21359 - Konfliktpotenzial Nachbar - Rechte & Ansprüche inkl. zahlreicher Muster und Praxisbeispiele
Referenten:
RA Dr.
Ingmar
Etzersdorfer
/
Mag.
Cornelius
Riedl
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Grenzen des Eigentums
- Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
- Nachbarrechtliche Rücksichtnahmepflichten
- Immissionen
- Was sind Immissionen?
- Einwirkungen nach § 364 Abs. 2 Satz 2 ABGB (Rauch, Gas und Gerüche, Erschütterungen, ähnliche Einwirkungen)
- Grobkörperliche Immissionen, unmittelbare Zuleitungen
- Immissionen aus behördlich genehmigten Anlagen – § 364a ABGB
- Negative Immissionen: Begriff, Entzug von Licht oder Luft
- Voraussetzungen der Abwehr: Orts(un)üblichkeit der Immission, Ortsbegriff, örtliche Verhältnisse; wesentliche Beeinträchtigung; Aktiv- und Passivlegitimation; Unterlassungsanspruch
- Wiederholungsgefahr: Beweislast, Wegfall der Wiederholungsgefahr, Erstgefahr/Beweislast
- Unterlassungsklage
- Umfang des Unterlassungsanspruchs
- Streitgegenstand
- Fassung des Klagebegehrens
- Sicherung des Klagebegehrens durch einstweilige Verfügung
- Unterlassungsvollstreckung
- Selbsthilferecht
- Änderungsrecht nach § 16 WEG 2002
- Bewilligungspflichtige Änderungen und ihre Abgrenzungen
- Voraussetzungen der Bewilligungsfähigkeit abgestuft nach der Art und Intensität des Eingriffs (nur im Inneren, Inanspruchnahme allgemeiner Teile, anderes WE-Objekt etc.)
- Verkehrsüblichkeit von Änderungen und wichtiges Interesse
- Privilegierte Änderungen
- Änderungen aufgrund von vertraglichen
- Vereinbarungen und Abgrenzungen
- Ausschluss des Änderungsrechts durch Vereinbarung?
- Erhaltungspflichten bei erfolgten (bewilligungslosen) Änderungen: Pflichten der Eigentümergemeinschaft abgegrenzt von den Pflichten einzelner WE
- Muster
- Unterlassungsklage gegen Lärm- und Geruchsbelästigung
- Unterlassungsklage wegen negativer Immissionen durch Pflanzen
- Antrag nach § 16 i.V.m. § 52 Abs. 1 Z 2 WEG 2002
- Unterlassungsklage wegen eigenmächtiger Änderungen
Nachbarrechtliche Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Eigentümern angrenzender bzw. benachbarter Liegenschaften, und auch zwischen Mietern oder (Wohnungs-)Eigentümern derselben Liegenschaft können zu einer belastenden und langwierigen Angelegenheit werden.
Sehr oft sind es erhebliche wirtschaftliche Werte, die im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen:
- Welche Immissionen des Nachbarn sind „noch“ ortsüblich bzw. zu dulden?
- In welchem Zeitraum ändert sich die Ortsüblichkeit?
- Darf ich eine Loggia verglasen?
- Darf ich zwei WE-Objekte baulich verbinden (auf derselben Etage bzw. darüber oder darunter)?
- Was ist zu beachten, was ist erforderlich? Welchen Einfluss hat der Wohnungseigentumsvertrag auf die Durchführung von Änderungen?
Informieren Sie sich bei unseren Experten, welche Rechte Eigentümern bzw. Mietern zustehen, welche Änderungen bzw. Immissionen diese zu dulden haben und wie Sie sich gegen unzulässige Änderungen/Immissionen/Veränderungen am besten zur Wehr setzen.
Den Seminarteilnehmern werden zur Unterstützung im Arbeitsalltag umfangreiche Muster zur Verfügung gestellt.
- Hausverwalter und Immobilienmakler
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Mitarbeiter von gemeinnützigen Bauvereinigungen
- Kommunen mit Liegenschafts- und Wohnungsbesitz
- Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
- Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter
- Notare, Notariatskandidaten
- Konsulenten, Gutachter, Mediatoren
- Mitarbeiter von Mieter- und Konsumentenschutzorganisationen
- Interessenvertretungen, Berater, Mietervertreter

Tel: +43 1 713 80 24-27
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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.