10267 - Krankenstände & weitere Dienstverhinderungen
Referenten:
Renate
Gruber
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Welche Folgen hat eine unterlassene Krankmeldung des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin?
- Kann der Dienstgeber bei jedem Krankenstand eine Arztbestätigung verlangen?
- Muss der Dienstnehmer während des Krankenstandes erreichbar sein?
- Ist Krankenentgelt auch bei vom Dienstnehmer / von der Dienstnehmerin selbstverschuldeten Krankenständen/Unfällen zu bezahlen?
- Wann liegt ein Arbeitsunfall (insbes. ein Wegunfall) vor?
- Wie werden im Krankenstand liegende Feiertage arbeitsrechtlich behandelt?
- Wie wird das Krankenentgelt richtig berechnet?
- Stehen Ihnen für entgeltfreie Krankenstandszeiten Sonderzahlungen zu?
- Wie erfolgt die abgabenrechtliche Behandlung des Krankenentgelts?
- Ist während des Krankenstandes eine Kündigung zulässig? Berechtigen häufige Krankenstände den Dienstgeber zur Auflösung des Dienstverhältnisses?
- Welche Zeiten sind für die Höhe des Urlaubsanspruchs anrechenbar?
- Für welchen Zeitraum ist der Urlaubsanspruch zu gewähren? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen zur Umstellung des Urlaubszeitraums?
- Besonderheiten bei der Höhe des Urlaubsanspruchs i.Z.m. der Änderung des Arbeitszeitausmaßes
- Pflegefreistellung: Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch? Inwiefern spielt bei Angestellten der § 8 Abs. 3 AngG eine Rolle i.Z.m. „zusätzlichen” Ansprüchen?
- Sonstige Dienstverhinderungen unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung
- Freistellung bei Arztbesuchen | Übersiedlung | Hochzeit | Tod naher Angehöriger ...
Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.
- Auch online buchbar!
- Die genaue Kenntnis der Gesetzesgrundlagen und der Rechtsprechung ermöglicht es Ihnen, teure Abrechnungsfehler zu vermeiden und weitere rechtliche Konsequenzen bestmöglich einzuschätzen.
- Behandlung wichtiger u. aktueller Fragen zu Krankenstand und sonstigen Dienstverhinderungen.
- Behandlung von arbeitsrechtlichen Problemen und abgabenrechtlichen Folgen inkl. der neuen Krankenstandsregelung bei Angestellten (seit Juli 2018, Übergangsregelung bis max. Juni 2019).
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