<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-15"?>
<rss version="2.0" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
    <channel>
        <title>ARS Foren</title>
        <description></description>
        <link>http://www.ars.at/forum/index.php</link>
        <lastBuildDate>Thu, 17 May 2012 09:06:50 +0200</lastBuildDate>
        <generator>Phorum 5.2.6a</generator>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26210,26210#msg-26210</guid>
            <title>Wiener Dienstgeberabgabe - Übergangsbestimmung ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26210,26210#msg-26210</link>
            <description><![CDATA[ Für Dienstverhältnisse, die ab Freitag, dem 1. Juni 2012 beginnen, muss der neue Steuersatz von 2 Euro für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.<br />
<br />
Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der 22. Kalenderwoche enden, gilt der alte Steuersatz von 0,72 Euro für diese Woche.<br />
<br />
Für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der 22. Kalenderwoche der alte Steuersatz von 0,72 Euro.<br />
<br />
Der neue erhöhte Steuersatz von 2 Euro muss ab der (folgenden) 23. Kalenderwoche angewendet werden.<br />
<br />
Quelle: <br />
[<a rel="nofollow"  href="http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/dienstgeberabgabe.html">www.wien.gv.at</a>]]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 16:50:36 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26208,26208#msg-26208</guid>
            <title>Arbeiter Dienstzeiten Anrechnung für Kündigungsfrist (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26208,26208#msg-26208</link>
            <description><![CDATA[ Hallo!<br />
<br />
Wir haben einen Mitarbeiter, der am 02.08.1976 als Arbeiter begonnen hat. Durch einen Ausgleich wurde für alle DN der 08.01.1993 als neuer Stichtag (außer Urlaubs-VDZ) festgesetzt.<br />
Wir unterliegen dem KV Elektroindustrie, welcher nur eine Anrechnung von Arbeiterzeiten für die Abfertigung festlegt. Der DN ist seit 01.07.2007 Angestellter. <br />
Welche Zeiten sind nun für die Kündigungsfrist maßgeblich?<br />
Ich würde meinen von 1993-2012 = 4 Monate Frist.<br />
<br />
Bitte um Hilfe!<br />
<br />
LG<br />
Heidi]]></description>
            <dc:creator>HeidiS3</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 16:15:48 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26206,26206#msg-26206</guid>
            <title>Lohn- und Sozialdumping (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26206,26206#msg-26206</link>
            <description><![CDATA[ Anfrage Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDBG)<br />
<br />
Auf Grund Ihres Artikels „1 Jahr LSDBG – Arbeitsministerium zieht Bilanz“ vom 7.5.2012 wollte ich noch kurz dazu nachfragen:<br />
<br />
1)	Kann man auf Grund dieser vielen Kontrollen, Anzeigen und Strafen im letzten Jahr feststellen, worauf sich im Speziellen die Prüfungsorgane seitens der GKK, bzw. FA festlegen?<br />
<br />
2)	Kann ich irrtümlich falsch abgerechnete Dienstnehmer (für 2011), wo ich erst jetzt diverse Falschberechnungen feststelle (z.B. zuwenig oder überhaupt kein bezahlter Lohnausfall für Urlaub, Feiertag und Krankenstand bei regelmäßig geleisteten und ausbezahlten Überstunden) jetzt für das Jahr 2011 noch nachverrechnen? Muss dies dann in  Form einer „Nachzahlung für Vorjahr“ (SV-Vorjahr, Lst-heuer) geschehen, oder kann ich dies mittels Aufrollung noch erledigen?<br />
<br />
3)	Kann Punkt 2 auch noch gemacht werden, wenn man eine schriftliche Verständigung (noch keinen genauen Termin) über eine bevorstehende GPLA-Prüfung bekommen hat?<br />
<br />
<br />
eine Kollegin, der der Umkehrblog aus der Seele spricht...]]></description>
            <dc:creator>Kollegin</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 15:14:38 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26203,26203#msg-26203</guid>
            <title>Dienstzettel (2 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26203,26203#msg-26203</link>
            <description><![CDATA[ habe eine dienstzettel der ein Probemonat enthält und danach in ein unbefristetes dienstverhältnis übergeht. <br />
<br />
kann ich jetzt im nachhinein einen zusatz zum dienstzettel machen und noch ein monat befristet dazuhängen bevor es tatsächlich in ein unbefristetes übergeht?<br />
<br />
Dienstnehmer wäre einverstanden.<br />
<br />
danke]]></description>
            <dc:creator>Guppi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 11:55:55 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26196,26196#msg-26196</guid>
            <title>Taggeld Betriebsvereinbarung (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26196,26196#msg-26196</link>
            <description><![CDATA[ Im KV BABE steht unter Kapitel Dienstreisen folgender Vermerk:<br />
<br />
