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        <title>ARS Foren</title>
        <description></description>
        <link>http://www.ars.at/forum/index.php</link>
        <lastBuildDate>Tue, 07 Sep 2010 14:57:05 +0200</lastBuildDate>
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            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21033,21033#msg-21033</guid>
            <title>Überstundenentlohnung - KV Handel Arbeiter ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21033,21033#msg-21033</link>
            <description><![CDATA[ Liebes Forum!<br />
<br />
Lt. KV Handel Arbeiter beträgt bei monatlicher Entlohnung der Grundstundenlohn für die Überstundenentlohnung 1/167 des Bruttomonatslohnes.<br />
<br />
Zusätzlich zum Monatslohn wird auch monatlich eine Erschwerniszulage iHv 10% des Monatlohnes abgerechnet.<br />
<br />
Meine Frage:<br />
Ist bei der Berechnung der Überstundenentlohnung vom Monatslohn auszugehen oder vom Monatslohn + Erschwerniszulage.<br />
<br />
z.B.<br />
Monatslohn = EUR 1.500,00<br />
Erschwerniszulage mtl. = EUR 150,00<br />
<br />
es werden 5 Überstunden geleistet<br />
<br />
Welche dieser Varianten ist für die Berechnung des Überstundengrundlohnes korrekt?:<br />
<br />
1) Überstundengrundlohn =  49,40 ((=1.500,00 + 150,00):167x5) ODER<br />
2) Überstundengrundlohn =  44,91 (= 1.500,00:167x5)<br />
<br />
Bereits im Voraus vielen Dank für die Rückmeldung.]]></description>
            <dc:creator>Manuela1234</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 14:01:19 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21032,21032#msg-21032</guid>
            <title>Werkvertrag ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21032,21032#msg-21032</link>
            <description><![CDATA[ Sg. Herr Kurzböck!<br />
<br />
Ich bräuchte den Rat eines Spezialisten!<br />
<br />
Ich hätte 2 Fragen:<br />
<br />
1. Ist es möglich für die Tätigkeit &quot;wissenschaftliche Beratung&quot; (im Forschungsbereich) einen Werkvertrag auszustellen?<br />
<br />
2. Es sollen von polnischen Personen in Polen Bilder (es handelt sich um Bilder von Bodenbeschaffenheit diverser Straßenabschnitte) ausgewertet werden, die Auswertungen werden nach Österreich geschickt und dementsprechend auf Honorarbasis verrechnet. Kann ich auch für diese Personen einen Werkvertrag ausstellen?<br />
<br />
Vielen Dank schon für Ihre Antwort im Voraus<br />
MfG<br />
Soustal Patricia]]></description>
            <dc:creator>Soustal Patricia</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 13:08:16 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21031,21031#msg-21031</guid>
            <title>Lehrling - Förderbeitrag von der Wirtschafskammer ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21031,21031#msg-21031</link>
            <description><![CDATA[ Hallo!<br />
<br />
Wir bekommen für unseren Lehrling auf Antrag von der Wirtschaftskammer für die mit gutem Erfolg bestandene Lehrabschlußprüfung einen Förderbetrag in der Höhe von  ¤ 200,--. Können wir dem, nun mehr nicht mehr Lehrling, sondern Gesellen, den Förderbetrag steuerfrei weitergeben?<br />
<br />
Mfg<br />
clma]]></description>
            <dc:creator>clma</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 12:00:46 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21029,21029#msg-21029</guid>
            <title>Reisekosten - ausländischer Arbeitgeber ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21029,21029#msg-21029</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Forumteilnehmer!<br />
<br />
Ein deutsches Unternehmen beschäftigt einen Außendienstmitarbeiter in Österreich. Da es sich um einen Handelsbetrieb handelt, muss der DN ja lt. AVRAG soviel verdienen, wie es im KV für Handelsangestellte vereinbart ist. <br />
Gilt dieses AVRAG-Gesetz auch für die Reisekosten lt. KV oder nur hinsichtlich der Mindesgehälter?<br />
Der DG möchte nämlich weniger RK bezahlen, als im KV steht.<br />
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.<br />
<br />
LG Marie]]></description>
            <dc:creator>marie</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 08:13:04 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21028,21028#msg-21028</guid>
            <title>Erneute Karenz ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21028,21028#msg-21028</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Forummitglieder! <br />
<br />
Habe schon anhand der Suchfunktion versucht meine Problemstellung zu erarbeiten. <br />
Allerdings sind einige Fragen offen geblieben. <br />
<br />
Folgender Fall: Mitarbeiterin Ende Karenz 16. Jänner. Erneuter Mutterschutz beginnt am 28. Jänner. Das heißt sie müsste 10 AT (bzw 13 Kalendertage) bei uns wieder arbeiten. <br />
<br />
a) Wie funktioniert dies mit dem Wochengeld? Wenn Sie kein volles Versicherungsmonat im Dezember hat, wird das Wochengeld 180% vom Kinderbetreuungsgeld gerechnet oder? <br />
b) Welche Möglichkeiten haben wir? Wie können wir die Zeitspanne überbrücken? <br />
