10454 - Informationsbeauftragte in der Pharmaindustrie
Referenten:
RA DDr.
Meinhard
Ciresa
/
Dr. med. univ.
Christian
Baumgartner
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Informationsbeauftragte nach AMG (§ 56)
- Sachkenntnis, Zuverlässigkeit, Aufgaben
- Informationsbeauftragte und die „Verantwortlichen” nach AMG
- Informationsbeauftragte
- im Innenverhältnis / im Außenverhältnis
- „outgesourcte” Informationsbeauftragte
- Die Sachkundige Person nach § 2 Z 13b und § 69a AMG
- Leiter der Herstellung
- Leiter der Qualitätskontrolle
- Person für Pharmakovigilanz (QPPV)
- Personalunion und Abgrenzungsprobleme
- Arbeitsrechtliche Aspekte
- Informationsbeauftragte
- Die Stellung von Informationsbeauftragten im Unternehmen (national / international)
- Aufgaben / Pflichten bezüglich Kennzeichnung, Gebrauchsinformation, Fachinformation
- Wissenschaftliche Information
- Compliance-Broschüren
- Schulungsmaterialien / Werbematerialien
- Aufgabendelegation / Vertretungsregelungen
- Schnittstellenproblematiken
- Aufgaben / Pflichten bezüglich Kennzeichnung, Gebrauchsinformation, Fachinformation
- Praktische Beispiele aus der Tätigkeit von Informationsbeauftragten
- Korrekte Kennzeichnung
- Umsetzung von Auflagen der Behörden
- Wissenschaftliche Informationen
- Werbung („positive” und „negative” Beispiele)
- Vorgehen bei werbe- bzw. wettbewerbsrechtlichen Verstößen
- Zivilrechtliche und prozessuale Aspekte (UWG, ZPO)
- Die Abmahnung
- Die einstweilige Verfügung
- Haftung für Arzneimittelinformationen und Strafrecht
- Verschuldenshaftung
- bei Vorsatz / bei Fahrlässigkeit
- Gefährdungshaftung und Auskunftsanspruch
- Persönliche Haftung von Informationsbeauftragten
- Relevante Strafvorschriften im AMG
- Verschuldenshaftung
- Erfahrungsbericht aus Sicht der Informationsbeauftragten
- Wer wird Informationsbeauftragte/r (IFB)?
- Rolle von IFB im Unternehmen
- Verantwortung, Probleme, Konflikte, Arbeitsaufwand
- Haftung: Illusion und Realität
- Diskussion
- Überblick in die rechtlichen Grundlagen für die Verantwortlichkeiten von Informationsbeauftragten
- Wettbewerbs- und Haftungsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen AMG-Novellen
- Anhand von Beispielen aus der Praxis durchleuchten die erfahrenen Experten die Auswirkungen auf die Organisationsstruktur im Pharmaunternehmen und setzen sich mit den Erfahrungen in der praktischen Umsetzung der Implementierung von Informationsbeauftragten auseinander.
- Geschäftsführer
- Sachkundige Personen (Qualified Persons)
- Leiter der Herstellung oder Qualitätskontrolle
- Informationsbeauftragte sowie Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen Arzneimittelsicherheit, Recht, Med.-Wiss. und Zulassung der pharmazeutischen Industrie

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 713 80 24-14

Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.