Im Sinne des § 68 Absatz 5 Z 5 EStG kann durch Betriebsvereinbarung<br />
festgelegt werden, in welchem Umfang und in welcher Höhe dem Arbeitnehmer für die Dienstreise eine Abgeltung für den entstandenen Aufwand einschließlich<br />
allfälliger Reiseaufwandentschädigungen gebührt.<br />
<br />
Heisst das konkret, dass nicht automatisch das Taggeld, Nächtigungsgeld etc. zusteht, sondern NUR, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt?<br />
<br />
Wäre demnach auch Taggeld in der Höhe von € 26,40 pro Tag nicht LST-frei?<br />
<br />
Ich danke für eine Antwort!!<br />
<br />
lg<br />
Christa B.]]></description>
            <dc:creator>Christa B.</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 11:09:15 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26195,26195#msg-26195</guid>
            <title>Kündigung, Krankenstand, Urlaubsersatzleistung (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26195,26195#msg-26195</link>
            <description><![CDATA[ Lieber Herr Kurzböck,<br />
<br />
ein Klient von mir hat am 5.5.2012 eine Arbeiterin gekündigt, das war auch der letzte Arbeitstag. Mit 7.5. ist die Dame in Krankenstand gegangen. Bei der Abrechnung stehen ihr noch 10 Urlaubstage zu. Meine Frage: kann ich die DN mit 5.5. abmelden (unter Berücksichtigung der UEL: Entgeltende) oder endet der Entgeltanspruch erst nach dem Krankenstand? KV ist der für Gebäudereiniger.<br />
<br />
Berührt soz. die UEL (der Urlaubsanspruch) die Kündigung? Ich habe diesbezüglich in der Literatur nichts gefunden.<br />
Danke und lg<br />
Sonja Mika]]></description>
            <dc:creator>Sonja Mika</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 10:55:48 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26193,26193#msg-26193</guid>
            <title>Bildungskarenz (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26193,26193#msg-26193</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck,<br />
liebes Forumteam!<br />
<br />
Eine Dienstnehmerin wird während der Bildungskarenz schwanger, bzw. hat sie die Bildungskarenz nach der Geburt des Kindes unterbrochen.<br />
<br />
Bezahlt eigentlich die GKK die Mitarbeitervorsorgekasse Beiträge während des Mutterschutzes?<br />
<br />
Vielen Dank im voraus!]]></description>
            <dc:creator>mika</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 10:36:20 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26191,26191#msg-26191</guid>
            <title>SEG - überwiegend? (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26191,26191#msg-26191</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck, geschätztes Forum, <br />
<br />
trotz intensiver Suche im Archiv (ARS-Forum) als auch in anderen Medien (Kehrtage usw.) habe ich keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, daher bitte um Unterstützung. <br />
<br />
Angestellte erhalten eine monatliche Pauschale als Erschwerniszulage (analog Arb.-KV, tatsächliche Erschwernis seitens Finanzamt anerkannt, einen Teil davon für Urlaub lohnsteuerpflichtig, den überwiegenden Teil lohnsteuerfrei). <br />
<br />
Auszug aus § 68 EStG: <br />
<br />
Es ist - bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten - zu prüfen, ob diese Arbeiten überwiegend zu einer erheblichen Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr führen (vgl. VwGH 30.1.1991, 90/13/0102). Die Frage einer außerordentlichen Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr ist nicht allein anhand der Arbeiten zu untersuchen, mit denen diese besonderen Arbeitsbedingungen verbunden sind. Vielmehr ist bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten innerhalb des Zeitraumes, für den der Arbeitnehmer eine Zulage zu erhalten hat, zu prüfen, ob sie überwiegend (= mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit, für die eine Zulage gewährt wird) eine außerordentliche Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr bewirken. <br />
<br />
<br />
Mein Problem ist nun, dass die Ermittlung der Überwiegenheit für meine Fälle nicht klar ist. Die Dienstnehmer sind nur stundenweise mit der Erschwernis im Einsatz. <br />
Beispiel A: <br />
Gleiter <br />
21 Arbeitstage à 7,7 h = 161,7 Stunden <br />
Rufbereitschaftseinsatz am Wochenende 10 Überstunden (mit der mtl. SEG Pauschale nicht abgegolten, im ÜSt-Grundlohn und –zuschlag zusätzlich bezahlt) <br />
WE-Ersatzruhe in der darauffolgenden Woche 10 h <br />
<br />
Reichen für die Überwiegenheit 75,85 h (161,7 – 10 h davon 50%)? <br />
<br />
Beispiel B: <br />
wie erfolgt die Handhabung bei Saldo +/-. Eventuell Abstellung auf Jahresdurchrechnung? <br />
161,7 h Normalstunden +/- 20 h Saldoaufbau --&gt; 50 % = ? <br />
<br />
Vielen Dank für die Unterstützung, <br />
<br />
herzliche Grüße <br />
Toni]]></description>