(für beide Seiten möglich günstig ... )<br />
<br />
Meine Lösungsvorschläge wären: <br />
b1) das sie regulär ihren Dienst antritt (ev. Möglichkeit mit Urlaub und Zeitguthaben arbeiten)<br />
b2) dass sie den Dienst nicht antritt und somit den begünstigen Schutz &quot;verliert&quot; jedoch mit dem DG eine verlängerte Karenz vereinbaren kann (muss dieser sie dann wieder nach der 2 Karenz zurück nehmen?) <br />
<br />
Von einer Beendigung des DV würde ich sehr abraten, auch wenn sie noch nicht weiß, ob sie nach dem zweiten Kind zurück gekommt. <br />
<br />
Bitte um so viel Vorschläge (und erleuterte Folgen) wenn irgendwie möglich, BESTEN BESTEN DANK!]]></description>
            <dc:creator>RamonaSpitzer</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 07:50:13 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21027,21027#msg-21027</guid>
            <title>Mühlengewerbe - ArbeiterInnen - KV-Abschluss per 1. 8. 2010 ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21027,21027#msg-21027</link>
            <description><![CDATA[ Erhöhung der KV-Löhne um 1,37% plus einer Aufrundung in allen Lohnkategorien <br />
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen werden um 1,40% plus einer Aufrundung <br />
Erhöhung sämtlicher Zulagen laut Lohnvertrag um 1,40% <br />
Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1,45% <br />
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht. <br />
KV-Abschluss per 1. 8. 2010]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 17:43:05 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21024,21024#msg-21024</guid>
            <title>Die Inhalte der WPA 14/2010 ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21024,21024#msg-21024</link>
            <description><![CDATA[ Im Laufe des 6. September 2010 geht Ihnen als WPA-AbonnentInnen die Ausgabe Nr. 14/2010 per e-mail zu und zwar mit folgenden Inhalten:<br />
<br />
Sozialrechtsänderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010	<br />
Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010	<br />
	<br />
<br />
Anspruch auf Überstundenzuschlag für Anreise zur Störungsbehebung am Einsatzort	<br />
	<br />
Arbeitszeitrechtliche Regelung des Veräußerer-KV geht nach Betriebsübergang nicht auf Erwerber-KV über		<br />
<br />
Schmutzzulage keine Aufwandsentschädigung sondern arbeitsrechtliches Entgelt<br />
	<br />
Beitragsfreier Monat nach dem BMSVG<br />
<br />
ELDA Tipp: Beitragsgruppenermittlung leicht gemacht<br />
<br />
Broschüre zur Sportlerbegünstigung<br />
<br />
Krankenkassen stehen auf flipbooks<br />
<br />
Informationen zur neuen Mindestsicherung<br />
<br />
Die neue Verordnung zur „Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ – Fragen und Antworten – Teil V (Abschluss der Serie)<br />
	<br />
Fehlendes KFZ-Privatnutzungsverbot und fehlende Nachweise über ausschließlich berufliche Fahrten	<br />
	<br />
Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes wegen Wochenendbetreuung der Kinder nach Scheidung<br />
	<br />
Bundesverfassungsgericht in Deutschland kippt die steuerliche Arbeitszimmerregelung<br />
<br />
Montageprivileg – nächster Aufhebungsantrag des VwGH<br />
	<br />
<br />
Auswärtige Berufsausübung eines Kindes – Verordnungsgemeinde<br />
<br />
Anforderungen an die Begründung eines Aufhebungsbescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO	<br />
<br />
Entsendung von in Österreich ansässigen FernfahrerInnen durch liechtensteinische bzw. schweizerische ArbeitgeberInnen	<br />
<br />
Freiwillige Selbstversicherung für Gattin contra Angehörigenbeitrag<br />
<br />
Ambulanzgebühren als sonstige Bezüge<br />
<br />
Ablösezahlungen für Deputate stellen keine Pensionsabfindung dar<br />
Barwertgrenze für Hälftesteuersatz bei Pensionsabfindungen ist eine Freigrenze	<br />
<br />
Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz durch sehr lange Tagesarbeitszeiten	<br />
<br />
Zumutbarkeit der Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel bei fiskaloptimaler Gestaltung der Gleitzeit<br />
<br />
Höchstbeitrag für Familienheimfahrten kann nicht um fiktive Kosten für eine angemessene Wohnung erhöht werden<br />
<br />
Vertreterpauschale für SAP-Consultant<br />
	<br />
Kollektivvertragsaktualisierungen – powered by HG-Datenbanken<br />
Gewerbliche Mischfuttererzeugung – ArbeiterInnen<br />
Ledererzeugende Industrie<br />
Zuckerbäcker – ArbeiterInnen<br />
	<br />
www.entsendung.at <br />
<br />
DBA mit Hongkong unterzeichnet<br />
<br />
SV-Abkommen mit Korea unterzeichnet<br />
<br />
Entsenderegel im SV-Abkommen Australien<br />
	<br />
Das praktische Lohnverrechnungsbeispiel<br />
Zuverdienst bei PraktikantInnen<br />
	<br />
Das Schwerpunktthema<br />
Sonderzahlungen – sonstige Bezüge – Spezialfragen]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 14:48:40 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21023,21023#msg-21023</guid>
