
Lohnnebenkosten intensiv
Referenten:
RR ADir.
Josef
Hofbauer
/
Mag.
Klemens
Nenning
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Kommunalsteuer
- Grundlegendes System der Kommunalsteuer
- Wann fällt Kommunalsteuer an?
- Welche Befreiungen gibt es?
- Spezialthemen
- Bemessungsgrundlage bei Abfertigung/Sozialplanzahlungen etc.
- Arbeitskräfteüberlassung
- Mehrgemeindliche Betriebsstätte
- Kommunalsteuerpflicht bei Auslandssachverhalten
- begünstigte Auslandstätigkeit etc.
- Neuerungen im Bereich Kommunalsteuer
Dienstgeberbeitrag (DB)
- Grundlegendes System des DB
- Wann fällt DB an?
- Welche Befreiungen gibt es?
- Spezialthemen
- DB-Pflicht bei Entsendungen
- Besonderheiten bei Entsendungen in einen EU-Staat
- DB-Pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern
- DB-Pflicht bei Entsendungen
- Neuerungen im Bereich DB
Betriebliche Vorsorge (BMSVG)
- Grundlegendes System der betrieblichen Vorsorge
- Wer unterliegt der betrieblichen Vorsorge?
- Beginn und Ende der Beitragsleistung
- Spezialthemen
- Bemessungsgrundlage in Sonderfällen
- Bemessungsgrundlage bei Anspruch auf Wochengeld, Krankengeld etc.
- Unterschiede Abfertigung alt / Abfertigung neu
- Ertragsteuerliche Auswirkungen der betrieblichen Vorsorge
- Neuerungen im Bereich betriebliche Vorsorge
Lohnnebenkosten sind jene Teile der Personalkosten, die über das Bruttogehalt eines Dienstnehmers hinaus vom Arbeitgeber zu tragen sind. Diese unterliegen zahlreichen – meist hitzigen – Diskussionen.
In der Lehre und der beruflichen Praxis wird diese brisante Thematik jedoch oft vernachlässigt – obwohl es gerade dort zahlreiche Befreiungsbestimmungen und Spezialthemen gibt, deren Kenntnisse für den beruflichen Alltag von großer Bedeutung sind.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen der einzelnen Lohnnebenkosten sowie ein vertiefender Einblick in Spezialthemen vermittelt. Abgerundet wird die Veranstaltung mit der Erörterung der Neuerungen in den Bereichen Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und betriebliche Vorsorge.
Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.
- BilanzbuchhalterInnen sowie BuchhalterInnen und/oder PersonalverrechnerInnen lt. BibuG (früher Selbstständige und Gewerbliche BuchhalterInnen)
- PersonalsachbearbeiterInnen
- WirtschaftstreuhänderInnen & MitarbeiterInnen in WT-Kanzleien
- BeraterInnen von Interessenvertretungen
- Personalverantwortliche

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