
Leitende Angestellte im Arbeitsrecht
Referenten:
Mag.
Julia
Englader
/
Sen.-Präs. Dr.
Gerhard
Kuras
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Leitende Angestellte
- Vielfalt der Grundlagen
- Vielfalt der Zielrichtungen
- Betriebsverfassungsrecht (ArbVG)
- „Leitende Angestellte mit maßgeblichem Einfluss auf den Betrieb” Abgrenzungsprobleme im Konzern
- Rechtliche Konsequenzen
- Betriebsratsmitwirkung
- Betriebsvereinbarungen
- Kündigungsschutz
- Arbeitszeitrecht (AZG und ARG)
- „Leitende Angestellte oder sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist und deren gesamte Arbeitszeit auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit”
- a) nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird oder
- b) von diesen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden kann.”
- Rechtliche Konsequenzen
- Arbeitszeitgrenzen
- Überstunden/Mehrarbeit
- Arbeitszeitaufzeichnungen
- „Leitende Angestellte oder sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist und deren gesamte Arbeitszeit auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit”
- ArbeitnehmerInnenschutzrecht (ArbIG)
- „Leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind”
- Bestellung von leitenden Angestellten als verantwortliche Beauftragte
- Bestellungsvorgang, Rechtsfolgen
- Vertragsgestaltung mit leitenden Angestellten
- Arbeitsvertrag versus Dienstzettel
- Tätigkeitsbeschreibung, Versetzung
- Arbeitszeit
- Entgelt
- insbesondere leistungs- und erfolgsbezogene Entgelte
- Besondere Vertragsklauseln
- All-in-Entlohnung (Angabe des Grundgehalts und Sanktionen)
- Konkurrenz- und Nebenbeschäftigungsverbot
- Konkurrenz- und Verschwiegenheitsklausel
- Dienstreiseregelung
- Dienstwagenregelung
- Rückersatz von Ausbildungskosten
- Beendigung des Arbeitsvertrages
- Allgemeiner Bestandschutz gem. §§ 105f ArbVG?
- Vertraglicher Kündigungsschutz
- Diskriminierungsschutz nach dem GlBG
Einzelne wichtige arbeitsrechtliche Gesetze (AZG, ArbVG, ArbIG) nehmen auf „leitende Angestellte” Bezug: Sie räumen diesen eine Sonderstellung ein, die erhebliche rechtliche Auswirkungen hat. So haben leitende Angestellte keinen allgemeinen Kündigungsschutz, unterliegen keinen Arbeitszeitgrenzen und können für die Einhaltung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften verantwortlich gemacht werden.
Informieren Sie sich darüber, wie beurteilt werden kann, welche MitarbeiterInnen eines Unternehmens überhaupt als leitende Angestellte einzuordnen sind und welche Gesetzesbestimmungen zur Anwendung kommen. Da besonders in diesem Bereich erhebliche Rechtsunsicherheit besteht, wird ein Schwerpunkt auf die einschlägige Rechtsprechung gelegt.
Durch das Arbeitszeitpaket 2018 kam es mit 1.9.2018 zu grundlegenden Änderungen bei den Ausnahmen vom AZG und ARG. Nunmehr sind neben leitenden Angestellten auch „sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist“ ausgenommen, wenn diese auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit hohe Arbeitszeitautonomie besitzen. Diese neue Formulierung wirft für die Praxis freilich Probleme auf, für die im Rahmen dieses Seminars Lösungsstrategien entwickelt werden sollen.
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- AbteilungsleiterInnen
- GeschäftsführerInnen, UnternehmerInnen

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