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Sonderzahlungen wenn kein KV anwendbar ist
geschrieben von: Sandra32 ()
Datum: 29. November 2019 11:28

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte bitte 2 Fragen:
1.) Das Unternehmen hat keine Mitgliedschaft bei der WKO, wer entscheidet dann im weiteren Schritt welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommen kann?
2.) Wenn kein KV anwendbar und das Unternehmen möchte trotzdem Sonderzahlungen (UZ und WR) ausbezahlen, dürfen diese dann mit 6% versteuert werden?

Vielen Dank vorab.

Re: Sonderzahlungen wenn kein KV anwendbar ist
geschrieben von: Wilhelm Kurzböck ()
Datum: 29. November 2019 12:07

Ich überlasse die Beantwortung dieser Frage gerne hilfsbereiten User/innen dieses Forums.

Für meinen persönlichen Support reicht es leider (noch) nicht, da ich (noch) kein Abo der WIKU-Person aktuell feststellen konnte.

Das soll Sie aber - ganz im Gegenteil - nicht daran hindern, dieses Forum in vollen Zügen zu genießen.

Infos zu meinem persönlichen Support finden Sie hier:

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Re: Sonderzahlungen wenn kein KV anwendbar ist
geschrieben von: HannibalSmith ()
Datum: 29. November 2019 13:25

Hallo,

handelt es sich um einen ausländischen Arbeitgeber?

Generell: wenn kein Kollektivvertrag gilt, kann einzelvertraglich vereinbart werden, dass man sich an einen Kollektivvertrag anlehnt. Ansonsten gilt das, was Einzelvertraglich vereinbart wird.

Wenn aufgrund der einzelvertraglichen Vereinbarung Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlt wird, dürfen diese auch als sonstige Bezüge (mit 6%) versteuert werden.

Lg

Re: Sonderzahlungen wenn kein KV anwendbar ist
geschrieben von: Sandra32 ()
Datum: 29. November 2019 16:51

Hallo,

danke vorab für die Antwort!

Es handelt sich um keinen ausländischen Arbeitegber - es handelt sich um eine katholisch-soziale Vereinigung in Österreich. Würde eine Anlehnung an einen KV hierbei evtl. die Diözese mitentscheiden?

Danke und GLG,

Re: Sonderzahlungen wenn kein KV anwendbar ist
geschrieben von: HannibalSmith ()
Datum: 29. November 2019 17:28

Das kann man leider als Außenstehender nicht beurteilen. Wenn es einen Entscheidungsträger gibt, hat das der zu entscheiden (Obmann, ...).

Ich habe folgenden KV gefunden:

[www.kollektivvertrag.at]

Vielleicht hilft das in irgend einer Weise weiter.

Lg



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