            <title>!!!!Kurzböck-Antworten erst wieder für Fragen, die am 7. 9. 2010 im ARS-Forum landen!!!! ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21023,21023#msg-21023</link>
            <description><![CDATA[ Werte UserInnen des ARS-Forums! <br />
<br />
<br />
Für fachliche Fragen in diesem Forum stehe ich gerne wieder ab 7. September 2010 zur Verfügung und zwar: <br />
<br />
- für maximal fünf an diesem Tag gestellte Fragen, <br />
<br />
- die von WPA oder WPA-AKÜ-AbonnentInnen gestellt werden, <br />
<br />
- deren Registrierungs-e-mail-Adresse hier im ARS-Forum mit der Zustelladresse der Internetmagazines übereinstimmt. <br />
<br />
<br />
Fragen, die davor gestellt werden (auch Rückmeldungen auf von mir gepostete Äußerungen, die vor diesem Datum im Forum landen) werden nicht bearbeitet (auch nicht nachträglich). <br />
<br />
Das Forum ist aber frei und zu jeder Zeit zum wechselseitigen fachlichen Austausch und zu Rercherchen nutzbar. <br />
<br />
Die oben genannten Einschränkungen betreffen nur meinen persönlichen support.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 14:38:25 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21020,21020#msg-21020</guid>
            <title>Krankheit Lehrlinge - BV-Pflicht ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21020,21020#msg-21020</link>
            <description><![CDATA[ Hallo zusammen!<br />
<br />
Wie ist das, wenn ein Lehrling so lange krank ist, dass er kein Entgelt von er Firma mehr bezieht. Gibt es hier auch die fiktive Bemessungsgrundlage für den BV-Beitrag oder ist die Zeit beitragsfrei? (Da ja auch das Teilentgelt für Lehrlinge schon BV-frei ist....)<br />
<br />
Vielen Dank für die Unterstütung und schönes Wochenende!<br />
<br />
Evi]]></description>
            <dc:creator>Evi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 14:08:51 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21017,21017#msg-21017</guid>
            <title>Neue Entwicklungen: DB/DZ/KommSt: BV-Beitrag bei freien DienstnehmerInnen (§ 4 Abs. 4 ASVG) sowie vom/von der ArbeitgeberIn übernommene Reisespesen bei wesentlich beteiligten geschäftsführenden GesellschafterInnen ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,21017,21017#msg-21017</link>
            <description><![CDATA[ Aus einer an mich gestellten Anfrage zu den in der Überschriftszeile betroffenen Themen möchte ich gerne die Frage und die Antwort öffentlich darstellen, damit ein möglichst breiter Leserkreis von dieser Korrespondenz profitiert.<br />
<br />
Die - allerdings bereits in diesem Forum gestellten - Fragen lauteten:<br />
<br />
1. Stimmt es, dass die Bezahlung des BV-Beitrages durch den/die ArbeitgeberIn die Bemessungsgrundlage für DB/DZ/KommSt erhöht?<br />
<br />
2. Stimmt es, dass die vom/von der ArbeitgeberIn ersetzten und belegmäßig nachgewiesenen Reisekosten oder direkt vom/von der ArbeitgeberIn getragene Reisekosten die Bemessungsgrundlage für DB/DZ/KommSt erhöhen?<br />
<br />
Antwort:<br />
<br />
Es verhält sich wie folgt:<br />
<br />
Seitens des BMF gab es die Ansicht, dass die BV-Beiträge (Abfertigung-NEU; früher: MVK), die der/die ArbeitgeberIn für den/die freie/n DienstnehmerIn einbezahlt, die Bemessungsgsgrundlage für den DB, den DZ und die KommSt erhöhen.<br />
<br />
Es gab zwar nie eine öffentliche Stellungnahme seitens des BMF dazu, allerdings haben mein Softwarepartner BMD Systemhaus und ich in dieser Angelegenheit - da wir durch die mit 1. 1. 2010 in Kraft getretene DB/DZ/KommSt-Pflicht für freie DienstnehmerInnen gem. § 4 Abs. 4 ASVG ein paar Praxisprobleme gemeinsam mit der Finanzverwaltung &quot;abgeklopft&quot; haben (allerdings war diese Frage nicht dabei, da wir nicht im Traum auf eine derartige Auslegung gestoßen wären) - genau diese Auskunft erhalten.<br />
<br />
Mein Empfehlung war nun, vorerst dieser Auskunft mal Folge zu leisten, aber ev zugleich auch die UserInnen auf die Umstrittenheit (man könnte auch sagen: Absurdität) dieses Ergebnisses hinzuweisen und ev Übersteuerungsmöglichkeiten im Programm zur Verfügung zu stellen.<br />
<br />
Denkt man dieses Ergebnis konsequent zu Ende, so müsste ja dann auch ganz klar der DienstgeberInnenanteil zur SV diese Bemessungsgrundlagen erhöhen.<br />
<br />
Man berief sich seitens der Finanzverwaltung offensichtlich auf die Wendung &quot;Gehälter UND SONSTIGE VERGÜTUNGEN...&quot; in § 41 Abs. 3 zweiter Satz FLAG (bzw. gleichlautend § 5 Abs. 1 lit. a KommStG). Diese Worte in Verbindung mit der Entscheidung VwGH 2008/15/0260 vom 4. Februar 2009 (ausführlich dargestellt und kommentiert in WPA 6/2009, Artikel 201/2009) - in dieser Entscheidung ging es um die DB/DZ/KommSt-Pflicht von Reisekosten (die großteils sv-frei sind) - führten offenbar zu dieser - aus meiner Sicht - Fehlinterpretation der Finanzverwaltung.<br />
<br />
Damit meine ich, dass man offenbar aus der Entscheidung VwGH 2008/15/0279 vom 28. Oktober 2009 (ausführlich kommentiert in WPA 21/2009, Artikel Nr. 794/2009) nicht viel lernen wollte.<br />
<br />
