10857 - Bankgarantie & Patronatserklärung
Referenten:
RA Dr.
Markus
Kellner
/
RA Dr.
Alexander
Grau
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Die Bankgarantie
- Begriffe und Formulierung
- Die Bankgarantie als abstraktes Rechtsgeschäft
- Die Bürgschaft „auf erstes Anfordern” | Wie kommt der Garantievertrag zustande?
- Unerlässliche Inhaltserfordernisse | Ansprüche des Begünstigten gegen die Bank
- Neue Judikatur: Effektivklauseln, Valutierungsklauseln
- Arten der Bankgarantie
- Auslegungsfragen (z. B. von „Bankzusagen”)
- Wie wird die Garantie in Anspruch genommen („Abruf”)?
- Fristgerechte Vorlage
- „Formelle Garantiestrenge” – neueste Judikatur!
- Wann darf die Bank eine Zahlung verweigern?
- Mangelhafte Inanspruchnahme | Missbräuchlicher Abruf
- Einstweilige Verfügung gegen missbräuchlichen Abruf
- Abtretbarkeit der Garantie
- Anwendbares Recht (IPR)
- Begriffe und Formulierung
- Die Patronatserklärung (Loyalitätserklärung)
- Die Bedeutung der Patronatserklärung im Wirtschaftsverkehr
- „Harte” & „weiche” Patronatserklärungen – ihre wesentlichen Unterschiede
- Ihre vertraglichen Grundlagen
- Beispiele üblicher Formulierungen
- Die „Ausstattungsverpflichtung” & ihre Sonderformen
- Direkte Ansprüche des Kreditgebers gegen den Patron
- Grenzüberschreitende Patronatserklärung
- Die Bankgarantie hat als Sicherungsbehelf im zwischenstaatlichen Handelsverkehr überragende Bedeutung – Informieren Sie sich umfassend über den bewährtesten Behelf zur Sicherung vertraglicher Ansprüche aller Art!
- Auch beim Werkvertrag kommt der Bankgarantie zur Sicherung von Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ein ganz wesentlicher Stellenwert zu.
- Auch die verschiedenen Arten der Patronatserklärung mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen (im Vergleich zur Bankgarantie) werden umfassend behandelt.
- Sie werden mit der Anwendbarkeit der Haftungsverträge in der Praxis vertraut gemacht sowie eingehend darüber informiert, wie mögliche Gefahren (z. B. „Valutierungs- und Effektivklauseln”) erkannt und vermieden werden können.
- Sachbearbeiter aus allen Wirtschaftskreisen, die mit der Absicherung von Liefer-, Erfüllungs- und
- Kreditverbindlichkeiten zu tun haben, insbesondere Banken, Produzenten und Werkunternehmer (v. a. des Bauhaupt- & -nebengewerbes)
- Export- und Importkaufleute und deren Mitarbeiter
- Mitarbeiter von Einkaufs- und Verkaufsabteilungen
- Rechtsanwälte und deren rechtskundige Mitarbeiter
- Mitarbeiter öffentlicher und privater Auftraggeber und Auftragnehmer

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 713 80 24-14

Tel: +43 1 713 80 24-593
Fax: +43 1 713 80 24-14

1010 Wien
Tel: +43 1 713 80 24
e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.