
Arbeitnehmerschutz - Wer darf was?
Referenten:
Mag.
Ferdinand
Wallner
/
Dr.
Thomas
Pfeiffer
/
Ing.
Franz
Strobl
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Gewerberechtliche Aspekte
- Berechtigungsumfang
- Wortlaut der Gewerbeberechtigung
- Einschlägige Rechtsvorschriften
- Sonstige Rechte, insbesondere Selbstbedienungsrechte, Ausführung fachfremder Arbeiten etc.
- Berechtigung zur Prüfung von Anlagen,
- Einrichtungen und Gegenständen
- Berechtigungsumfang „externer Beauftragter”
- Schutzbestimmungen
- Schutzbestimmungen des § 69 GewO
- Gefährliche Arbeiten i.S.d. § 70 GewO
- Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten & Ausrüstungen
- Schutzbestimmungen des Betriebsanlagenrechts (§§ 74ff.)
- Verantwortungsbereich intern und extern
- Gewerbeinhaber – natürliche Person
- Gewerbeinhaber – Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, juristische Personen
- Geschäftsführer gem. § 39 GewO
- Möglichkeiten zur Delegierung
- Berechtigungsumfang
- Haftungsrechtliche Aspekte
- Delegation von Verantwortung für den Arbeitnehmerschutz
- Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsvertrauenspersonen, sonstige Fachleute
- Fachkenntnisnachweis und Ausnahmen bei Entsendung
- Qualifikation als Planungs- und Baustellenkoordinator
- Arbeitsschutz für Jugendliche
- Rechtlicher Hintergrund
- Grundsätzliche Verpflichtungen
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
- Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen
- Aufsicht bei gefährlichen Arbeiten
- Besonderer Schwerpunkt – Anforderung an Personen in der Betriebsorganisation
- Prüfpflichten im Arbeitnehmerschutz
- Elektrische Anlage, allgemein und aufgrund der VEXAT
- Arbeitsmittel
- Aufzüge
- Kälteanlagen
- Flüssiggasanlagen
- Lagerstätten für brennbare Flüssigkeiten
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Druckgeräte
- Absaug-, Klima- und Lüftungsanlagen
- Brandschutzeinrichtungen
Bildungsveranstaltung im Sinne des § 83 (8) ASchG; anrechenbar als Weiterbildung gem. § 77 Z 5 ASchG – 2 VÖSI-Punkte f. d. Weiterbildungsnachweis für SFK
Oft herrscht Unsicherheit darüber, ob spezielle Tätigkeiten nur von Fachkräften durchgeführt werden können oder ob auch fachkundige Betriebsangehörige damit betraut werden dürfen bzw. was bei der Bestellung von externen & internen „Beauftragten“ zu beachten ist.
Diskutiert wird dieses Thema unter unterschiedlichen Gesichtspunkten: Welche gewerbe-, haftungs- und arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind besonders zu beachten? Beleuchtet wird z. B. welche Tätigkeiten Jugendliche ab welchem Alter und unter welchen Voraussetzungen durchführen dürfen bzw. was unter „Aufsicht” zu verstehen ist. Beim Thema Prüfpflichten soll aufgezählt werden, was überhaupt alles „prüfpflichtig” ist und wer diese Prüfungen durchführen darf.
Das Seminar soll Klarheit und damit auch Rechtssicherheit in dieser sehr komplexen Materie schaffen – unter Berücksichtigung der Änderungen des Betriebsanlagenrechts durch die Gewerberechtsnovelle 2017.
- Mitglieder der Geschäftsführung, betrieblich Verantwortliche, Personalverantwortliche
- Beauftragte im Sinne des Arbeitnehmerschutzes, BelegschaftsvertreterInnen
- Anlagenverantwortliche, Sicherheitsfachkräfte, ZiviltechnikerInnen
- ReferentInnen von Interessenvertretungen

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