21329 - Jahrestagung: Bauwirtschaft
Referenten:
Univ.-Prof. DI Dr.
Andreas
Kropik
Veranstaltungsform:
Jahrestagung
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Programm für 2021 in Arbeit
Programm November 2020:
- Umlagen und Zurechnungen im Rahmen der Kalkulation von Bauleistungen
- Sind Umlagen Spekulation?
- Umlage von unternehmerischen Gemeinkosten (v. a. Geschäftsgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten)
- Umlage von projektbezogenen Gemeinkosten (v. a. Baustellengemeinkosten)
- Abgrenzung von unternehmerischen und projektbezogenen Gemeinkosten (Kalkulationsfreiheit)
- Möglichkeiten der „neuen” ÖNORM B 2061 (Ausgabe Mai 2020)
- Korrekte Darstellung in den K-Blättern
- Kalkulationsgrundlagen und deren Fortschreibung im gestörten Bauablauf
- Hat der Unternehmer Anspruch auf die entgangenen Deckungsbeiträge für Geschäftsgemeinkosten, wenn der Bauherr Teile der Leistung entfallen lässt?
- Wie werden die Ansprüche des Unternehmers für entgangene Deckungsbeiträge für Geschäftsgemeinkosten berechnet, wenn es zu Verzögerungen der Leistungserbringung kommt
- (Zuschlagsberechnung vs. Unterdeckungsberechnung)?
- Bleibt der gute Preis im gestörten Bauablauf weiter gut und der schlechte Preis weiter schlecht?
- Kann der Unternehmer zusätzliche Geschäftsgemeinkosten beanspruchen, wenn der Bauherr von seinem Leistungsänderungsrecht Gebrauch macht?
- Der gestörte Bauablauf und die Anpassung von Umlagen
- Störungstypen: Verdünnung bzw. Verdichtung der Leistungserbringung
- Verhalten der einzelnen Gemeinkostenarten (Baustellengemeinkosten, Planungskosten, Fertigungsgemeinkosten) bei Änderung der Leistungsintensität, Dauer bzw. bei Verschiebung der Leistungserbringung
- Können einmal „verlorene” Gemeinkostendeckungsbeiträge später wieder verdient werden?
- Beispiel: Entfall von Leistungen / Verschiebung der Leistungserbringung und Auswirkungen auf Baustellen- und Fertigungsgemeinkosten
- Produktivitätsverlust bei produktivem Personal und Auswirkungen auf die Gemeinkostendeckung der Kostenart
- Verzug und Vertragsstrafe
- Wann liegt Verzug vor? | Verzugsfälle AG / AN
- Mangelhafte Leistung und (ewiger) Verzug
- Rechtsfolgen bei Verzug
- Pönalisierung von Terminen / Richtiger Umgang mit Vertragsstrafen
Das perfekte Zusammenspiel zwischen technischen, rechtlichen & wirtschaftlichen Aspekten ist für den Erfolg eines Bauprojekts enorm wichtig. Vernetztes Denken und der Blick für das große Ganze sind eine solide Basis, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Im Rahmen unseres jährlichen Updates informieren Sie Experten der Baubranche über aktuelle praxisbezogene Themen.
Diskutieren Sie mit Experten und Kollegen über relevante Neuerungen und spannende Praxisthemen und holen Sie sich Tipps und Tricks für Ihren Arbeitsalltag!
- Bauindustrie, Bau- und Baunebengewerbe, Stahl- und Fassadenbau,
- Elektro- und Haustechnikunternehmen
- Bauleitung und Projektsteuerung
- Personen, die mit der Kalkulation und Abwicklung von Bauvorhaben beschäftigt sind
- Personen, die mit der Erstellung oder Prüfung von Mehrkostenforderungen wegen Bauzeitstörungen beschäftigt sind

Tel: +43 1 713 80 24-27
Fax: +43 1 713 80 24-14

Tel: +43 1 713 80 24-22
Mobil: +43 699 115 047 51
Fax: +43 1 713 80 24-14

1010 Wien
Tel: +43 1 713 80 24
e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.