11098 - Fachtagung: Privatkonkurs
Referenten:
Mag.
Markus
Hirschl
/
RA Dr.
Klemens
Dallinger
/
Hon.-Prof. Dr.
Franz
Mohr
und weitere ExpertInnen
Veranstaltungsform:
Fachtagung
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Das Schuldenregulierungsverfahren im Spiegel der Judikatur – die Bausteine des Verfahrens unter Berücksichtigung praxisbezogener Aspekte
- Schuldenregulierung – Verfahrensablauf | Zahlungsplan oder Abschöpfung?
- Abschöpfung ohne Zahlungsplan? | Das Einfordern der Leistbarkeit des Schuldners | Praxisbeispiele
- Entschuldungsmöglichkeiten
- Zahlungsplan
- Welches Vermögen ist davor zu verwerten? | Probleme bei der Erfüllung – Mahnung des Gläubigers
- Nicht angemeldete Forderung | Änderung des Zahlungsplans
- Abschöpfungsverfahren
- Obliegenheiten des Schuldners, wann führen sie zur Einstellung?
- Können nicht angemeldete Forderungen berücksichtigt werden? | Ausmaß der Restschuldbefreiung
- Zahlungsplan
- COVID-Gesetzgebung:
- Stundung der Zahlungsplanraten
- Umsetzung der EU-Restrukturierungs-RL
- Entschuldungsfrist 3 Jahre – wann steht sie dem Schuldner zu? | erhöhter Redlichkeitsmaßstab
- Weitere Änderungen im Umsetzungsgesetz
- Liegenschaftsverkauf im Privatkonkurs
- Besonderheiten beim Verkauf von Liegenschaften der Insolvenzmasse
- Praxis der Verwertung durch den Insolvenzverwalter
- Einfluss der Pfandgläubiger auf die Verwertung
- Wirkung von Vorkaufsrechten in der Insolvenz
- Veräußerungsverbote und ihre Anfechtbarkeit
- Meistbotsverteilungsverfahren | Immobilienertragsteuer
- Spezialfragen bei Bestellung eines Masseverwalters
- Bestellung eines Masseverwalters für bestimmte Problembereiche – „beschränkter Geschäftskreis”
- Zusammenarbeit zw. Gerichten, Gläubigerschutzverbänden & Masseverwaltern
- Geltendmachen der Forderungen & Ansprüche gegenüber dem Masseverwalter
- Muster zu folgenden Themenbereichen:
- Widerruf der Restschuldbefreiung | Geltendmachung von Einleitungshindernissen
- Aufforderung zur Zahlung der Quote bei unberücksichtigt gebliebener Forderung
- Entziehung der Eigenverwaltung | Geltendmachung von Absonderungsrechten im Privatkonkurs
- Überlassung der unentbehrlichen Wohnräume an den Schuldner
- Mahnung für fällige Zahlungsplanraten | Geltendmachung des Wiederauflebens
- Der Privatkonkurs aus Bankensicht bzw. aus der Sicht des gesicherten Gläubigers
- Reaktion der Bank auf die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens
- Typische Sicherheiten in der Privatinsolvenz
- Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren – inklusive der geplanten Änderungen aus Bankensicht
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Restrukturierungs-RL der EU wird die Entschuldung neuerlich erleichtert, beispielsweise mit der Möglichkeit einer Entschuldungsfrist von bis zu 3 Jahren. Informieren Sie sich, in welchen Fällen diese erleichterte Entschuldung in Betracht kommt sowie welche Mittel und Gründe den Gläubigern zur Verfügung stehen, um diese kurze Entschuldungsfrist zu verhindern.
Die Fachtagung bietet Ihnen neben Informationen zu den wesentlichen Neuerungen des Umsetzungsgesetzes auch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere zu den Neuerungen, die das IRÄG 2017 brachte. Auch auf die COVID-bedingte Einführung einer Stundung der Zahlungsplanraten wird eingegangen.
Nutzen Sie die Möglichkeit für Ihr Update und informieren Sie sich über gesetzliche Neuerungen sowie erste Auswirkungen in der Praxis!
- Alle mit der Eintreibung von Forderungen und dem Insolvenzrecht befasste und daran interessierte Personen
- Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen
- Unternehmer, Geschäftsführer
- Mitarbeiter in Banken, von Sozialversicherungsträgern, von Schuldnerberatungsstellen

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 713 80 24-14

1010 Wien
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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.