21550 - Haftungsrisiko bei alten Gebäuden - Denkmalschutz und Sicherheit
Referenten:
DI
Günter
Zowa
/
Dr.
Erika
Pieler
/
Mag. Dr.
Alfred
Popper
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
9:00 - 12:00 Uhr - DI Zowa
- Bestandschutz (Konsens)
- OIB 2019
- Baurecht , Betriebsanlagenrecht, Arbeitnehmerschutz und spezielle Regelungen
- Betreiberverantwortung & Organisationsverschulden
- Risikobewertung & Prioritäten von Maßnahmen
- „Legal Compliance” – das erklärte Ziel
- Verantwortung des B 1300-Prüfers
13:00 - 15:00 Uhr - Dr. Pieler
- Überblick Denkmalschutz generell
- Was ist alles denkmalgeschützt und wo kann ich mich informieren?
- Zuständigkeiten und Abgrenzungen
- Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden
- (Höchst-)gerichtliche Judikatur zu Veränderungen an / Zerstörungen von Denkmalen
- Bauvorhaben und Archäologie
- Veränderungen in Welterbeschutzzonen
15:15 - 17:00 Uhr - Dr. Popper
Rechtliche Aspekte
- Konsens – Verkehrssicherheit – OGH Nuancen
- Verantwortung der Betreiber, Verwalter und Sachverständigen
- Der dynamische Erhaltungbegriff
- Denkmalschutz und seine rechtlichen Auswirkungen
- Judikatur
iZm: Hauptverband der allgem. beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Ö., Landesverband W, NÖ, Bgld. – 10 % für Mitglieder aller Landesverbände des Hauptverbandes
Gerade bei alten und denkmalgeschützten Bauten ist der Widerspruch zwischen Erhaltung und Sicherheit sehr groß. Eine Umrüstung auf den gebotenen Standard ist meist mit enormem Aufwand verbunden oder schlichtweg verboten.
Kann ich in denkmalgeschützten Gebäuden überhaupt Arbeitsstätten bewilligen lassen?
Der sogenannte Konsens ist ein lange aufrechterhaltener rechtlich-technischer Mythos, der bei Wohn- und Betriebsgebäuden aber durch Verkehrssicherheitspflichten und § 1319 ABGB ausgehebelt wird.
Wie weit muss ich daher alte Betriebsgebäude und Wohnhäuser umrüsten lassen?
Das Wechselspiel von alten Bescheiden, Denkmalschutz, Erhaltungspflichten, Arbeitsstättenverordnung, strafrechtlichen Drohungen und Gutachten nach B 1300- und B 1301 erschwert dieses Vorhaben erheblich, zumal zusätzlich auch noch Betriebskostenaspekte berücksichtigt werden müssen.
Vermeiden Sie (teure) Haftungen und nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei unseren Experten aus erster Hand über die neuesten technischen und rechtlichen Erkenntnisse zu informieren.
- Sachverständige für Bau und Immobilien
- Eigentümer sowie Hausverwalter als deren Vertreter
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- Öffentliche Verwaltung
- Immobilienmakler
- Planer
- Facility Manager

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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.