Große Hoffnung allerdings auf eine Besserung überkommt mich, wenn ich den Entwurf zu den neuen &quot;Kommunalsteuer-Richtlinien&quot; lese. Dort nämlich wird ausdrücklich festgehalten, dass die vom/von der ArbeitgeberIn einbezahlten BMSVG-Beiträge für freie DienstnehmerInnen NICHT (mehr) zur Bemessungsgrundlage zählen.<br />
<br />
Dies wird im Übrigen auch in Bezug auf die vom/von der ArbeitgeberIn tatsächlich ausgelegten und nach Beleg ersetzen Reisekosten festgehalten. Das bedeutet, dass wir nun kurz vor einer Klarstellung stehen, dass zwar weiterhin die pauschalen Diäten und KM-Gelder und pauschalen Nächtigungsgelder bei freien DienstnehmerInnen (§ 4 Abs. 4 ASVG) und wesentlich beteiligten geschäftsführenden GesellschafterInnen den Abgaben DB/DZ/KommSt unterliegen. Allerdings unterliegen die belegmäßig nachgewiesenen Reisespesen (Bahnticket, Flugticket, Hotelrechnung sowie die BELEGMÄSSIG NACHGEWIESENEN VERPFLEGUNGSAUFWENDUNGEN) bzw. die direkt vom/von der ArbeitgeberIn getragenen diesbezüglichen Aufwendungen nicht (mehr) diesen Abgaben.<br />
<br />
Ich habe meine Antwort bewusst ausführlich gestaltet, da es bei den LeserInnen möglicherweise drei Gruppen gibt:<br />
<br />
A) jene, die von den möglichen - hier angesprochenen - Pflichtigkeiten noch nie etwas gehört haben,<br />
<br />
B) jene, die mitbekommen haben, dass hier möglicherweise ALLES pflichtig ist (siehe meine Schilderungen) sowie<br />
<br />
C) jene, die sich dem &quot;Diktat&quot; der Finanz nicht unterwerfen wollten.<br />
<br />
Keinesfalls wollte ich irgendwelche Verwirrungen schaffen, aber zugleich die Entstehungsgeschichten mitliefern, sodass jeder seinen Kenntnisstand verifizieren kann und zugleich den Ausblick auf die Zukunft erhält.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 09:27:05 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21016,21016#msg-21016</guid>
            <title>Neue Entwicklungen: DB/DZ/KommSt: BV-Beitrag bei freien DienstnehmerInnen (§ 4 Abs. 4 ASVG) sowie vom/von der ArbeitgeberIn übernommene Reisespesen bei wesentlich beteiligten geschäftsführenden GesellschafterInnen ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21016,21016#msg-21016</link>
            <description><![CDATA[ Aus einer an mich gestellten Anfrage zu den in der Überschriftszeile betroffenen Themen möchte ich gerne die Frage und die Antwort öffentlich darstellen, damit ein möglichst breiter Leserkreis von dieser Korrespondenz profitiert.<br />
<br />
Die - allerdings bereits in diesem Forum gestellten - Fragen lauteten:<br />
<br />
1. Stimmt es, dass die Bezahlung des BV-Beitrages durch den/die ArbeitgeberIn die Bemessungsgrundlage für DB/DZ/KommSt erhöht?<br />
<br />
2. Stimmt es, dass die vom/von der ArbeitgeberIn ersetzten und belegmäßig nachgewiesenen Reisekosten oder direkt vom/von der ArbeitgeberIn getragene Reisekosten die Bemessungsgrundlage für DB/DZ/KommSt erhöhen?<br />
<br />
Antwort:<br />
<br />
Es verhält sich wie folgt:<br />
<br />
Seitens des BMF gab es die Ansicht, dass die BV-Beiträge (Abfertigung-NEU; früher: MVK), die der/die ArbeitgeberIn für den/die freie/n DienstnehmerIn einbezahlt, die Bemessungsgsgrundlage für den DB, den DZ und die KommSt erhöhen.<br />
<br />
Es gab zwar nie eine öffentliche Stellungnahme seitens des BMF dazu, allerdings haben mein Softwarepartner BMD Systemhaus und ich in dieser Angelegenheit - da wir durch die mit 1. 1. 2010 in Kraft getretene DB/DZ/KommSt-Pflicht für freie DienstnehmerInnen gem. § 4 Abs. 4 ASVG ein paar Praxisprobleme gemeinsam mit der Finanzverwaltung &quot;abgeklopft&quot; haben (allerdings war diese Frage nicht dabei, da wir nicht im Traum auf eine derartige Auslegung gestoßen wären) - genau diese Auskunft erhalten.<br />
<br />
Mein Empfehlung war nun, vorerst dieser Auskunft mal Folge zu leisten, aber ev zugleich auch die UserInnen auf die Umstrittenheit (man könnte auch sagen: Absurdität) dieses Ergebnisses hinzuweisen und ev Übersteuerungsmöglichkeiten im Programm zur Verfügung zu stellen.<br />
<br />
Denkt man dieses Ergebnis konsequent zu Ende, so müsste ja dann auch ganz klar der DienstgeberInnenanteil zur SV diese Bemessungsgrundlagen erhöhen.<br />
<br />
Man berief sich seitens der Finanzverwaltung offensichtlich auf die Wendung &quot;Gehälter UND SONSTIGE VERGÜTUNGEN...&quot; in § 41 Abs. 3 zweiter Satz FLAG (bzw. gleichlautend § 5 Abs. 1 lit. a KommStG). Diese Worte in Verbindung mit der Entscheidung VwGH 2008/15/0260 vom 4. Februar 2009 (ausführlich dargestellt und kommentiert in WPA 6/2009, Artikel 201/2009) - in dieser Entscheidung ging es um die DB/DZ/KommSt-Pflicht von Reisekosten (die großteils sv-frei sind) - führten offenbar zu dieser - aus meiner Sicht - Fehlinterpretation der Finanzverwaltung.<br />
<br />
Damit meine ich, dass man offenbar aus der Entscheidung VwGH 2008/15/0279 vom 28. Oktober 2009 (ausführlich kommentiert in WPA 21/2009, Artikel Nr. 794/2009) nicht viel lernen wollte.<br />
<br />