            <dc:creator>Anton Prutsch</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 09:35:11 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26189,26189#msg-26189</guid>
            <title>SEG - überwiegend? (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26189,26189#msg-26189</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck, geschätztes Forum,<br />
<br />
trotz intensiver Suche im Archiv (ARS-Forum) als auch in anderen Medien (Kehrtage usw.) habe ich keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, daher bitte um Unterstützung.<br />
<br />
Angestellte erhalten eine monatliche Pauschale als Erschwerniszulage (analog Arb.-KV, tatsächliche Erschwernis seitens Finanzamt anerkannt, einen Teil davon für Urlaub lohnsteuerpflichtig, den überwiegenden Teil lohnsteuerfrei).<br />
<br />
Auszug aus § 68 EStG:<br />
<br />
Es ist - bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten - zu prüfen, ob diese Arbeiten überwiegend zu einer erheblichen Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr führen (vgl. VwGH 30.1.1991, 90/13/0102). Die Frage einer außerordentlichen Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr ist nicht allein anhand der Arbeiten zu untersuchen, mit denen diese besonderen Arbeitsbedingungen verbunden sind. Vielmehr ist bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten innerhalb des Zeitraumes, für den der Arbeitnehmer eine Zulage zu erhalten hat, zu prüfen, ob sie überwiegend (= mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit, für die eine Zulage gewährt wird) eine außerordentliche Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr bewirken.<br />
<br />
<br />
Mein Problem ist nun, dass die Ermittlung der Überwiegenheit für meine Fälle nicht klar ist. Die Dienstnehmer sind nur stundenweise mit der Erschwernis im Einsatz.<br />
Beispiel A:<br />
Gleiter<br />
21 Arbeitstage à 7,7 h = 161,7 Stunden<br />
Rufbereitschaftseinsatz am Wochenende  10 Überstunden (mit der mtl. SEG Pauschale nicht abgegolten, im ÜSt-Grundlohn und –zuschlag zusätzlich bezahlt)<br />
WE-Ersatzruhe in der darauffolgenden Woche 10 h<br />
<br />
Reichen für die Überwiegenheit 75,85 h (161,7 – 10 h davon 50%)?<br />
<br />
Beispiel B: <br />
wie erfolgt die Handhabung bei Saldo +/-. Eventuell Abstellung auf Jahresdurchrechnung?<br />
161,7 h Normalstunden +/- 20 h Saldoaufbau --&gt; 50 % = ?<br />
<br />
Vielen Dank für die Unterstützung,<br />
<br />
herzliche Grüße<br />
Toni]]></description>
            <dc:creator>Toni</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 12:20:09 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26188,26188#msg-26188</guid>
            <title>Neue EU-VO: Ausdehnung auf die Schweiz ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26188,26188#msg-26188</link>
            <description><![CDATA[ Die beiden neuen EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 sind nunmehr auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden.<br />
Die Ausdehnung ist mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Damit wird nun auch im Verhältnis zur Schweiz eine Bescheinigung A1 ausgestellt.<br />
<br />
Quelle: STGKK-Newsletter Nr. 05/2012]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:45:48 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26185,26185#msg-26185</guid>
            <title>Karenz und Tod des Kindes (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26185,26185#msg-26185</link>
            <description><![CDATA[ Hallo,<br />
eine Dienstnehmerin hat mit uns für 2 Jahre Karenz vereinbart. In dieser Karenz ist das Kind leider verstorben. Ich kann in der Literatur leider nichts finden, ob die Karenz nun beendet ist bzw. weiter läuft... Bitte um Unterstützung... Vielen Dank]]></description>
            <dc:creator>ISS</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:36:58 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26183,26183#msg-26183</guid>
            <title>Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26183,26183#msg-26183</link>
            <description><![CDATA[ Das Mutterschutzgesetz ermöglicht es einer Mutter in verschiedenen Fällen (zB bei Geburt, bei Adoption, während einer Karenz auch einem Vater; vgl. § 15r MSchG bzw. § 9a VKG), ihr Dienstverhältnis durch vorzeitigen Austritt zu beenden. In diesen Fällen hat die Mutter/der Vater Anspruch auf Auszahlung der einbezahlten Beiträge in die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse („Abfertigung Neu“). Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der Dienstgeber auf der Abmeldung den richtigen Abmeldegrund „05 berechtigter vorzeitiger Austritt“ angibt. Arbeitsrechtlich handelt es sich hierbei nicht um eine Kündigung durch den Dienstnehmer!<br />
<br />
Quelle: STGKK-Newsletter Nr. 05/2012]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:05:50 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26176,26176#msg-26176</guid>
