10750 - Kurzlehrgang: Claims & Co für Baupraktiker - 4 Tage kompakt
Referenten:
RA Ing. DDr.
Hermann
Wenusch
Veranstaltungsform:
Lehrgang
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Juristische Grundlagen
- Interpretation (Auslegung) von Gesetzen, Verträgen und ÖNORMEN
- „Natürliche Rechtsgrundsätze”? | Gerichte und Instanzenzug in Österreich
- Beweisfragen (Beweiswürdigung) und Rechtsfragen
- Bedeutung der Rechtsprechung und deren Wandel | Der Bauprozess
- Der Abschluss des Bauwerkvertrages
- Wirkung von Willens- und Wissenserklärungen | Auslegung von Erklärungen: Der „redliche” Empfänger
- Die Vollmacht der Architekten, ÖBA u. a.
- Wirkung von gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Formerfordernissen (z. B. Schriftlichkeit)
- Zeitpunkt des Vertragsabschlusses | Vertragsanpassungen, ohne Vereinbarung?
- Kalkulationsirrtum, Sittenwidrigkeit, Bankgarantie
- Grundbegriffe des Irrtumsrechts
- Einteilung der Irrtümer
- Motivirrtümer | Geschäftsirrtümer | Erklärungsirrtümer | Wesentliche und unwesentliche Irrtümer
- Voraussetzungen für eine erfolgreiche Irrtumsanfechtung
- Veranlassung | Auffälligkeit | Aufklärung
- Rechtsbehelfe der Irrtumsanfechtung (Aufhebung und Anpassung)
- Einteilung der Irrtümer
- Kalkulationsirrtümer
- Sittenwidrigkeit: „der letzte Ausweg!” | Bestimmungen in AGB
- Bankgarantie: Formerfordernisse | Einstweilige Verfügung
- Grundbegriffe des Irrtumsrechts
- Gewährleistung, Übergabe / Abnahme
- Fertigstellung oder Übernahme? Wesentliche Zeitpunkte der Vertragserfüllung
- Fälligkeit des Entgelts | Übergang der Gefahr
- Beginn der Gewährleistung | Verjährung
- Übernahme trotz Fehlens der vereinbarten Förmlichkeiten
- Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
- Mängel (unbehebbare, behebbare, optische)
- Primäre und sekundäre Rechtsbehelfe (Verbesserung, Preisminderung, Wandlung)
- Zurückbehaltungsrecht nach ABGB und ÖNORM B 2110
- Fertigstellung oder Übernahme? Wesentliche Zeitpunkte der Vertragserfüllung
- Claim und Anti-Claim
- „Pacta sunt servanda” (Verträge sind einzuhalten) in der Baupraxis
- Leistungsdefinition beim Vertragsabschluss
- Schuldinhalt bei Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag
- Bedeutung eines Leistungsverzeichnisses (Schuldinhalt oder „Preisausmesser”)
- Schuldinhalt bei konstruktiver und funktionaler Ausschreibung
- Leistungsänderung nach der ÖNORM B2110
- Abgrenzung verschiedener Verträge zwischen den selben Vertragsparteien
- Vorzeitige Beendigung von Verträgen (von Abbestellung bis Rücktritt)
- Schadenersatz, Pönale und Skonto
- Grundbegriffe des Schadenersatzrechts
- Ersatzfähiger Schaden
- Kausale Handlung oder Unterlassung
- Verschuldensformen (insb. leichte und grobe Fahrlässigkeit)
- Rechtswidrigkeit
- Pönale als pauschalierter Schadenersatz
- Untypische Pönale
- Richterliche Mäßigung
- Sittenwidrige Pönalvereinbarungen
- Grundbegriffe des Schadenersatzrechts
- Prüf-, Warn- & Hinweispflicht / Schadensminderungspflicht
- Unterschied zwischen Prüf-, Warn- und Vorschlagspflicht
- Gegenstand der Warnpflicht: Technisches Misslingen oder Verteuerung?
- Warnpflicht nach ABGB und ÖNORM B2110
- Formerfordernisse einer Warnung
- Inhaltserfordernisse einer Warnung
- Adressat einer Warnung
- Schadensminderungspflicht
- ARGEn & Subunternehmer – Rechtsfragen
- Rechtsfragen bei der Beschäftigung von Subunternehmern
- Rechtsfragen bei der Bildung von ARGEn
Die Abwicklung größerer Bauvorhaben wird immer komplexer
Das Gelingen eines Bauvorhabens beruht neben einer guten Planung vor allem auf einer perfekten organisatorischen und rechtlichen Umsetzung und Dokumentation. Denn durch die ökonomischen Zwänge des modernen Wirtschaftslebens spielt das Thema Recht eine immer größere Rolle in der Baupraxis.
Nur wer die Rechtslage kennt, kann schwerwiegende und vor allem teure Fehler und Konflikte zwischen den Vertragspartnern von Beginn an vermeiden. Holen Sie sich im Kurzlehrgang „Claims & Co für Baupraktiker” einen umfassenden Überblick vom Vertragsabschluss bis zur Übernahme der Bauleistung! Für Baupraktiker wird in jedem Fall Modul 1 als Grundlage empfohlen.
Informieren Sie sich – kompakt an 4 Tagen – über alle Details zu bauwirtschaftsrelevanten Rechtsthemen und holen Sie sich einen Leitfaden für die Praxis. Je nach Ihrem Wissensstand besteht die Möglichkeit, auch nur Halbtage zu buchen. Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz – melden Sie sich an!
Ihr ARS-Vorteil
- Alle Module auch einzeln buchbar
- Praxisnähe und Erfahrungsaustausch mit Kollegen
- Frühbucherbonus € 100,– bis 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis
- Attraktive Fördermöglichkeiten – auch für bestehende Dienstverhältnisse, u. a. AMS, WAFF u. v. m.
- Bauherrn
- Planer | Baumeister
- Bautechnische Berater
- Bauunternehmer
- ÖBA
- Architekten
- Ziviltechniker

Tel: +43 1 713 80 24-27
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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.