Große Hoffnung allerdings auf eine Besserung überkommt mich, wenn ich den Entwurf zu den neuen &quot;Kommunalsteuer-Richtlinien&quot; lese. Dort nämlich wird ausdrücklich festgehalten, dass die vom/von der ArbeitgeberIn einbezahlten BMSVG-Beiträge für freie DienstnehmerInnen NICHT (mehr) zur Bemessungsgrundlage zählen.<br />
<br />
Dies wird im Übrigen auch in Bezug auf die vom/von der ArbeitgeberIn tatsächlich ausgelegten und nach Beleg ersetzen Reisekosten festgehalten. Das bedeutet, dass wir nun kurz vor einer Klarstellung stehen, dass zwar weiterhin die pauschalen Diäten und KM-Gelder und pauschalen Nächtigungsgelder bei freien DienstnehmerInnen (§ 4 Abs. 4 ASVG) und wesentlich beteiligten geschäftsführenden GesellschafterInnen den Abgaben DB/DZ/KommSt unterliegen. Allerdings unterliegen die belegmäßig nachgewiesenen Reisespesen (Bahnticket, Flugticket, Hotelrechnung UND DIE BELEGMÄSSIG NACHGEWIESENEN VERPFLEGUNGSAUFWENDUNGEN) bzw. die direkt vom/von der ArbeitgeberIn getragenen diesbezüglichen Aufwendungen nicht (mehr) diesen Abgaben.<br />
<br />
Ich habe meine Antwort bewusst ausführlich gestaltet, da es bei den LeserInnen möglicherweise drei Gruppen gibt:<br />
<br />
A) jene, die von den möglichen - hier angesprochenen - Pflichtigkeiten noch nie etwas gehört haben,<br />
<br />
B) jene, die mitbekommen haben, dass hier möglicherweise ALLES pflichtig ist (siehe meine Schilderungen) sowie<br />
<br />
C) jene, die sich dem &quot;Diktat&quot; der Finanz nicht unterwerfen wollten.<br />
<br />
Keinesfalls wollte ich irgendwelche Verwirrungen schaffen, aber zugleich die Entstehungsgeschichten mitliefern, sodass jeder seinen Kenntnisstand verifizieren kann und zugleich den Ausblick auf die Zukunft erhält.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 09:25:55 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21015,21015#msg-21015</guid>
            <title>!!!!Kurzböck-Antworten erst wieder für Fragen, die am 7. 9. 2010 im ARS-Forum landen!!!! ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21015,21015#msg-21015</link>
            <description><![CDATA[ Werte UserInnen des ARS-Forums! <br />
<br />
<br />
Für fachliche Fragen in diesem Forum stehe ich gerne wieder ab 7. September 2010 zur Verfügung und zwar: <br />
<br />
- für maximal fünf an diesem Tag gestellte Fragen, <br />
<br />
- die von WPA oder WPA-AKÜ-AbonnentInnen gestellt werden, <br />
<br />
- deren Registrierungs-e-mail-Adresse hier im ARS-Forum mit der Zustelladresse der Internetmagazines übereinstimmt. <br />
<br />
<br />
Fragen, die davor gestellt werden (auch Rückmeldungen auf von mir gepostete Äußerungen, die vor diesem Datum im Forum landen) werden nicht bearbeitet (auch nicht nachträglich). <br />
<br />
Das Forum ist aber frei und zu jeder Zeit zum wechselseitigen fachlichen Austausch und zu Rercherchen nutzbar. <br />
<br />
Die oben genannten Einschränkungen betreffen nur meinen persönlichen support.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 08:51:24 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21012,21012#msg-21012</guid>
            <title>An-/Abmeldung Unbezahlter Urlaub (2 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21012,21012#msg-21012</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Forumsteilnehmer,<br />
<br />
ich bitte um Hilfe für folgenden Tatbestand:<br />
<br />
ein Mitarbeiter hat per 31.08. gekündigt. Alle Ansprüche, d. h. auch aliquote Sonderzahlung und Urlaubsersatzleistung, wurde ausbezahlt.<br />
Nun fängt dieser Mitarbeiter ab 01.10. wieder bei uns an. Es gibt bei uns den Gedanken, dass die Abmeldung storniert wird und der September <br />
unbezahlter Urlaub wäre. Müsste dann die aliquoten Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung zurückbezahlt werden und dieser<br />
Mitarbeiter für September die gesamte Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlen, weil unbezahleter Urlaub bis 1 Monat?<br />
<br />
Gibt es arbeitsrechtliche Hinderungsgründe, wenn es bei der Abmeldung per 31.08. bleibt und der Mitarbeiter per 01.10. einfach nur neu <br />
angemeldet wird ? Dies wäre sicher der einfachere Weg.<br />
<br />
Vielen Dank.]]></description>
            <dc:creator>Wasol</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 09:12:17 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21007,21007#msg-21007</guid>
            <title>Abrechnung UE Beendigung DV in Karenz (2 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21007,21007#msg-21007</link>
            <description><![CDATA[ Hallo, ich bitte um eure Hilfe!<br />
<br />
Eine DN ist seit 2009 in Karenz. Nun wird das DV einvernehmlich gelöst. Der offene Urlaub ist somit auszuzahlen. Wie gehe ich da vor?<br />
<br />
Mach ich hier eine Anmeldung für 1 Tag bei der GKK und gleichzeitig die Abmeldung um die UE auszahlen zu können?<br />
<br />
Vielen Dank!<br />
Mela]]></description>
            <dc:creator>Mela</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:28:14 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21002,21002#msg-21002</guid>
