
Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Referenten:
Mag. Dr.
Gregor
König
,
LL.M., MA
/
Univ.-Prof. Mag. Dr.
Wolfgang
Brodil
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Vielen ArbeitgeberInnen ist nicht bekannt, dass personenbezogene Daten der ArbeitnehmerInnen nicht beliebig ermittelt, verarbeitet und an Dritte weitergegeben werden dürfen. Auch ArbeitnehmerInnendaten unterliegen nämlich Verwendungsbeschränkungen.
Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO stellt Verantwortliche vor zahlreiche neue Herausforderungen: neue Pflichten (internes Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzung, Data Breach Notification), erweiterte Informationspflichten sowie umfangreichere Betroffenenrechte. Verstöße werden mit hohen Strafen geahndet und sind daher von vornherein zu vermeiden.
In Österreich existiert aktuell kein spezielles ArbeitnehmerInnendatenschutzrecht. Der Schutz personenbezogener Daten erfolgt daher durch das Zusammenspiel der Rechtsbereiche Arbeitsrecht (darunter Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsverfassungsrecht) und Datenschutzrecht.
Wie diese Regeln zusammenhängen, wo sie sich ergänzen, aber auch die offenbaren bzw. scheinbaren Widersprüche sowie den Einfluss der kollektiven ArbeitnehmerInnenmitbestimmung (v. a. durch den Betriebsrat beim Schutz der ArbeitnehmerInnendaten) behandelt dieses Seminar.
Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.
- ArbeitnehmerInnendaten und Datenschutz – vom DSG 2000 bis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Verarbeitung von AN-Daten – Was ist zulässig?
- Rechte & Pflichten der ArbeitgeberInnen i. Z. m. der Erfassung, Verarbeitung & Weiterleitung von AN-Daten – inkl. Übermittlung ins Ausland
- Meldepflicht zum Datenverarbeitungsregister – aufgehoben durch die DSGVO – was kommt stattdessen?
- Unterschied zwischen Übermittlung und Überlassung von ArbeitnehmerInnendaten
- Datenerhebung von BewerberInnen und deren Aufbehaltezeit bzw. -frist
- Die Verwaltung/Speicherung personenbezogener Daten i. Z. m. ausgeschiedenen MitarbeiterInnen
- DienstnehmerInnendaten und deren Erfassung in einer Konzerndatenbank – inkl. Informationen zu Informationsverbundsystemen
- Zustimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf Ermittlung, Verarbeitung & Übermittlung ihrer Daten
- Betriebsrat und ArbeitnehmerInnendaten
- Welche Daten darf ich als AG dem Betriebsrat geben?
- Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht im Zusammenhang mit ArbeitnehmerInnendaten bzw. bei der Erstellung von Einstellungsfragebögen?
- Ersetzt die Zustimmung des Betriebsrats zur automationsunterstützten Ermittlung und
- Verarbeitung von Daten die individuelle Einwilligung des/der AN nach dem Datenschutzgesetz?
- In welche Daten darf der Betriebsrat mit/ohne Zustimmung des/der AN Einsicht nehmen?
- Muss auch der Betriebsrat selbst bei seiner Arbeit das Datenschutzgesetz beachten?
- Überlassung von AN-Daten an externe DienstleisterInnen (z. B.: SteuerberaterInnen, RechtsanwältInnen)
- Was ist dabei zu beachten?
- Fragen im Zusammenhang mit Dienstleisterverträgen
- Auskunftspflicht der ArbeitgeberInnen in Bezug auf ArbeitnehmerInnendaten
- Das Datenschutzrecht und seine vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten
- Verletzt das Lesen von dienstlichen/privaten E-Mails das Datenschutzgesetz?
- Dürfen Logfiles über aufgerufene Internetseiten gespeichert werden?
- Dürfen ArbeitnehmerInnendaten veröffentlicht werden?
- Whistleblowing – Zulässigkeit und Mitbestimmung
- Datenschutz-Grundverordnung – Ausblick auf den neuen Rechtsrahmen
- Grundsätze und Ziele | Neuerungen
- Pflichten der Verantwortlichen bzw. Änderungsbedarf bei Unternehmen
- MitarbeiterInnen von Personalabteilungen
- ArbeitgeberInnen, UnternehmerInnen
- BetriebsrätInnen
- Gewerbliche LohnverrechnerInnen
- SteuerberaterInnen
- ReferentInnen von Interessenvertretungen

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