn an mehr als der Hälfte der in einem Lohnzahlungszeitraum geleisteten Arbeiten die Erschwernis tatsächlich gegeben ist.<br />
<br />
Das bedeutet, dass Monat für Monat überprüft werden muss, ob die TATSÄCHLICH GELEISTETEN ARBEITSSTUNDEN zu mehr als der Hälfte mit der Erschwernis (dem Schmutz oder der Gefahr) verbunden waren oder nicht.<br />
<br />
Insoweit befürchte ich, dass es wohl eher zu keiner Jahresdurchrechnung wird kommen können.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 09:35:11 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26196,26196#msg-26196</guid>
            <title>Taggeld Betriebsvereinbarung</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26196,26196#msg-26196</link>
            <description><![CDATA[ Im KV BABE steht unter Kapitel Dienstreisen folgender Vermerk:<br />
<br />
Im Sinne des § 68 Absatz 5 Z 5 EStG kann durch Betriebsvereinbarung<br />
festgelegt werden, in welchem Umfang und in welcher Höhe dem Arbeitnehmer für die Dienstreise eine Abgeltung für den entstandenen Aufwand einschließlich<br />
allfälliger Reiseaufwandentschädigungen gebührt.<br />
<br />
Heisst das konkret, dass nicht automatisch das Taggeld, Nächtigungsgeld etc. zusteht, sondern NUR, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt?<br />
<br />
Wäre demnach auch Taggeld in der Höhe von € 26,40 pro Tag nicht LST-frei?<br />
<br />
Ich danke für eine Antwort!!<br />
<br />
lg<br />
Christa B.]]></description>
            <dc:creator>Christa B.</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 15 May 2012 22:00:15 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26195,26195#msg-26195</guid>
            <title>Kündigung, Krankenstand, Urlaubsersatzleistung</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26195,26195#msg-26195</link>
            <description><![CDATA[ Lieber Herr Kurzböck,<br />
<br />
ein Klient von mir hat am 5.5.2012 eine Arbeiterin gekündigt, das war auch der letzte Arbeitstag. Mit 7.5. ist die Dame in Krankenstand gegangen. Bei der Abrechnung stehen ihr noch 10 Urlaubstage zu. Meine Frage: kann ich die DN mit 5.5. abmelden (unter Berücksichtigung der UEL: Entgeltende) oder endet der Entgeltanspruch erst nach dem Krankenstand? KV ist der für Gebäudereiniger.<br />
<br />
Berührt soz. die UEL (der Urlaubsanspruch) die Kündigung? Ich habe diesbezüglich in der Literatur nichts gefunden.<br />
Danke und lg<br />
Sonja Mika]]></description>
            <dc:creator>Sonja Mika</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 15 May 2012 12:34:33 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26176,26194#msg-26194</guid>
            <title>Re: Knochenmark spenden als Krankenstand?</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26176,26194#msg-26194</link>
            <description><![CDATA[ Danke, wir habens jetzt als Arztzeit gewertet.<br />
<br />
LG Bianca]]></description>
            <dc:creator>Bianca2470</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 15 May 2012 07:45:55 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26193,26193#msg-26193</guid>
            <title>Bildungskarenz</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26193,26193#msg-26193</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck,<br />
liebes Forumteam!<br />
<br />
Eine Dienstnehmerin wird während der Bildungskarenz schwanger, bzw. hat sie die Bildungskarenz nach der Geburt des Kindes unterbrochen.<br />
<br />
Bezahlt eigentlich die GKK die Mitarbeitervorsorgekasse Beiträge während des Mutterschutzes?<br />
<br />
Vielen Dank im voraus!]]></description>
            <dc:creator>mika</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 15:30:33 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20624,26192#msg-26192</guid>
            <title>Re: Auszahlung Kinderzulage KV EVU</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20624,26192#msg-26192</link>
            <description><![CDATA[ Und wie ist diese Summe abgabenrechtlich zu behandeln? Es betrifft ja die Kinderzulage für das Vorjahr, aber zum Teil auch für das laufende Jahr.<br />
<br />
Freundliche Grüße]]></description>
