11175 - Fachtagung: Beauftragung von Subunternehmen
Referenten:
RA DDr.
Katharina
Müller
,
TEP
/
Mag.
Wolfgang
Hussian
/
RA Dr.
Bernhard
Kall
und weitere ExpertInnen
Veranstaltungsform:
Fachtagung
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Subunternehmerverträge optimal gestalten
- Definitionen: Generalunternehmer, Totalunternehmer, Subunternehmer, Nachunternehmer, ARGE
- Bau-Soll
- Abstimmung des Leistungsumfangs
- Leistung, Termine, Warn- und Hinweispflichten, Rücktrittsrechte etc.
- Schnittstelle Claim-Management
- Mehrkostenforderungen | Anmeldung von Claims
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- Haftung
- Erfüllungsgehilfe | Regress | Verjährung
- Gewährleistung
- Schnittstellen | Mängel | Abstimmung der vertraglichen Regeln | Fristen
- Sicherheiten
- § 1170b ABGB | Haftrücklass | Deckungsrücklass
- Insolvenz des GU, des SU, des Bauherrn
- Prozessuale Aspekte
- Streitverkündung | Beweissicherung
- Internationale Aspekte
- Gerichtsstand | Rechtswahl
- Subunternehmer im Vergabe- & Gewerberecht
- Neuerungen bei Subunternehmern infolge der BVergG-Novelle
- Wann und wie muss ich Subunternehmer nennen?
- Mehrfachnennung von Subunternehmern
- Substitution der Befugnis durch Subunternehmer
- Subunternehmer und Referenzen | Wer darf welche Leistung erbringen?
- Nebenrecht von Gewerbetreibenden – Nicht immer ist ein Subunternehmer notwendig!
- Abgrenzung Subunternehmer – Arbeitskräfteüberlasser
- Abgrenzung Subunternehmer – Lieferant
- Kritische Leistungsteile, die von der Subvergabe ausgeschlossen sind
- Autraggeberhaftung im Sozialversicherungs- und Steuerrecht
- Weitergabe von Bau- und Reinigungsarbeiten
- Haftungsbefreiungsmöglichkeiten im Sozialversicherungs- und Steuerrecht
- Geltendmachung der Haftung
- Überblick über die Gesetzesänderungen seit Inkrafttreten
Bei der Abwicklung von öffentlichen und privaten sowie grenzüberschreitenden Bauprojekten ist der Einsatz von Subunternehmen zwar allgemein üblich, jedoch sind die damit verknüpften Regelungen weit verstreut.
Im Rahmen unserer Fachtagung
- erhalten Sie konkrete Hinweise, was Sie bei Subunternehmerverträgen beachten müssen,
- werden die wichtigsten Punkte aus Sicht des Generalunternehmers einerseits und des Subunternehmers andererseits dargestellt,
- wird auf den Bereich der öffentlichen Bauaufträge und die Besonderheiten des Vergaberechts genauso Bezug genommen wie auf private Bauprojekte,
- wird besonderes Augenmerk auf die vertragliche Überbindung von Risiken aus dem Hauptauftrag sowie die Abstimmung von Fristen und Haftungen gelegt.
Ein Teil widmet sich den Besonderheiten in grenzüberschreitenden Projekten und auch das Thema Auftraggeberhaftung wird im Detail dargestellt.
Wappnen Sie sich gegen böse Überraschungen und informieren Sie sich bei unseren Expertinnen und Experten sowohl als General- als auch Subunternehmer.
- Rechtsabteilungen von Generalunternehmen & Baugesellschaften
- Projektleiter | Ausführende im Bauhaupt- und -nebengewerbe
- Bieter in öffentlichen Ausschreibungen | Einkäufer | Subunternehmer
- Bauherren | Architekten, Ingenieure

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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.