20903 - Fachtagung: Beurteilung von Bauschäden - 1. Tag
Referenten:
RA Dr.
Volker
Riepl
/
Gerhard
Tikal
/
Alfred
Puchegger
und weitere ExpertInnen
Veranstaltungsform:
Fachtagung
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Gewährleistung – Richtige Handhabung durch den Unternehmer in der Praxis
- Mangelbegriff
- Verbesserung/Austausch vs. Preisminderung
- Unverhältnismäßigkeit der Sanierung?
- Handlungsanweisungen an Mitarbeiter
- Estriche
- Belastungsgrenzen schwimmender Estrichkonstruktionen
- Ebenflächigkeit von Estrichen nach ÖN DIN 18202: ausreichend oder nicht?
- Mehrkosten durch verzögerte Estrichaustrocknung
- Beschleuniger, Sperrgründe u. ä.: gerechtfertigt oder nicht?
- Schadensanfällige Sonderkonstruktionen (Estriche im Freien, Designestriche u. ä.)
- Lösungsmöglichkeiten bei objektspezifischen Problemstellungen (z. B. Fugenvermeidung aufgrund architektonischer Notwendigkeiten; hohe Nutzlasten, Altestrichsanierung vs. Erneuerung u. ä.)
- Fußböden
- Gängige Bodenbeläge und deren „Stärken und Schwächen”
- Ursachen für Mängel (optische und technische) und deren Bewertung
- Sanierung, Neuherstellung oder Wertminderung – Was ist zumutbar bzw. ökonomisch vertretbar, wie werden Wertminderungsansätze beurteilt bzw. berechnet?
- Nutzungsdauer / Zeitwertbestimmung / Unterhaltskosten unter Berücksichtigung der Belagsart und des Einsatzgebietes
- Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz, Beton & Leichtbauplatten
- Arten, Einteilung und Anwendung von Beschichtungsstoffen („Farben”)
- Schäden und Mängel durch nicht normgerecht ausgeführte technische Funktionsbeschichtungen – v. a. unter Berücksichtigung der ON B 3430-1
- Optischer Mangel – technischer Mangel
- Baustellenübliche Prüfungen von Untergründen – Prüf- und Warnpflicht
- Schadensbilder
Tagtäglich werden Sie mit Unregelmäßigkeiten am Bau konfrontiert. Tritt der Schaden einmal ein, ist es oft schwierig, die Kosten der Sanierung dieser Schäden zu beurteilen.
Dabei können zahlreiche Fragen auftreten, wie etwa:
- Welche „Schönheitsfehler” müssen toleriert werden?
- Ist eine Neuherstellung bzw. Reparatur möglich oder kann ein Abzug vorgenommen werden?
- Welche Rechte hat der Konsument?
- Wie viel muss ich für mein kaputtes Gewerk bezahlen, wie viel kann ich vom Werklohn zurückbehalten?
Neben all diesen Überlegungen muss weiters die Höhe der Abzüge aus rechtlicher Sicht berücksichtigt werden.
Nach einer kurzen rechtlichen Einleitung werden im Rahmen unserer Tagung die Schäden aus technischer und auch aus juristischer Sicht beleuchtet.
Je nach Ihrem Interessensschwerpunkt haben Sie die Möglichkeit die Tage einzeln zu buchen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und profitieren Sie vom umfassenden Wissen und der langjährigen Erfahrung unserer Top-Experten und diskutieren Sie über aktuelle Themen.
iZm: Hauptverband der allgem. beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Ö., Landesverband W, NÖ, Bgld. –10 % Ermäßigung für Mitglieder aller Landesverbände des Hauptverbandes
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