            <title>Knochenmark spenden als Krankenstand? (3 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26176,26176#msg-26176</link>
            <description><![CDATA[ Hallo liebe Kollegen,<br />
<br />
ich habe wieder mal eine knifflige Frage.<br />
Bei einem Klienten geht ein Dienstnehmer während der Arbeitszeit Knochenmark spenden für seinen Bruder. Soweit ist dies kein Problem, aber ist die Zeit des Spendens Krankenstand oder Urlaub oder notwendige Arztzeit, und wie sieht es aus wenn er durch das Spenden nicht arbeitsfähig ist und dann ausfällt?<br />
<br />
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen das Spenden ist Urlaub und falls er danach krank ist wäre es ein Krankenstand? Bitte um Hilfe, ich habe zu diesem Thema sonst noch nichts gefunden.<br />
<br />
Mfg Bianca]]></description>
            <dc:creator>Bianca2470</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 15 May 2012 07:45:55 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26174,26174#msg-26174</guid>
            <title>Essensmarken (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26174,26174#msg-26174</link>
            <description><![CDATA[ Liebes ARS-Forum,<br />
<br />
ich bitte um Hilfe zum &quot;kleinen&quot; Essensmarkenfreibetrag.<br />
<br />
Wenn ich es richtig verstehe, können Gutscheine in Höhe von € 1,10 pro Arbeitstag sv- und steuerfrei an den Mitarbeiter übergeben werden.<br />
<br />
Wie ist Arbeitstag zu verstehen wenn<br />
<br />
- eine TZ-Kraft an 2 Tagen pro Wo. je 8h arbeitet (2 x 1,10 pro Woche?)<br />
- eine TZ-Kraft an 5 Tagen pro Wo. je 2h arbeitet (0 x 1,10 pro Woche?)<br />
- der/die DN krank ist (0 x 1,10 pro Krankentag?)<br />
- der/die DN Urlaub oder ZA hat (0 x 1,10 pro Urlaubs- bzw.Zeitausgleichstag?)<br />
- der/die DN auf Dienstreise ist (1 x 1,10, aber Achtung Anrechnung auf Diäten?)<br />
<br />
Danke im Voraus für Ihre Hilfe!<br />
<br />
E. Mayrhofer]]></description>
            <dc:creator>MayBifie</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 09:49:18 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26170,26170#msg-26170</guid>
            <title>Zuschlag für Überstunden (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26170,26170#msg-26170</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck!<br />
Liebe Forumteilnehmer!<br />
<br />
Einer unserer Mitarbeiter möchte seine Überstunden nicht ausbezahlt, sondern möchte diese in Zeit konsumieren. Da ja ein Zuschlag von 50% anfällt,lautet meine Frage, ob es erlaubt ist nur den Zuschlag (ersten 10 Zuschläge frei) auszuzahlen und die Stunden für Zeitausgleich gutzuschreiben.<br />
<br />
Herzlichen Dank!<br />
LG Manfred]]></description>
            <dc:creator>manfre</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 10 May 2012 12:53:28 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26169,26169#msg-26169</guid>
            <title>Reisekosten / Handelsarbeiter (3 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26169,26169#msg-26169</link>
            <description><![CDATA[ Hallo liebe Forumleser,<br />
<br />
kann mir vielleicht jemand ein paar entscheidende Hinweise geben und zwar:<br />
<br />
Im KV Handelsarbeiter steht, der Arbeitnehmer erhält mindestens 17 € Taggeld, wobei durch Betriebsvereinbarung ( Betriebsrat gibt es in diesem Betrieb aber keinen ) ein höherer Betrag bzw. der Höchstbetrag lt. Einkommenssteuerrichtlinien von 26,40 € vereinbart und bezahlt werden kann.<br />
<br />
Die Firma zahlt aber seit jeher 2,20 € Reisekosten pro Stunde, sofern er länger als 3 Stunden unterwegs ist.<br />
<br />
Könnte demnach der GPLA Prüfer die Differenz von 17 € auf 26,40 € als pflichtig nachverrechnen?<br />
<br />
Oder kann man das auch einzelvertraglich regeln, dass man den Höchstbetrag steuerfrei belassen kann - oder eben wirklich nur mit Betriebsvereinbarung - falls man einen Betriebsrat hat?<br />
<br />
eine Kollegin]]></description>
            <dc:creator>Kollegin</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 09:42:41 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26168,26168#msg-26168</guid>
            <title>Gemischte In- und Auslandsreise Ang. Metallgewerbe (3 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26168,26168#msg-26168</link>
            <description><![CDATA[ Liebes Forum, <br />
<br />
ich habe folgendes Problem, ein Dienstnehmer von mir ist für ein paar Tage nach Bulgarien gereist, der Abflug war in Wien und er hat am ersten und am letzten Reisetag in Wien genächtigt. <br />
<br />
Dadurch dass wir im KV eine lohngestaltende Vorschrift haben, weiß ich jetzt nicht ob bei der Nächtigung im Inland unser KV zu berücksichtigen ist oder § 26 Z.4 EStG mit der Zwölftelregelung. <br />
<br />
Folgender Fall<br />
26.03. 18:00 Uhr - 27.03. 06:00 Uhr Inland  <br />
27.03. 06:00 Uhr - 30.03. 24:00 Uhr Ausland<br />
