
Heimaufenthaltsgesetz aktuell
Referenten:
Univ.-Prof. DDr.
Christian
Kopetzki
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Neue Kontrollmechanismen für Freiheitsbeschränkungen nach dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) seit Juli 2012
- Ausweitung des HeimAufG auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe seit Juli 2018
- Historische Entwicklung des Pflegeheimrechts
- Kompetenzlage, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des VfGH zum Pflegeheimrecht
- Grundrechte von Heimbewohnern/-bewohnerinnen, insbesondere das Recht auf persönliche Freiheit
- Verhältnis des HeimAufG zum neuen Erwachsenenschutzrecht
- Das HeimAufG im Überblick – Was ändert sich?
- Auf welche Einrichtungen ist das HeimAufG anwendbar?
- Anwendungsbereich in Krankenanstalten
- Wann liegt eine Freiheitsbeschränkung im Sinne des HeimAufG vor?
- Zulässigkeitsvoraussetzungen für Freiheitsbeschränkungen
- Anordnungsbefugnisse und Dokumentationspflichten
- Rechtliche Stellung der Sachwaltervereine bzw. Erwachsenenschutzvereine
- BewohnervertreterInnen – Aufgaben und Befugnisse
- Rechtliche Stellung der Sachwaltervereine
- Gerichtliche Überprüfung
- von FreiheitsbeschränkungenBedeutung der Judikatur
- Aktuelle Haftungsbestimmungen für Heimträger
- Haftung des Personals und Regress
- Rechtslage bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb des Anwendungsbereiches des HeimAufG
- Neue Rechtsmittelentscheidungen zum HeimAufG
- HeimAufG-Novelle 2010
- HeimAufG-Novelle 2017
Nachdem das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) nach jahrelangen kontroversen Diskussionen vor Jahren endlich in Kraft getreten ist und 2010 umfassend novelliert wurde, liegt inzwischen eine umfassende Rechtsprechung vor. Seit Juli 2018 sind weitere gesetzliche Änderungen wirksam, vor allem wurde der Geltungsbereich des HeimAufG auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ausgedehnt.
Lange Zeit war das Problem der Freiheitsbeschränkung in Heimen in einer Grauzone angesiedelt, Bewegungseinschränkungen durch Fremdbestimmung stehen in der Pflege jedoch auf der Tagesordnung – die einschlägige Bundesgesetzgebung orientierte sich bei der Regelung dieser Thematik schließlich inhaltlich am Unterbringungsrecht. Detaillierte Kenntnisse der geltenden Bestimmungen sowie der aktuellen Judikatur sind für die tägliche Praxis im Zusammenhang mit Heimen und Krankenanstalten unerlässlich. Zweifelsfragen gilt es vorab rechtzeitig abzuklären.
Informieren Sie sich umfassend über die geltende Rechtslage sowie aktuelle gesetzliche Entwicklungen und vermeiden Sie somit präventiv Haftungsfolgen!
DFP-Punkte wurden beantragt und können nach Approbation direkt auf Ihr „mein dfp“-Fortbildungskonto gutgeschrieben werden.
- HeimleiterInnen, PflegedirektorInnen, PflegedienstleiterInnen | Führungskräfte in der Altenbetreuung
- Pädagogische LeiterInnen von Behinderteneinrichtungen
- SachwalterInnen bzw. ErwachsenenvertreterInnen, BewohnervertreterInnen | Konsumentenschutzorganisationen
- Landes-PatientenanwältInnen/Patientenvertretungen | MitarbeiterInnen der Seniorenverbände
- ÄrztInnen
- RechtsanwältInnen & NotarInnen | JuristInnen in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen, bei Heimträgern & Ärztekammern
- Heimaufsichtsbehörden, MitarbeiterInnen der Landesregierungen | Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

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