10777 - ARGEn und Subunternehmer - Rechtsfragen
Referenten:
RA Ing. DDr.
Hermann
Wenusch
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Rechtsfragen bei der Beschäftigung von Subunternehmern
- Zulässigkeit von Subunternehmerleistung
- Durchgriff: Direkte Anweisungen des Bauherrn an Subunternehmer?
- Pflichten der Subunternehmer gegenüber dem eigentlichen Bauherrn
- Folgen des Konkurses eines Generalunternehmers
- Koordinationspflicht der Generalunternehmen bei mehreren Subunternehmern
- Umsatzsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung von Subunternehmern
- Rechtsfragen bei der Bildung von ARGEn
- Die ARGE als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts”
- Formerfordernisse & Vertretungsbefugnis bei einer ARGE
- Ausschluss eines ARGE-Partners
- Konkurs eines ARGE-Partners
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Absicherung des Bauablaufs
- Sonder- und Einzelfälle
- Bei größeren Bauvorhaben schließt der Bauherr den Bauwerkvertrag in der Regel mit Generalunternehmen (GU), die tatsächliche Leistung wird aber von dessen Subunternehmern (Sub) ausgeführt. Beim Vertragsverhältnis zwischen Bauherrn und GUs handelt es sich um eines, das strikt von jenem zwischen GU und Sub zu trennen ist: Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags haben GUs gegen Subs selbst dann, wenn der Bauherr vollständige Zahlung geleistet und der Bauherr daher nur mehr Gewährleistungsansprüche gegen GUs hat.
- In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH jedoch bestimmt, dass die Verletzung einer Formvorschrift (hier: Vorlage der Bautagesberichte) dann nicht zur Einbehaltung des Werklohns durch GUs berechtigt, wenn auch diese die Formvorschrift verletzt haben und der Bauherr trotzdem Zahlung gerüstet hat.
- Neben diesem Aspekt des Trennungsprinzips wird noch die Möglichkeit eines Durchgriffs des Bauherrn auf einen Sub mit Gewährleistungsansprüchen erörtert.
- Architekten, Zivilingenieure, Bauherren
- Planer, bautechnische Berater
- Bauunternehmer des Bauhaupt und -nebengewerbes
- Öffentliche Auftraggeber | Interessenvertretungen

Tel: +43 1 713 80 24-27
Fax: +43 1 713 80 24-14

Tel: +43 1 713 80 24-22
Mobil: +43 699 115 047 51
Fax: +43 1 713 80 24-14

1010 Wien
Tel: +43 1 713 80 24
e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.