
Dachbodenausbau und BTVG für Bauträger
Referenten:
RA Dr.
Herbert
Gartner
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Bauträgervertragsrecht für Bauträger
- Bauträgervertragsgesetz (BTVG) anwenden oder nicht? Vorteile / Nachteile
- Konsequenzen der gesetzwidrigen Vorgangsweise
- Die Sicherungssysteme des BTVG
- Ratenplanmethode und grundbücherliche Sicherheit, Gestaltung der Bankfinanzierung
- Kombination von Ratenplanmethode und schuldrechtlicher Sicherheit – legale Gestaltungsmöglichkeiten
- Kriterien der Lastenfreistellung richtig vereinbaren
- Die Baufortschrittsprüfung nach BTVG als Mittel zur Qualitätssteigerung
- Haftrücklassvereinbarungen mit den ErwerberInnen gemäß BTVG | Haftungsrisiken
- Dachbodenausbau
- Rechtsfragen bei DG-Ausbauten: Wahl der Rechtsform: Miete, Wohnungseigentum,
- Benützungsregelung?
- Worauf ist bei Vertragsgestaltung und bei der Zahlungsabwicklung bei DG-Ausbauten zu achten?
- Lifterrichtung | BTVG – Anwendung bei der Verwertung
- Schutz vor Haftungen im Zuge des Ausbaus
Wer gewerblich Liegenschaften erwirbt und darauf neue Gebäude errichtet oder bestehende alte Gebäude durchgreifend umgestaltet, um sie dann gemeinsam mit einem Liegenschaftsanteil zu verwerten, muss sich zwangsläufig mit den bauträgervertragsrechtlichen Gesetzesbestimmungen beschäftigen.
Das BTVG stellt die grundlegende Rechtsnorm für derartige Geschäfte dar, deren überlegte Anwendung für den Bauträger Vorteile bringt. Nur die Kenntnis der Vorteile, aber auch der Nachteile des BTVG kann einen solchen Immobilienverwerter vor wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen bewahren. Rechtlich informierte mögliche KaufinteressentInnen oder ErwerberInnen müssen bei Vorliegen der Voraussetzungen in ein BTVG-Vertragskonzept eingebunden werden, welches überlegt gestaltet werden sollte. Erhalten Sie das Basiswissen für die Anwendungskriterien und Gestaltungsmöglichkeiten eines BTVG-Vertrages.
Besonders schwierig ist die juristische Gestaltung des Erwerbs und der Verwertung von auszubauenden Dachgeschoßanteilen. Schon in der Ankaufsphase können „teure” Fehler gemacht werden, die später vielleicht gar nicht oder nur mit erheblichem finanziellen Einsatz beseitigt werden können.
Selbstverständlich dürfen all diese Tätigkeiten nur von gewerberechtlich befugten ImmobilientreuhänderInnen/Bauträgern ausgeübt werden, die ihre Befähigung und ihr Wissen in einer Prüfung nachweisen müssen.
Das Seminar dient auch der Vorbereitung auf die Befähigungsprüfungen zum/zur ImmobilienverwalterIn, -maklerIn bzw. Bauträger.
- Personen, die zur Befähigungsprüfung für ImmobilienverwalterInnen, ImmobilienmaklerInnen oder Bauträger antreten wollen und bereits Praxiserfahrung in der Branche haben
- Makler-AssistentInnen zertifiziert nach ONR 43001-1
- ImmobilienberaterInnen zertifiziert nach ONR 43001-2
- ImmobilienmaklerInnen mit mehrjähriger praktischer Erfahrung
- Verwalter-AssistentInnen zertifiziert nach ONR 43002-1
- Verwalter-ReferentInnen zertifiziert nach ONR 43002-2
- ImmobilienverwalterInnen mit mehrjähriger praktischer Erfahrung
- Bauträger

Tel: +43 1 7138024-17
Fax: +43 1 7138024-14

Tel: +43 1 7138024-37
Fax: +43 1 7138024-14

1010 Wien
Tel: +43 1 713 80 24
e-Mail: office@ars.at