10483 - Angebotsmängel nach dem BVergG
Referenten:
Mag.
Alexandra
Terzaki
/
Mag.
Christa
Gschweitl
,
MBA
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Grenzfragen bei der Angebotsöffnung
- Zeitpunkt der Öffnung | Verlesung & Protokollierung
- Verspätete / verschlossene / unverschlossene Angebote
- Irrtümliches Öffnen vs. Manipulation
- Verwahrung und Geheimhaltung
- Nicht-Verlesung von Angebotsteilen
- Angebotsöffnung im E-Procurement
- Nicht mehr immer öffentlich – was nun?
- Rahmenbedingungen der Angebotsprüfung
- Prüfung durch eine/n Sachverständige/n
- Erstellung des Prüfberichtes
- Angebotsmängel als Begriff: behebbar / unbehebbar
- Wirksame Unterfertigung
- Fehlende Eignungsnachweise
- Rechenfehler
- Fehlende Preisangaben
- Geforderte Garantiezusagen
- Bedingte Preisnachlässe
- Angaben über Subunternehmerbeteiligungen
- Mehrfachbeteiligungen von Unternehmen in einem Vergabeverfahren
- Bieter als Beihilfenempfänger
- Behandlung von Alternativ-, Abänderungs- und Variantenangeboten
- Sonderfragen beim E-Procurement
- Einzelfallbezogene Judikatur und Spruchpraxis
- BVergG Novelle: Direktvergabe nach vorheriger öffentlicher Markterkundung
- Formale Angebotsprüfung?
- Wann können bzw. müssen Angebote
- ausgeschieden werden?
- inkl. Neuerungen in der Angebotsprüfung durch die BVergG Novelle 2018
- Sonderfall: Angebotsprüfung & Verhandlungsverfahren
- Wann liegt ein Angebot vor?
- Können Erstgebote ausgeschieden werden?
- Ab wann greifen die Ausscheidungstatbestände des BVergG 2018?
- Ausscheiden: Das kontradiktorische Verfahren
- Schriftliche oder mündliche Aufklärung
- Ermessensspielraum für den öffentlichen Auftraggeber
- Vertiefte Angebotsprüfung bei spekulativer Preisgestaltung bzw. nicht plausibler Zusammensetzung des Gesamtpreises
- Ausscheiden bei nicht-prioritären Dienstleistungen
- Rechtsschutz des Bieters
- Ausscheiden seit EuGH 4.7.2013 – Fastweb
- Angebotsprüfung – Judikaturüberblick
- Judikaturüberblick zur Angebotsprüfung und zu Angebotsmängeln
- Welche Unterschiede zum klassischen Bereich bestehen im Sektorenbereich?
Die Prüfung der Angebote ist eine der zentralen Aufgaben des öffentlichen Beschaffers.
Wer darf am Verfahren teilnehmen?
- Wann ist ein Angebot auszuscheiden?
- Welche Fehler können korrigiert werden? Welche nicht?
- Hat der Auftraggeber einen Ermessensspielraum?
Für die Bieter bringen Fehler im Angebot die Gefahr mit sich, dass keine Bewertung erfolgt.
Was muss bei der Gestaltung des Angebotes beachtet werden?
- Welche Fehler bringt das kostspielige Ausscheiden mit sich?
- Wie kann ich solche Fehler vermeiden?
- Welche Möglichkeiten hat der Bieter, sich zu wehren?
- Welche Neuerungen bringt Fastweb für Prüfungstiefe und -taktik sowie Dokumentation?
- Wie sieht die österreichische Vergabekontrolle die Auswirkungen von Fastweb beim Ausscheiden?
Bei diesem Seminar werden anhand von Judikatur und Praxisbeispielen u. a. folgende Themen erläutert: richtig anbieten – Angebote auf ihre Richtigkeit prüfen – Antragslegitimation.
- Öffentliche Auftraggeber | Sektorenauftraggeber
- EinkäuferInnen der öffent. Hand | VertreterInnen der Bieter
- RechtsanwältInnen und -beraterInnen
- LeiterInnen der Bereiche Auftragswesen, Vertrieb, Marketing, Einkauf und Kalkulation
- ArchitektInnen und ZiviltechnikerInnen

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 713 80 24-14

Tel: +43 1 713 80 24-35
Fax: +43 1 713 80 24-14

1010 Wien
Tel: +43 1 713 80 24
e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.