            <dc:creator>Josef2010</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 15:06:18 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26191,26191#msg-26191</guid>
            <title>SEG - überwiegend?</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26191,26191#msg-26191</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck, geschätztes Forum, <br />
<br />
trotz intensiver Suche im Archiv (ARS-Forum) als auch in anderen Medien (Kehrtage usw.) habe ich keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, daher bitte um Unterstützung. <br />
<br />
Angestellte erhalten eine monatliche Pauschale als Erschwerniszulage (analog Arb.-KV, tatsächliche Erschwernis seitens Finanzamt anerkannt, einen Teil davon für Urlaub lohnsteuerpflichtig, den überwiegenden Teil lohnsteuerfrei). <br />
<br />
Auszug aus § 68 EStG: <br />
<br />
Es ist - bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten - zu prüfen, ob diese Arbeiten überwiegend zu einer erheblichen Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr führen (vgl. VwGH 30.1.1991, 90/13/0102). Die Frage einer außerordentlichen Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr ist nicht allein anhand der Arbeiten zu untersuchen, mit denen diese besonderen Arbeitsbedingungen verbunden sind. Vielmehr ist bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten innerhalb des Zeitraumes, für den der Arbeitnehmer eine Zulage zu erhalten hat, zu prüfen, ob sie überwiegend (= mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit, für die eine Zulage gewährt wird) eine außerordentliche Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr bewirken. <br />
<br />
<br />
Mein Problem ist nun, dass die Ermittlung der Überwiegenheit für meine Fälle nicht klar ist. Die Dienstnehmer sind nur stundenweise mit der Erschwernis im Einsatz. <br />
Beispiel A: <br />
Gleiter <br />
21 Arbeitstage à 7,7 h = 161,7 Stunden <br />
Rufbereitschaftseinsatz am Wochenende 10 Überstunden (mit der mtl. SEG Pauschale nicht abgegolten, im ÜSt-Grundlohn und –zuschlag zusätzlich bezahlt) <br />
WE-Ersatzruhe in der darauffolgenden Woche 10 h <br />
<br />
Reichen für die Überwiegenheit 75,85 h (161,7 – 10 h davon 50%)? <br />
<br />
Beispiel B: <br />
wie erfolgt die Handhabung bei Saldo +/-. Eventuell Abstellung auf Jahresdurchrechnung? <br />
161,7 h Normalstunden +/- 20 h Saldoaufbau --&gt; 50 % = ? <br />
<br />
Vielen Dank für die Unterstützung, <br />
<br />
herzliche Grüße <br />
Toni]]></description>
            <dc:creator>Anton Prutsch</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 13:13:22 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26189,26190#msg-26190</guid>
            <title>Re: SEG - überwiegend?</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26189,26190#msg-26190</link>
            <description><![CDATA[ Zur Sicherheit darf ich Ihnen eine Information zukommen lassen: <br />
<br />
Sie befinden sich in einem &quot;freien Forum&quot;, wenngleich es so aussieht, als ob hauptsächlich ich hier antworten würde.<br />
 <br />
Es ist so, dass ich nur dann Antworten gebe, wenn ich anhand der e-mail-Adresse, die Sie für Registrierungszwecke hier im Forum hinterlassen habe, eine Übereinstimmung mit der Versand-e-mail-Adresse erkennen kann, an die ich mein Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell übermittle.<br />
 <br />
Dieser &quot;Check&quot; schlägt im Moment leider fehl. <br />
<br />
Ich überlasse daher die Beantwortung künftiger Fragen den übrigen Forenteilnehmer/innen.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 12:20:09 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26189,26189#msg-26189</guid>
            <title>SEG - überwiegend?</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26189,26189#msg-26189</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck, geschätztes Forum,<br />
<br />
trotz intensiver Suche im Archiv (ARS-Forum) als auch in anderen Medien (Kehrtage usw.) habe ich keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, daher bitte um Unterstützung.<br />
<br />