30.03. 24:00 Uhr  -31.03. 11:00 Uhr Inland<br />
<br />
Gesamte Dauer der Dienstreise 65/12 - Auslandstage 48/12 = Inland 17/12<br />
<br />
Meine Frage:<br />
Musss ich die 17/12 Inland nach § 26 Z.4 EStG rechnen (€ 37,40)<br />
<br />
oder nach unserem KV am 26.03. von 18:00 bis 06:00 Uhr mit Nächtigung € 20,54 und am 31.03. von 0:00 - 11:00 Uhr Rückreise € 20,54<br />
<br />
Könnt ihr mir da weiterhelfen?]]></description>
            <dc:creator>Fronius</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 10:33:01 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26167,26167#msg-26167</guid>
            <title>Schlafstelle (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26167,26167#msg-26167</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Forum-Mitglieder!<br />
<br />
Hat jmd. aktuelle Erfahrung wie im Rahmen einer GPLA wie bei Dienstgeber-Übernahme von Kosten für eine Schlafstelle vorgegangen wird?<br />
In jedem Fall Ansatz eines Sachbezugwertes oder bei Nachweis, dass zB am Hauptwohnsicht der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin verbleibt (Familie)<br />
KEIN Sachbezug?<br />
<br />
Speziell handelt es sich um eine Kostenübernahme eines Hotelzimmers; lediglich ein Kühlschrank ist im Hotelzimmer enthalten.<br />
Es liegt keine Kochstelle zur Verfügung.<br />
In den Nächtigungskosten ist jedoch das Frühstück enthalten.<br />
<br />
Sofern ein Sachbezug anzusetzen ist, ermittelt man den Sachbezugswert anhand der Regelung lt. LStRL „ angemietete Wohnun“  (75% der tatsächlichen Kosten)?<br />
Ist der Wert des Frühstücks gesondert zu bewerten?<br />
<br />
Lt. den LStRL ist als Bspl. „Saisonarbeiter“ angeführt; ich gehe aber davon aus, dass es sich hier tatsächlich um eine beispielsweise Anführung handelt, dh. die Regelung bzw. Schlafstelle kann nicht nur im Bereich „Gastgewerbe“ angesetzt werden, ist meine Beurteilung korrekt?<br />
<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.<br />
<br />
Mit lieben Grüßen]]></description>
            <dc:creator>Maria12</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 09:18:56 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26166,26166#msg-26166</guid>
            <title>Feiertag im Schichtbetrieb (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26166,26166#msg-26166</link>
            <description><![CDATA[ Liebe ARS-Forum-Mitglieder!<br />
<br />
Das Ausfallsentgelt wird in einem vollkontin. Schichtbtrieb (7 Tage à 24 h Betriebsarbeitszeit) anhand der geplanten Schichteinteilung ermittelt.<br />
Grundbezug erfolgt mit Abrechnung eines Monatsbezuges; die Zulagen lt. Kollektivvertrag erfolgt anhand der tatsächlichen Stunden (KV Metallindustrie)<br />
Dh. die Ausfall-Zulagen werden nicht im 3-Monatsschnitt ermittelt, sondern anhand des tatsächlichen Schichtplans.<br />
Für die Hinterlegung in der Zeiterfassung bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, wie der Anspruch sich ermittelt, wenn der Dienstnehmer am Feiertag lt. Schichtplan eingeteilt ist und auch tatsächliche Arbeitsstunden leistet. Hat jemand diesbzgl. bereits Erfahrung bzw. kann jemand rückmelden, ob diese Vorgangsweise plausibel ist?<br />
<br />
Bspl. 01. Mai = Feiertag/Dienstag<br />
<br />
a)	DN-A ist am 01. Mai lt. Schichtplan für die Nachmittagsschicht (14:00 – 22:00) eingeteilt<br />
Anspruchsprinzip:<br />
ungekürzter Monatsbezug<br />
zzgl. Feiertagszuschlag 100%<br />
zzgl. Schichtzulage für die 2. Schicht (ab 19:00-22:00 wenn 3h Blockzeit erfüllt lst-frei nach § 68/1 EStG)<br />
zzgl. Ausfallszulage??? Ansonsten würde sich kein Unterschied zu Dienstn.B) ergeben???<br />
<br />
b)	DN-B hat für 01. Mai Urlaub vereinbart; lt. Schichtplan wäre DN für die Nachmittagsschicht eingeteilt gewesen<br />
Anspruchsprinzip:<br />
ungekürzter Monatsbezug<br />
zzgl. Feiertagszuschlag 100% lt. Ausfallprinzip<br />
zzgl. Schichtzulage für die 2. Schicht – steuerpflichtig/lfd. Tarif – lt. Ausfallprinzip<br />
<br />
c)	DN-C ist am 01. Mai lt. Schichtplan NICHT eingeteilt<br />
Anspruchsprinzip:<br />
ungekürzter Monatsbezug<br />
keine Ausfallszulagen da lt. Schichtplan KEINE Einteilung vorliegt<br />
<br />
Ich danke im Voraus für Rückmeldungen.<br />
<br />
Mit lieben Grüßen]]></description>
            <dc:creator>Maria12</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 09:12:42 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26165,26165#msg-26165</guid>
            <title>Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26165,26165#msg-26165</link>
            <description><![CDATA[ Quelle: [<a rel="nofollow"  href="http://findok.bmf.gv.at">findok.bmf.gv.at</a>]<br />
<br />
<br />
UFS Wien RV/2594-W/11 vom 16. Februar 2012<br />
<br />
<br />
Leitsätze:<br />