            <title>Berechnungsbasis Sonderzahlung = Monatsbezug (3 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,21002,21002#msg-21002</link>
            <description><![CDATA[ Liebe Forumsmitglieder!<br />
<br />
Ich muss eine Handhabung zur Berechnungsbasis der Sonderzahlung erstellen.<br />
Die Erläuterung der Berechnungsbasis befindet sich in einer Betriebsvereinbarung, da es für dieses Unternehmen keinen Kollektivvertrag gibt.<br />
<br />
Die Erläuterung lautet wie folgt:<br />
Allen Angestellten gebühren jährlich zwei weitere Monatsbezüge als Sonderzahlungen (13.u.14. Monatsbezug), welche mit dem Gehalt der Monate März (1.3.), Juni (1.6.), September (1.9.) und Dezember (1.12.) auszubezahlen sind<br />
<br />
Jetzt wollte ich Fragen, ob Ihr in dem Fall auch nach den Bestimmungen der Berechnungsbasis für Verdienst/Entgelt vorhehen würdet - sprich Überstunden auch einbeziehen...<br />
<br />
Vielen dank für Eure Meinung.<br />
<br />
LG Stengg82]]></description>
            <dc:creator>stengg82</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 08:40:05 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20992,20992#msg-20992</guid>
            <title>AKÜ - Ende des Arbeitsverhältnisses (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20992,20992#msg-20992</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck,<br />
liebes Forum,<br />
<br />
ich hätte folgende Frage und hoffe, ihr könnt mir dabei helfen.<br />
lt.KV AKÜ - IV. pkt.3 sind Beginn und Ende des DV festgelegt.<br />
Die Fristen betragen, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit<br />
bis 3 Jahre - 2 Wochen<br />
bis 5 Jahre - 3 Wochen<br />
bis 10 Jahre - 5 Wochen<br />
danach 7 Wochen<br />
<br />
bedeutet nun die BIS Bezeichung - das bis Ende des 3.BJ - 2 Wochen Kündigungsfrist einzuhalten sind, ab 1.Tg.Beginn des 4.BJ bereits 3 Wochen Kündigungsfrist einzuhalten sind.<br />
<br />
Bsp. DN eintritt: 1.6.2007 - Austritt: 30.11.2010<br />
Beschäftigungsdauer mehr als 3 Jahre. - KÜ Frist von 3 Wochen korrekt?<br />
<br />
mfg]]></description>
            <dc:creator>obermo68</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 01 Sep 2010 14:35:56 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20990,20990#msg-20990</guid>
            <title>Kündigung zum 15. oder Monatsletzten (6 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20990,20990#msg-20990</link>
            <description><![CDATA[ Hallo liebe Forumleser,<br />
<br />
habe einen Fall, wo ich eure Hilfe bräuchte:<br />
<br />
Dienstgeberkündigung, Handelsangestellter:<br />
Eintritt 2006 als Lehrling, Ende Lehrzeit 1.2.2009, unbefristetes Dienstverh.<br />
lt. Dienstvertrag Kündigung zum 15. u. Monatsletzten möglich<br />
<br />
Da habe ich jetzt eigentlich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen, das hieße demnach ( wenn ich die Kündigung am 3.9.2010 ausspreche) Ende DV am 15.10.2010 - aber war es nicht immer so, dass die Kündigungsfrist des Dienstgebers nicht kürzer sein darf als die des Dienstnehmers wäre? Wenn DN kündigt würde das DV ja erst Ende Oktober enden.<br />
<br />
Hat sich in der Rechtsansicht dahingend etwas geändert?<br />
<br />
<br />
Würde mich über Hilfe freuen.<br />
<br />
Eine Kollegin]]></description>
            <dc:creator>Kollegin</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:04:32 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20989,20989#msg-20989</guid>
            <title>Urlaub bei Schlechtwetter (2 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20989,20989#msg-20989</link>
            <description><![CDATA[ Hallo,<br />
<br />
es kommt oft bei Betrieben vor (Gastgewerbe) die einen Freiluftbetrieb haben und bei Schlechtwetter nicht offen haben. Jetzt hab ich vor einiger Zeit bei Wirtschaftskammer angerufen die mir mitgeteilt hat, dass ich mit den Mitarbeitern einen Urlaubsverbrauch für diese Tage vereinbaren kann. Recht dieser Satz im Dienstvertrag aus: <br />
<br />
Der Arbeitnehmer ist mit dem Urlaubsverbrauch bei Schlechtwetter bzw. bei geschlossenem Betrieb einverstanden.<br />
<br />
Oder muss ich auf etwas spezielles aufpassen.<br />
Danke]]></description>
            <dc:creator>Guppi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 01 Sep 2010 14:48:16 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20986,20986#msg-20986</guid>
            <title>unbezahlter Urlaub - Abfertigung ALT (6 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20986,20986#msg-20986</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck,<br />
Liebe Forumsgemeinde,<br />
<br />
zwischen DN (Angestellter) und DG wird ein unbezahlter Urlaub von 4 Monaten vereinbart, vor Ende des 4. Monat teilt der DN dem DG schriftlich mit, daß er von einer Fortsetung des Dienstverhältnisses nach Ende des unbezahlten Urlaubes keinen Gebrauch mache und er seine Beendigungsansprüche abgerechnet und ausbezahlt haben möchte.<br />
<br />
Ich würde dies als Kündigung durch Dienstnehmer werten und nur die aliquoten Sonderzahlungen und einen eventuellen offen Urlaub ausbezahlen.<br />