Angestellte erhalten eine monatliche Pauschale als Erschwerniszulage (analog Arb.-KV, tatsächliche Erschwernis seitens Finanzamt anerkannt, einen Teil davon für Urlaub lohnsteuerpflichtig, den überwiegenden Teil lohnsteuerfrei).<br />
<br />
Auszug aus § 68 EStG:<br />
<br />
Es ist - bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten - zu prüfen, ob diese Arbeiten überwiegend zu einer erheblichen Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr führen (vgl. VwGH 30.1.1991, 90/13/0102). Die Frage einer außerordentlichen Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr ist nicht allein anhand der Arbeiten zu untersuchen, mit denen diese besonderen Arbeitsbedingungen verbunden sind. Vielmehr ist bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten innerhalb des Zeitraumes, für den der Arbeitnehmer eine Zulage zu erhalten hat, zu prüfen, ob sie überwiegend (= mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit, für die eine Zulage gewährt wird) eine außerordentliche Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr bewirken.<br />
<br />
<br />
Mein Problem ist nun, dass die Ermittlung der Überwiegenheit für meine Fälle nicht klar ist. Die Dienstnehmer sind nur stundenweise mit der Erschwernis im Einsatz.<br />
Beispiel A:<br />
Gleiter<br />
21 Arbeitstage à 7,7 h = 161,7 Stunden<br />
Rufbereitschaftseinsatz am Wochenende  10 Überstunden (mit der mtl. SEG Pauschale nicht abgegolten, im ÜSt-Grundlohn und –zuschlag zusätzlich bezahlt)<br />
WE-Ersatzruhe in der darauffolgenden Woche 10 h<br />
<br />
Reichen für die Überwiegenheit 75,85 h (161,7 – 10 h davon 50%)?<br />
<br />
Beispiel B: <br />
wie erfolgt die Handhabung bei Saldo +/-. Eventuell Abstellung auf Jahresdurchrechnung?<br />
161,7 h Normalstunden +/- 20 h Saldoaufbau --&gt; 50 % = ?<br />
<br />
Vielen Dank für die Unterstützung,<br />
<br />
herzliche Grüße<br />
Toni]]></description>
            <dc:creator>Toni</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 09:16:01 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26188,26188#msg-26188</guid>
            <title>Neue EU-VO: Ausdehnung auf die Schweiz</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26188,26188#msg-26188</link>
            <description><![CDATA[ Die beiden neuen EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 sind nunmehr auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden.<br />
Die Ausdehnung ist mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Damit wird nun auch im Verhältnis zur Schweiz eine Bescheinigung A1 ausgestellt.<br />
<br />
Quelle: STGKK-Newsletter Nr. 05/2012]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:45:48 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26185,26187#msg-26187</guid>
            <title>Re: Karenz und Tod des Kindes</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26185,26187#msg-26187</link>
            <description><![CDATA[ Wenn Sie die Begriffe &quot;Karenz und Todes Kindes&quot; <br />
<br />
A) entweder googeln oder<br />
<br />
B) mit unserer Suchmaschine suchen, <br />
<br />
dann landen Sie automatisch in unserem Forum bei diesem nachstehenden Beitrag:<br />
<br />
[<a rel="nofollow"  href="http://www.ars.at/forum/read.php?2,15579,15589">www.ars.at</a>]<br />
<br />
Ich hoffe, dass Ihnen damit ein wenig geholfen ist.<br />
<br />
<br />
Im Übrigen (d. h. für weitere Fragen, die Sie hier im Forum posten möchten) darf ich Ihnen folgende Information mitgeben:<br />
<br />
Zur Sicherheit darf ich Ihnen eine Information zukommen lassen: <br />
<br />
Sie befinden sich in einem &quot;freien Forum&quot;, wenngleich es so aussieht, als ob hauptsächlich ich hier antworten würde.<br />
 <br />
Es ist so, dass ich nur dann Antworten gebe, wenn ich anhand der e-mail-Adresse, die Sie für Registrierungszwecke hier im Forum hinterlassen habe, eine Übereinstimmung mit der Versand-e-mail-Adresse erkennen kann, an die ich mein Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell übermittle.<br />
 <br />
Dieser &quot;Check&quot; schlägt im Moment leider fehl. <br />
<br />