1. Bei einfachen manuellen Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten, die in Bezug auf die Art der Arbeitsausführung und auf die Verwertbarkeit keinen ins Gewicht fallenden Gestaltungsspielraum des Arbeiters erlauben, kann bei einer Integration des Arbeiters in den Betrieb des Arbeitgebers das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher Abhängigkeit ohne weitwendige Untersuchungen vorausgesetzt werden.<br />
<br />
2. Der einkommensteuerrechtliche Begriff „selbständig“ entspricht jenem des § 2 Abs. 1 UStG 1994, wobei in der selbständigen Leistungserbringung das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu Einkünften im Rahmen eines Dienstverhältnisses gemäß § 47 EStG 1988 liegt. Wer als Arbeitnehmer in einem einkommensteuerlichen Dienstverhältnis steht, kann mit dieser Tätigkeit nicht zugleich Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts sein.<br />
<br />
3. Die Beistellung von (Klein)Werkzeug und von Arbeitskleidung durch einen Arbeiter allein stehen der Feststellung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber nicht entgegen, es handelt sich hierbei um typische Werbungskosten von Arbeitnehmern.<br />
<br />
4. Personen, die für Bauunternehmen im Innenausbau Hilfsarbeiten erbringen, sind in der Regel steuerrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen.<br />
<br />
5. Der Verwaltungsgerichtshof sieht die Montage von Gipskartonwänden und deren Verspachtelung auf Baustellen im Zusammenwirken mit anderen Personen in ständiger Rechtsprechung als unselbständige Tätigkeit an.<br />
<br />
6. Die Innehabung eines Gewerbescheins zum &quot;Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit&quot; ist Teil eines verbreiteten Missbrauchs der Gewerbeordnung, der zur Verschleierung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse dient.<br />
<br />
7. Die für die persönliche Abhängigkeit charakteristische weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch die Tätigkeit kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch dann vorliegen, wenn der Beschäftigte aufgrund einer Vereinbarung oder der Betriebsübung oder der Art seiner Beschäftigung Beginn und Dauer der täglichen Arbeitszeit weithin selbst bestimmen kann. Hat aber die allfällige Ungebundenheit des Beschäftigten hinsichtlich Arbeitsablauf und Arbeitszeit ihre Grenze in der unterschiedlichen Dringlichkeit der zu besorgenden Angelegenheiten und den betrieblichen Erfordernissen, sodass die Arbeitserbringung letztlich doch im Kern an den Bedürfnissen des Dienstgebers orientiert sein muss, so spricht dies für ein Verhältnis persönlicher Abhängigkeit.<br />
<br />
8. Eine natürliche Person kann sowohl selbständige Tätigkeiten als auch unselbständige Tätigkeiten nebeneinander ausführen. Ein Bauhilfsarbeiter erbringt Arbeitsleistungen im Rahmen eines nicht selbständigen Arbeitsverhältnisses, wenn er weisungsgebunden ist und ihm die Arbeitsmittel im Wesentlichen vom Auftraggeber beigestellt werden. Er kann aber im Baubereich (etwa gegenüber Privaten) auch als selbständiger Unternehmer mit eigenen Arbeitsmitteln tätig werden, wobei auch eine Tätigkeit als gewerberechtlicher &quot;Pfuscher&quot; idR eine unternehmerische ist.<br />
<br />
9. Stellt der Auftraggeber das gesamte Arbeitsmaterial zu Verfügung und wird dieses vom Auftragnehmer unter Verwendung von auftragnehmereigenem Kleinwerkzeug (Spachtelzeug) auf vom Auftraggeber bestimmten Baustellen verarbeitet, spricht das für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit. <br />
<br />
10. Verfügt ein Bauunternehmen nicht über angestellte Bauhilfsarbeiter, fehlt dem wirtschaftlichen Organismus &quot;Bauunternehmen&quot; ein wesentlicher Teil. Werden für Bauhilfsarbeiten Personen im Werkvertrag beschäftigt, füllen sie genau diese Funktion aus und sind daher in den wirtschaftlichen Organismus des Auftraggebers eingegliedert und damit als nichtselbständig anzusehen. <br />
<br />
11.Fehlt einem Werkvertragsnehmer die Möglichkeit einnahmenseitig oder ausgabenseitig sein Einkommen zu beeinflussen, weil einerseits Pauschalpreise vereinbart wurden und andererseits das gesamte Arbeitsmaterial vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, liegt kein Unternehmerrisiko vor.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 21:13:14 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26164,26164#msg-26164</guid>
            <title>Keine DB-Befreiung im Falle eines begünstigt behinderten zu 100 % beteiligten geschäftsführenden Gesellschafters ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26164,26164#msg-26164</link>
            <description><![CDATA[ VwGH 2011/15/0128 vom 29. März 2012<br />
<br />
<br />
Ist ein zu 100 % an der GmbH beteiligter geschäftsführender Gesellschafter zugleich auch begünstigt behinderte Person, so können dessen Bezüge nicht vom DB bzw. DZ (und auch nicht von der Kommunalsteuer) befreit sein, da diese Befreiung (also die Befreiung der Bezüge von begünstigt behinderten Personen von den Abgaben DB/DZ/KommSt) ein Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit voraussetzt (und damit ein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis).<br />