Die Abfertigung Alt (Dienstverhältnis dauerte ca 19 Jahre) würde ich nicht berücksichtigen.<br />
<br />
Seht Ihr das auch so ?<br />
Danke für Eure Rückmeldungen<br />
<br />
lg<br />
Robert]]></description>
            <dc:creator>robertH</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 11:57:12 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20982,20982#msg-20982</guid>
            <title>Wiederbeginn nach Insolvenzverfahren (4 Antworten)</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20982,20982#msg-20982</link>
            <description><![CDATA[ Sehr geehrter Herr Kurzböck, sehr geehrtes Forum, <br />
<br />
im Zuge eines Insolvenzverfahrens wurden einige Dienstnehmer nach § 25 (1c) mit Zustimmung des Sanierungsverwalters gekündigt. Dabei haben einige den begründeten vorzeitigen Austritt gem. § 25 Insolvenzordnung erklärt. <br />
<br />
Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Dienstnehmer nach Erhalt ihrer gesamten Ansprüche (UEL, lfd. Gehalt, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung, Abfertigung alt etc.) und nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses wieder beim gleichen Dienstgeber tätig sein dürfen. Gibt es hier eine gewisse Frist bzw. einen Unterschied in dieser Frist bei geringfügiger Beschäftigung und Vollversicherung? <br />
<br />
Vielen Dank im voraus.]]></description>
            <dc:creator>willi</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Wed, 01 Sep 2010 14:47:10 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20980,20980#msg-20980</guid>
            <title>Bonusmeilen neue Erkenntnis des VwGH (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20980,20980#msg-20980</link>
            <description><![CDATA[ Werte Kollegen/innen,<br />
der VwGH hat ja nun entschieden, dass die Bonusmeilen nicht im Zuge der Gehaltsverrechnung versteuert werden müssen, sondern im Zuge der Veranlagung. Ich habe irgendwo einmal gelesen, dass aber die Sozialversicherung trotzdem berechnet werden muss. Ist dem so? Ich wurde auch von einem Kollegen, welchem ich letztes Jahr einen Sachbezug wegen den Meilen angesetzt habe, gefragt, wie er denn nun zu seiner zuviel bezahlten Steuer kommt. Er habe die Meilen nämlich bis jetzt noch nicht verbraucht. Was kann ich ihm sagen? Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht? Bitte um Infos. Vielen Dank. Liebe Grüße patricia]]></description>
            <dc:creator>Patricia</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 18:25:43 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20979,20979#msg-20979</guid>
            <title>Dienstzeugnisse - Vorsicht Code ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20979,20979#msg-20979</link>
            <description><![CDATA[ In der ONLINE-Ausgabe des &quot;Kurier&quot; gab es am 31. August 2010 einen interessanten Artikel mit unerwünschten Code-Formulierungen für Dienstzeugnisse.<br />
<br />
Diesen Artikel finden Sie hier:<br />
<br />
[<a rel="nofollow"  href="http://kurier.at/karrieren/bewerbung/2028057.php">kurier.at</a>]]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 17:40:31 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20978,20978#msg-20978</guid>
            <title>Musterbriefe der Arbeiterkammer zur Geltendmachung von Arbeitnehmeransprüchen ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20978,20978#msg-20978</link>
            <description><![CDATA[ Um arbeitsrechtliche Ansprüche geltend zu machen, bedarf es auch eines entsprechenden Schriftverkehrs.<br />
<br />
Die dazu nötigen Vorlagen findet man hier:<br />
<br />
[<a rel="nofollow"  href="http://www.arbeiterkammer.at/musterbriefe/arbeitsrecht.htm">www.arbeiterkammer.at</a>]]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 17:22:02 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20977,20977#msg-20977</guid>
            <title>Abkommen mit der Republik Korea über soziale Sicherheit ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20977,20977#msg-20977</link>
            <description><![CDATA[ In NÖDIS Nr. 10/August 2010 findet man ein paar Informationen über das neue SOSI-Abkommen Österreichs mit Korea.<br />
<br />
Zum Artikel geht es hier:<br />
<br />
[<a rel="nofollow"  href="http://www.noegkk.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=5&amp;p_menuid=69417&amp;action=2&amp;p_pubid=643608">www.noegkk.at</a>]]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 16:03:35 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20976,20976#msg-20976</guid>
            <title>Grenzüberschreitender Arbeitseinsatz - Vereinbarung zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20976,20976#msg-20976</link>
            <description><![CDATA[ Wenn in Österreich ArbeitnehmerInnen von Unternehmen beschäftigt werden, die in Österreich keinen Sitz haben, jedoch in einem anderen EU bzw. EWR-Land, so besteht die Möglichkeit, dass diese ArbeitgeberInnen die Verpflichtung zur Meldung und Beitragsabfuhr in Form einer &quot;offiziellen Vereinbarung&quot; auf die betroffenen ArbeitnehmerInnen überwälzen.<br />