Ich überlasse daher die Beantwortung künftiger Fragen den übrigen Forenteilnehmer/innen.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:36:58 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26168,26186#msg-26186</guid>
            <title>Re: Gemischte In- und Auslandsreise Ang. Metallgewerbe</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26168,26186#msg-26186</link>
            <description><![CDATA[ Sie müssen sich dessen bewusst sein, dass Kollektivverträge zumeist gerade beim Thema &quot;Dienstreisen&quot; nicht jene Exaktheit bei den Texten an den Tag legen, die wir für die Abrechnung im Detail brauchen würden.<br />
<br />
Somit ist vieles, was in der Praxis an Fragen entsteht, durch Interpretation zu lösen (d. h. da können schon mal unterschiedliche Ansichten zu Tage treten) bzw. ist gerade in Fällen wie jenen, die Sie hier schildern, auch die Abrechnung nach den Regeln des § 26 Z. 4 EStG 1988 ein guter Kompromiss. <br />
<br />
Denn selbst wenn daduch mehr herauskommt als durch KV (was zumeist von den Firmen toleriert wird), so handelt es sich doch um eine große Dienstreise (also mit Nächtigung), sodass ein Taggeldüberzahlung erst dann ein Thema wird, wenn die Aufenthaltstage am Zielort binnen 2 Jahren den Wert von 183 Kalendertagen überschreiten (also praktisch nie).<br />
<br />
Streng genommen würde in Ihrem Fall (ich beziehe mich nun auf Ihr zweites Posting) überhaupt kein Taggeld für den 26. 3. gebühren, weil <br />
<br />
A) der Aufenhalt im Inland im Zuge der Dienstreise am 26. 3. nicht mehr als 6 Stunden gedauert hat UND<br />
<br />
B) der Aufnehalt im Inland im Zuge der Dienstreise am 27. 3. auch nicht mehr als 6 Stunden gedauert hat UND zusätzlich noch ein komplettes Taggeld bereits aus dem Auslandsaufenthalt gebührt (Ausland geht vor Inland).]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:33:01 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26185,26185#msg-26185</guid>
            <title>Karenz und Tod des Kindes</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26185,26185#msg-26185</link>
            <description><![CDATA[ Hallo,<br />
eine Dienstnehmerin hat mit uns für 2 Jahre Karenz vereinbart. In dieser Karenz ist das Kind leider verstorben. Ich kann in der Literatur leider nichts finden, ob die Karenz nun beendet ist bzw. weiter läuft... Bitte um Unterstützung... Vielen Dank]]></description>
            <dc:creator>ISS</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:16:12 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26176,26184#msg-26184</guid>
            <title>Re: Knochenmark spenden als Krankenstand?</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26176,26184#msg-26184</link>
            <description><![CDATA[ Hallo liebe Bianca,<br />
ich würde dafür Arztzeit eintragen! <br />
LG<br />
Tina]]></description>
            <dc:creator>Tina2206</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:12:35 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26183,26183#msg-26183</guid>
            <title>Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26183,26183#msg-26183</link>
            <description><![CDATA[ Das Mutterschutzgesetz ermöglicht es einer Mutter in verschiedenen Fällen (zB bei Geburt, bei Adoption, während einer Karenz auch einem Vater; vgl. § 15r MSchG bzw. § 9a VKG), ihr Dienstverhältnis durch vorzeitigen Austritt zu beenden. In diesen Fällen hat die Mutter/der Vater Anspruch auf Auszahlung der einbezahlten Beiträge in die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse („Abfertigung Neu“). Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der Dienstgeber auf der Abmeldung den richtigen Abmeldegrund „05 berechtigter vorzeitiger Austritt“ angibt. Arbeitsrechtlich handelt es sich hierbei nicht um eine Kündigung durch den Dienstnehmer!<br />
<br />
Quelle: STGKK-Newsletter Nr. 05/2012]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:05:50 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26176,26182#msg-26182</guid>
            <title>Re: Knochenmark spenden als Krankenstand?</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26176,26182#msg-26182</link>