<br />
§ 41 Abs. 4 lit. e LFAG 1967]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 20:55:07 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26163,26163#msg-26163</guid>
            <title>Glashüttenindustrie - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1. 6. 2012 ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26163,26163#msg-26163</link>
            <description><![CDATA[ Erhöhung der KV-Löhne um 4,05%<br />
Erhöhung der Ist-Löhne um 3,75%<br />
Erhöhung der KV-Zulagen um 4,05%<br />
Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 3,75%<br />
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,05%<br />
Anrechnung von Karenzzeiten auf das Jubiläumsgeld im Ausmaß von 22 Monaten im Kollektivvertrag der Arbeiter (Angleichung an Angestellte)<br />
KV-Abschluss per 1. 6. 2012]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 19:46:29 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26162,26162#msg-26162</guid>
            <title>Glasindustrie - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1. 6. 2012 ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26162,26162#msg-26162</link>
            <description><![CDATA[ Erhöhung der KV-Gehälter um 4,05%<br />
Erhöhung der Ist-Gehälter um 3,75% (im Rahmen einer Betriebsvereinbarung kann auch die Verteilung im Modell einer Spreizung von 3,55% - 3,95% möglich sein › die durchschnittlich zu verteilende Gehaltssumme bleibt bei 3,75%)<br />
Erhöhung der KV-Zulagen um 4,05%<br />
Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 3,75%<br />
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,05%<br />
Verbesserung bei der Anrechnung von Karenzen (im Ausmaß von 16 Monaten auf die Vorrückung im Kollektivvertrag der Angestellten in zwei Etappen (10 Monate ab dem 01.06.2012 und Erweiterung auf 16 Monate ab dem 01.06.2013)<br />
Laufzeit: 12 Monate<br />
KV-Abschluss per 1. 6. 2012]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 19:45:28 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26161,26161#msg-26161</guid>
            <title>Konditoreien - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1. 5. 2012 ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26161,26161#msg-26161</link>
            <description><![CDATA[ Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 3,5%<br />
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 3,5%<br />
Geschlechtsneutrale Bezeichnung aller Lohnkategorien<br />
Neues Rahmenrecht ab 01.01.2012<br />
KV-Abschluss per 1. 5. 2012]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 19:42:46 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26154,26154#msg-26154</guid>
            <title>Korrektur eine vor Jahren zuviel ausbez. Gehalts (2 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26154,26154#msg-26154</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
 folgendes Problem beschäftigt mich, vielleicht könnt Ihr helfen:<br />
<br />
Eine DN war in Mutterschutz und hat trotzdem  irrtümlich ein Jännergehalt 2009 bekommen. Meine Vorgängerin hat dies im Februar2009 rückgängig gemacht, die Jänner-Überweisung hat jedoch stattgefunden. Offenbar hatte sie vor, das irgendwie bei Wiedereintritt oder AUstritt mit irgendwas (Urlaub o.ä.) gegenzuverrechnen. <br />
<br />
Dies dürfte der DN jedoch nie kommuniziert worden sein, bestimmt weiß sie gar nicht, dass sie damals zuviel bekommen hat. Die GL möchte von ihr bestimmt nichts zurückfordern, aber irgendwie muss ich das jetzt korrigieren. <br />
<br />
Einfach ausbuchen des Nettobetrags geht wohl nicht. Wir sind zwar bis inklusive 2010 geprüft, jedoch ist ja der Nettoauszahlungsbetrag sicher auf einem Buchhaltungs-Verrechnungskonto.<br />
<br />
Ihr den Bruttobetrag irgendwie als Sachbezug anzusetzen, damit das mit SV und lohnsteuer halbwegs korrekt läuft, geht aber auch nicht gut, erstens weil man nie die richtigen Beträge &quot;trifft&quot; und zweitens habe ich Angst, dass ihr damit irgendwelche Zuverdienstgrenzen o.ä. überschritten werden könnten (sie ist jetzt erst ein paar Monate wider da und geht nächsten Monat wieder in Mutterschutz. <br />
<br />
Was macht man da ?Kann mir jemand von Euch erfahrenen Fachleuten helfen?<br />
<br />
Vielen Dank!<br />
<br />
Ingrid]]></description>
            <dc:creator>IngridP</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 13:09:50 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26153,26153#msg-26153</guid>
            <title>Prämie- Abrechnung ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26153,26153#msg-26153</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrte Forenteilnehmer!<br />
<br />
