11102 - Forderungsdurchsetzung im Insolvenzverfahren
Referenten:
Hon.-Prof. Dr.
Franz
Mohr
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Konkurs, Sanierungsverfahren – Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)
- Insolvenzdatei
- Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Vertragsauflösungssperre
- Vertragsabschluss mit dem Schuldner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Ist die Vereinbarung eines Vertragsrücktritts für den Insolvenzfall möglich?
- Einschränkung des Rechts zur Vertragsauflösung durch das IRÄG 2010
- Zulässige Klauseln
- Anmeldung der nicht gesicherten Forderung
- Inhalt der Forderungsanmeldung | Verspätete Anmeldung
- Bedeutung der Forderungsanmeldung, insbesondere beim Sanierungsplan
- Gesicherter Gläubiger
- Eigentumsvorbehalt | Pfandrecht | Aufrechnungsbefugnis
- Geltendmachen der Vorzugsrechte im Insolvenzfall – Eigentumsvorbehalt
- Sicherheiten
- Einflussmöglichkeiten der Gläubiger im Insolvenzverfahren
- Berücksichtigen Sie die Gefahr der Anfechtung
- Forderungseintreibung bei drohender Insolvenz
- Wann muss die hereingebrachte Forderung zurückgezahlt werden?
- Wann sind Sicherheiten insolvenzfest? Problem: nachträgliche Besicherungen
- Was bedeuten Sanierungsplan (früherer Zwangsausgleich), Zahlungsplan & Abschöpfungsverfahren für die Gläubiger?
- Rechte und Forderungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Wiederaufleben der ungesicherten Forderungen
- Wann werden Forderungen nicht gekürzt?
- Geltendmachen der Forderungen bei ausländischer Insolvenz, Rechte am Vermögen im Ausland
- Wann erhält der Schuldner eine Restschuldbefreiung?
- EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO)
- Neuerungen bei der Forderungsanmeldung
- Konzerninsolvenzen
- Verhinderung des Insolvenzmissbrauchs
- Zurückdrängung der Sekundärverfahren u. v. m.
- Aktuell: RIRL-UG tritt spätestens Juli 2021 in Kraft
- Entschuldung in 3 Jahren
- Stellung der Gläubiger im Restrukturierungsverfahren
Neben einer ausführlichen Darstellung der Neuerungen (insb. IRÄG 2017 und EulnsVO) erfahren Sie in diesem Seminar:
- wie Sie im Insolvenzverfahren des Geschäftspartners am besten Ihre Forderungen durchsetzen und Ihre Rechte wahrnehmen können,
- wie die gesicherten und ungesicherten Forderungen im Insolvenzverfahren behandelt werden,
- und wie Sie auf eine bevorstehende Insolvenz des Geschäftspartners reagieren sollten.
- Unternehmer als Gläubiger
- Mitarbeiter von Großgläubigern
- Leiter und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
- Rechtsanwälte | Steuer- & Unternehmensberater
- Mit der Eintreibung von Forderungen befasste Personen
- Mitarbeiter des Verkaufs und Vertriebs
- Alle mit der Vertragsgestaltung (u. a. Liefer- & Leistungsverträge) befassten Personen

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 713 80 24-14

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e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.