<br />
Nähere Informationen dazu finden Sie im NÖDIS 10/August 2010.<br />
<br />
Den dazugehörigen Artikel finden Sie hier:<br />
<br />
[<a rel="nofollow"  href="http://www.noegkk.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=5&amp;p_menuid=69423&amp;action=2&amp;p_pubid=643607">www.noegkk.at</a>]]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 15:46:12 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20975,20975#msg-20975</guid>
            <title>WEBEKU: Informationen zum Jahreskontoauszug ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20975,20975#msg-20975</link>
            <description><![CDATA[ dienstgeber service line Nr. 8/2010<br />
<br />
<br />
Aufgrund einer internen Programmumstellung per 2. November 2010 wird die Erstellung des Jahreskontoauszuges 2010 mit sämtlichen im Jahr durchgeführten Buchungen zum Jahresende nicht möglich sein.<br />
<br />
Sie erhalten jedoch automatisch <br />
zum Jahresende <br />
eine Übersicht der Buchungen vom 1.1. bis 31.10.2010<br />
sowie Anfang 2011 <br />
eine Übersicht der restlichen Buchungen vom 1.11. bis 31.12.2010.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 12:33:18 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20974,20974#msg-20974</guid>
            <title>Informationen zur mit 1. 9. 2010 in Kraft tretenden Mindestsicherung ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20974,20974#msg-20974</link>
            <description><![CDATA[ Morgen (1. 9. 2010) treten die Regelungen über die Mindestsicherung in Kraft.<br />
<br />
Informationen dazu finden Sie hier:<br />
<br />
[<a rel="nofollow"  href="http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0052">www.bmask.gv.at</a>]]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 12:30:18 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20972,20972#msg-20972</guid>
            <title>Lehrvertragsänderung (1 )</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?2,20972,20972#msg-20972</link>
            <description><![CDATA[ Hallo,<br />
<br />
der Lehrvertrag eines Tischlerlehrlings (3 Jahre) wird nun auf den Lehrberuf Tischlereitechniker (4 Jahre) geändert. Muss der Lehrling nun nach der Lohntabelle Tischlereitechniker entlohnt werden oder bleibt es der &quot;allgemeinen&quot; Entlohnung nach KV Tischler? <br />
<br />
Danke und LG Jürgen]]></description>
            <dc:creator>Jürgen</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsforum</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 12:15:57 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20971,20971#msg-20971</guid>
            <title>ELDA-Tipp: Neues Datenformat für Krankenstandsbescheinigungen ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20971,20971#msg-20971</link>
            <description><![CDATA[ Quelle: dienstgeber service line Nr. 8/2010<br />
<br />
Seit Juli 2010 wird die Krankenstandsbescheinigung (KSB) für den automatischen Empfang mit ELDA in einem neuen Datenformat bereitgestellt. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass der Inhalt der KSB wesentlich erweitert wurde.<br />
<br />
Wenn Sie zum Anzeigen und Ausdrucken der KSB die ELDA Software verwenden, ist es erforderlich, dass Sie mit der aktuellen Version 4.2.1.1302 arbeiten. Die Daten werden andernfalls nicht korrekt gelesen. <br />
<br />
Hinweis: Welche Version Sie installiert haben, können Sie im Programm in der blauen Titelzeile links oben ersehen. Bei Bedarf kann ein notwendiges Update unter dem Menüpunkt &quot;Extras&quot; manuell eingeleitet werden.<br />
<br />
Wenn Sie die KSB in Ihrem Lohnprogramm weiterverarbeiten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie alle notwendigen Updates eingespielt haben. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Lohnsoftwarehersteller.]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 11:43:17 +0200</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20970,20970#msg-20970</guid>
            <title>Lohnausfallsprinzip - Krankenstand - Urlaub - ArbeiterInnen und Angestellte ()</title>
            <link>http://www.ars.at/forum/read.php?3,20970,20970#msg-20970</link>
            <description><![CDATA[ Für Profis nichts Neues, zum Informieren aber dennoch nicht uninteressant, ist ein Artikel in der dienstgeber service line Nr. 8/2010 (DG-Info der OÖ GKK) zum Thema &quot;Ausfallsprinzip - Dienstverhinderungen&quot;.<br />
<br />
Zu diesem Artikel geht es hier:<br />
<br />
[<a rel="nofollow"  href="http://dienstgeber.ooegkk.at/portal27/portal/dgooegkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&amp;p_menuid=68783&amp;p_tabid=3&amp;p_pubid=643691">dienstgeber.ooegkk.at</a>]]]></description>
            <dc:creator>Wilhelm Kurzböck</dc:creator>
            <category>ARS Personalverrechnungsnews</category>
            <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 10:54:45 +0200</pubDate>
        </item>
    </channel>
</rss>