Ein Dienstnehmer war von Juni 2011- August 2011 im Ausland auf Montage, lt. Vereinbarung bekommt er eine Erfolgsprämie<br />
bei erfolgreichen Abschluß der Baustelle.<br />
Die Prämie wird im mit der jetzigen Aprilabrechnung erst ausbezahlt, weil die Baustelle erst jetzt mit Erfolg abgeschlossen wurde.(der DN musst aus gesundheitl. Gründen die Baustelle vorzeitig verlassen)<br />
Darf ich die Prämie als Auslandsprämie(steuerfrei, begünstigte Auslandstätigkeit) im aktuellen Monat eingeben oder müsste ich diese um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen ins Vorjahr rollen.<br />
<br />
bitte um INFO<br />
<br />
vielen Dank<br />
<br />
Andrea]]></description>
            <dc:creator>Andrea Gander</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 11:17:37 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26152,26152#msg-26152</guid>
            <title>Dienstreise Arbeitszeit (3 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26152,26152#msg-26152</link>
            <description><![CDATA[ Hallo Liebe Forenteilnehmer!<br />
<br />
Es geht um einen Förster , der im Arbeitsvertrag als Dienstort die Betriebsstätte des Dienstgebers vereinbart hat.<br />
<br />
Jetzt meine Frage, ab wann Arbeitszeit?<br />
<br />
Er hat eine halbe Stunde in den Betrieb, ist klar das ab Ankunft im Betrieb, dies als Arbeitszeit gilt.<br />
<br />
Jetzt fährt er aber öfters von zu Hause aus, direkt zu einem Waldgebiet , das oft 1 Stunde entfernt liegt. Ab wann liegt Arbeitszeit vor?<br />
<br />
lg Carola]]></description>
            <dc:creator>Carola</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 19:29:51 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26148,26148#msg-26148</guid>
            <title>Nichtanrechnung von Karenzzeiten auf arbeitsrechtliche Ansprüche - OGH prüft! ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,26148,26148#msg-26148</link>
            <description><![CDATA[ Der Oberste Gerichtshof hatte sich mit einem hochinteressanten Fall zu befassen, im Zuge welchem er der Frage nachging, inwieweit die Nichtanrechnung von Karenzzeiten (von der &quot;begrenzten Anrechnung&quot; bei drei Ansprüchen abgesehen)<br />
<br />
A) gegen das Gleichbehandlungsgesetz bzw.<br />
<br />
B) gegen europarechtliche Vorschriften (Rahmenvereinbarung über Elternurlaub)<br />
<br />
verstößt.<br />
<br />
Lesen Sie mehr dazu in WPA 9/2012.<br />
<br />
Karenz<br />
Dienstzeitabhängige Ansprüche]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Tue, 08 May 2012 17:50:45 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26144,26144#msg-26144</guid>
            <title>Pendlerpauschale (2 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26144,26144#msg-26144</link>
            <description><![CDATA[ Hallo liebe Forumsteilnehmer,<br />
<br />
kann mir jemand diesen Zusatz aus dem Formular L34-Pendlerpauschale erklären, was das genau heißen soll:<br />
<br />
– Werden Dienstreisen unmittelbar von der Wohnung aus begonnen, scheiden die Tage der Dienstreise für das Pendler-Pauschale grundsätzlich aus.(= klar....)<br />
<br />
Dienstreisetage sind nur dann zu berücksichtigen, wenn die Dienstreiseersätze vom Arbeitsort aus berechnet werden (der Tag des Beginns und der Beendigung der Dienstreise) oder wenn im Zuge der Dienstreise die Arbeitsstätte aufgesucht wird.<br />
(diesen Absatz verstehe ich nicht)<br />
<br />
Ich habe eine Anfrage vom FA bekommen, dass Servicetechniker die Pendlerpauschale nachträglich geltend machen möchten. Die Techniker sind im Außendienst und fahren zu 99% vom Wohnort zum Kunden und nach dem letzten Kunden wieder nach Hause. Aber sie kommen auch mal zwischendurch in die Firma um Ersatzteile usw. zu holen. Wir versuchen gerade auszuwerten, wie oft sie durchschnittlich im Monat zwischendurch in die Firma kommen.<br />
<br />
Ich dachte immer, es kann nur eine Pendlerpauschale wenn mehr als die Hälfte im Lohnzeitraum die Strecke Wohnort-Arbeitstätte-Wohnort gefahren wird.<br />
<br />
Danke]]></description>
            <dc:creator>Sylvia Mueller</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 07:50:36 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26138,26138#msg-26138</guid>
            <title>Abteilungsessen (3 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,26138,26138#msg-26138</link>
            <description><![CDATA[ Liebes Forum<br />
<br />
Die Firmenleitung will jeder Abteilung anstelle eines Firmenabends die Kosten für einen Abteilungsabend übernehmen (ca. 30 € je Mitarbeiter). <br />
Variante 1: Die Kosten werden direkt mit dem Restaurant verrechnet.<br />
Variante 2: Die Rechnungen werden der GF vorgelegt und rückerstattet.<br />
<br />
Vielen Dank]]></description>
            <dc:creator>lrzkwol</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 08 May 2012 15:50:01 +0200</pubDate>
        </item>
    </channel>
</rss>

