20246 - Elektronische Rechnung und Papierrechnung
Referenten:
Mag.
Mario
Mayr
,
LL.M.
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Rechnungsausstellung und elektronische Rechnung in der Umsatzsteuer
- Rechnungsausstellung
- Berechtigung und Verpflichtung
- Grundregelung
- Einschränkungen
- Erweiterungen
- Sonderfälle (z. B. Dreiecksgeschäft)
- Rechnungsinhalt
- Neuerungen
- Fremdbetragsrechnungen
- Rechnungsmerkmale – Praxishinweise
- Name und Anschrift der Leistenden
- UID der Leistenden
- Leistungsbeschreibung
- Rechnungsfehler
- Rechnungsberichtigung
- Neuerungen
- Rechnungsausstellung
- Steuerschuld aufgrund der Rechnung
- Anwendungsfälle
- Berichtigung
- Elektronische Rechnung
- Rechtsgrundlagen
- Verhältnis elektronische Rechnung – Papierrechnung
- Zustimmung zu elektronischen Abrechnungen
- Eigenschaften?
- Echtheit der Herkunft
- Unversehrtheit des Inhalts
- Lesbarkeit
- E-Mail-Rechnungen
- Innerbetriebl. Steuerungsverfahren
- Verlässlicher Prüfpfad
- Andere elektronische Rechnungen
- Elektronisch signierte Rechnungen
- EDI Verfahren?– Erleichterungen durch die Neuregelung
- USP und PEPPOL
- Elektronische Gutschriften
- Faxrechnungen?– Neuerungen zur bisherigen Praxis
- Vorsteuerabzug i.Z.m. (elektronischen) Rechnungen
- Archivierung
- Aufbewahrungsdauer
- Papierrechnung
- Papieraufbewahrung
- elektronische Aufbewahrung
- Elektronische Rechnung
- elektronische Aufbewahrung
- Papieraufbewahrung
- Konvertierung in andere Formate
Seit Einführung der neuen elektronischen Rechnungsausstellungsverpflichtung in der Umsatzsteuer ist nun einige Zeit vergangen, mittlerweile kann aus einem umfassenden Erfahrungsbericht geschöpft werden. Lernen Sie diese Neuregelungen kennen und profitieren Sie von den erweiterten Möglichkeiten und dem damit verbundenen Einsparpotenzial z. B. durch Rechnungsausstellung per E-Mail im Vergleich zur Papierrechnung.
Das Seminar vermittelt Ihnen u. a. ein umfassendes Wissen darüber, welche neuen Verpflichtungen gelten, welches Recht für welche Rechnung anwendbar ist und wie sich LeistungsempfängerInnen den Vorsteuerabzug aus eingehenden (elektronischen) Rechnungen sichert.
Approbationsfähig i.S. d. Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.
- LeiterInnen & MitarbeiterInnen in Finanz- und Rechnungswesenabteilungen
- WirtschaftsprüferInnen & SteuerberaterInnen und deren MitarbeiterInnen
- MitarbeiterInnen im Import/Export
- BilanzbuchhalterInnen sowie BuchhalterInnen und/oder PersonalverrechnerInnen lt. BibuG
- RechtsanwältInnen, GeschäftsführerInnen & Vorstände

Tel: +43 1 713 80 24-29
Fax: +43 1 713 80 24-14

Tel: +43 1 713 80 24-74
Mobil: +43 664 883 601 30
Fax: +43 1 713 80 24-14

1010 Wien
Tel: +43 1 713 80 24
e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.