            <description><![CDATA[ Zur Sicherheit darf ich Ihnen eine Information zukommen lassen: <br />
<br />
Sie befinden sich in einem &quot;freien Forum&quot;, wenngleich es so aussieht, als ob hauptsächlich ich hier antworten würde.<br />
 <br />
Es ist so, dass ich nur dann Antworten gebe, wenn ich anhand der e-mail-Adresse, die Sie für Registrierungszwecke hier im Forum hinterlassen habe, eine Übereinstimmung mit der Versand-e-mail-Adresse erkennen kann, an die ich mein Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell übermittle.<br />
 <br />
Dieser &quot;Check&quot; schlug in Ihrem Fall leider fehl. <br />
<br />
Ich überlasse daher die Beantwortung Ihrer Frage den übrigen Forenteilnehmer/innen.<br />
 <br />
Viel Glück und Erfolg! <br />
<br />
Schönes Wochenende!]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:02:05 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26174,26181#msg-26181</guid>
            <title>Re: Essensmarken</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26174,26181#msg-26181</link>
            <description><![CDATA[ Zur Sicherheit darf ich Ihnen eine Information zukommen lassen: <br />
<br />
Sie befinden sich in einem &quot;freien Forum&quot;, wenngleich es so aussieht, als ob hauptsächlich ich hier antworten würde.<br />
 <br />
Es ist so, dass ich nur dann Antworten gebe, wenn ich anhand der e-mail-Adresse, die Sie für Registrierungszwecke hier im Forum hinterlassen habe, eine Übereinstimmung mit der Versand-e-mail-Adresse erkennen kann, an die ich mein Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell übermittle.<br />
 <br />
Dieser &quot;Check&quot; schlug in Ihrem Fall leider fehl. <br />
<br />
Ich überlasse daher die Beantwortung Ihrer Frage den übrigen Forenteilnehmer/innen.<br />
 <br />
Viel Glück und Erfolg! <br />
<br />
Schönes Wochenende!]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 09:49:18 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26169,26180#msg-26180</guid>
            <title>Re: Reisekosten / Handelsarbeiter</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26169,26180#msg-26180</link>
            <description><![CDATA[ Der im KV genannte Betrag ist in Ihrem Fall - taugliche Aufzeichnungen vorausgesetzt - in jedem Fall ohne zeitliche Beschränkungen abgabenfrei.<br />
<br />
Im Falle von freiwillig gewährten Taggeldern oder Taggeldteilen gilt Folgendes:<br />
<br />
A) Werden diese einzelvertraglich (oder durch Betriebsübung ==&gt; ist ja faktisch auch ein Einzelvertrag, nämlich für ALLE) gewährt, so sind die Regelungen über die Anlaufphasen auf diesen Überzahlungsteil anzuwenden. Die Grenze für diese &quot;Anlaufphasen&quot; (5 Tage, 15 Tage, 183 Tage) liegt aber absolut in der betraglichen Grenze und dies sind EUR 26,40 oder X/12 davon. Zahlt man also mehr als EUR 26,40 (oder mehr als X/12 von EUR 26,40), dann ist der Betrag SOFORT pflichtig.<br />
<br />
<br />
B) Wenn der Kollektivvertrag aber die Betriebsvereinbarung dazu ermächtigt, eine Regelung im Taggeldfalle dort zu treffen, wo sie der KV nicht trifft, dann gilt die Betriebsvereinbarung als lohngestaltende Vorschrift, so wie der Kollektivvertrag als lohngestaltende Vorschrift gilt. Die Konsequenz daraus: sie könnten die Überzahlung über EUR 17,00 bis maximal zu den steuerlichen Beträgen (EUR 26,40 oder X/12) ohne zeitliche Beschränkung abgabenfrei lassen (Ausnahme: der &quot;Topf 5&quot; des § 3 Abs. 1 Z. 16b = vorübergehendes Tätigwerden in einer anderen politischen Gemeinde ==&gt; 183 Tage pro Gemeinde; die anderen &quot;Töpfe&quot; sind ohne Begrenzung).<br />
<br />
Voraussetzung für B) ist allerdings das Vorhandensein eines Betriebsrates sowie einer schriftlichen Betriebsvereinbarung nach § 29 ArbVG, ansonsten würde A) gelten, was in Bezug auf die Verwaltung sehr aufwändig werden kann.<br />
<br />
Siehe dazu auch ausführlich meine Trainingsunterlagen &quot;Dienstreise Intensivtraining&quot; aus der WIKU-PV-Akademie-Edition.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 09:42:41 +0200</pubDate>
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    </channel>
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