10828 - Claim und Anti-Claim
Referenten:
RA Ing. DDr.
Hermann
Wenusch
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Vertragsinhalt nach ABGB und ÖNORM B 2110
- „Pacta sunt servanda!”– Verträge sind einzuhalten
- Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag
- Konstruktive und funktionale Verträge
- „Grenzen” des Vertrags
- Bedeutung der Kalkulation
- Im Detail: Einheitspreisvertrag oder Pauschalpreisvertrag
- Änderungen
- Mehr- und Minderleistungen
- „Echte” Leistungsänderungen
- Zusätzliche Leistungen
- Die „Sphären” der Vertragsparteien
- Behinderung und Erschwernisse
- Die Kalkulationsgrundlagen
- Preisbildung in der Marktwirtschaft
- Die „Fortschreibung” von Vertragsinhalten
- Bei der Ausarbeitung eines Angebots wird darauf Augenmerk gelegt, wie trotz eines sehr niedrigen Angebotspreises durch Nachforderung ein auskömmlicher Gewinn erwirtschaftet werden kann und auf der anderen Seite wird mitunter erheblicher Aufwand betrieben, um einen im Voraus von diesem nicht zu kalkulierenden Mehraufwand des Bauunternehmens nicht zu honorieren.
- Vertragsinhalte eines Bauwerkvertrages
- Für welche Bauleistung gebührt das vereinbarte Entgelt und wann und in welcher Höhe gebührt eine Anpassung dessen?
- Planer
- Bautechnische Berater
- Bauunternehmer
- Bauherren

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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.