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Wochengeldfalle
geschrieben von: SMS ()
Datum: 19. November 2019 08:47

Sehr geehrter Herr Kurzböck!

Eine Dienstnehmerin war mit dem 1 Kind bis 13.11.2018 in Karenz lt. Mutterschutzgesetz, dann wurde das DV bis 04.2.19 weiter karenziert. Ab 5.2.19 bis 4.2.2020 ist sie in Bildungskarenz.

Nun ist sie wieder schwanger. WH ab 25.11.2019 - 16.3.2020. Die GKK kann mir noch nicht sagen ob Anspruch auf Wochengeld besteht.

Würde kein Anspruch bestehen, müsste dann der DG während des Wochengeldes das Entgelt fortzahlen? Da ja vor dem neuerlichen Mutterschutz kein Karenz lt. Mutterschutzgesetz bestanden hat ?

Für die 6 Wochen nach der Geburt oder für die ganze Wochenhilfe?

DN war vollversichert und im Angestellten Verhältnis.

Wenn es sich um eine geringfügig Beschäftigte handeln würde, wäre es nach meiner Einschätzung so, dass 6 Wochen nach der Geburt der DG Entgeltfortzahlung leisten müsste. Aber bei Vollversicherten???

Danke für Ihre Einschätzung



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.11.19 10:34.

Re: Wochengeldfalle
geschrieben von: Wilhelm Kurzböck ()
Datum: 19. November 2019 16:41

Dazu kann ich im Moment leider nichts sagen, da es hier unter anderem auch darauf ankommt, ob ein Arbeiter-DV oder ein Angestellten-DV vorliegt. Dies kann ich leider der Schilderung nicht entnehmen.

Ich würde auch vorschlagen, dass Sie vorerst mal die endgültige Entscheidung der GKK abwarten, weil auch dann nämlich die Begründung entscheidend sein wird, warum kein Wochengeld gewährt wird. Das ist dann für vieles mitentscheidend.

AC # 1



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