10730 - Bauten auf fremdem Grund
Referenten:
Univ.-Prof. Dr.
Andreas
Kletečka
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Superädifikat
- Voraussetzungen
- Analogie zum MRG
- Bauwerksbegriff
- Eigentumsvorbehalt am Superädifikat
- Pfandrecht bei vorzeitiger Beendigung
- Merkmale der mangelnden Belassungsabsicht
- Umwandlung eines bestehenden Gebäudes?
- „Anmerkung der Rangordnung” und „Vormerkung”
- Gutgläubiger Pfandrechtserwerb
- Löschungsklage
- Hinterlegung, Einreihung, Ersichtlichmachung
- Verfahrens- / Exekutions- / Insolvenzrecht
- Exszindierung und Aussonderung
- Notwendigkeit einer Befristung
- Ausblick auf mögliche Reformen
- Baurecht
- Unzulässige Vereinbarungen
- Baurechtswohnungseigentum
- Vorratsbaurecht
- Absicherung gegen Vertragsverstöße
- Servitut und Reallast
- Umwandlung bestehender Gebäude
- Vereinigung des Baurechts mit dem Liegenschaftseigentum
- Haftung von ErwerberInnen für den Baurechtszins
- Überführung eines Superädifikats ins Baurecht
- Baurechtsverlängerung
- Abschreibung von Grundstücken
- Verfahrens- / Exekutions- / Insolvenzrecht
- Ausblick auf mögliche Reformen
Die Bedeutung von Superädifikat und Baurecht als Finanzierungsinstrumente und Grundlagen der Kreditbesicherung nimmt stetig zu. Die Durchsicht der einschlägigen Entscheidungen offenbart aber eine Fülle von Problemen, die in der Rechtspraxis mit Bauten auf fremdem Grund verbunden sind.
Banken machen immer wieder die unliebsame Erfahrung, dass sich ihre hypothekarische Sicherheit wegen des Bestehens eines Superädifikats als wertlos erweist.
Derzeit wird im Justizministerium ein von Hon.-Prof. Dr. Claus Spruzina und dem Vortragenden Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka verfasster Gesetzesentwurf verhandelt, der mit den SeminarteilnehmerInnen diskutiert wird. Dieses Projekt wurde in das neue Regierungsprogramm aufgenommen.
Die mit den Bauten auf fremdem Grund verbundenen Gefahren werden durch den OGH noch verschärft, indem er sogar die Mietzinsobergrenzen des MRG analog anwendet. Gerade in letzter Zeit hat das Recht der „Überbauten” eine besondere Dynamik dadurch erfahren, dass in einer aktuellen Entscheidung die Kreditsicherungsproblematik anschaulich zu Tage getreten ist.
Das Seminar zeigt durch eine intensive und kritische Judikaturanalyse neue Entwicklungen und bietet praktische Lösungsmöglichkeiten.
- Rechtsanwälte, Notare
- Banken und Magistrate
- Masseverwalter
- Rechtsabteilungen, die sich mit Bauten auf fremdem Grund befassen
- Bauträger, Baumeister, Architekten, Hausverwalter, Sachverständige
- Energiewirtschaft, Mobilfunkbetreiber

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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.