10488 - Rahmenvereinbarung - Vermeidung von Projektrisken
Referenten:
Mag.
Alexandra
Terzaki
/
Mag.
Hubert
Reisner
/
Dr.
Christian
Eisner
und weitere ExpertInnen
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
9:00–10:30 Uhr, Dr. Eisner
- Aktuelle Judikaturentwicklungen
- Auslegungsfragen zur neuen EU-Richtlinie & zum BVergG 2018
10:45–15:45 Uhr (inkl. Mittagspause), Mag. Terzaki
- Rahmenvereinbarung / Rahmenvertrag / Option
- Instrumente für die langfristige Beschaffung
- Planung, Umsetzung und vertragliche Zuordnung
- Rechtsterminologie
- Vergaberechtliche Definition
- Auswirkungen für klassischen & Sektorenauftraggeber
- Zivilrechtliche Definitionen & Rechtsnatur
- VwGH Ro 2014/04/0070 16.03.2016 Rahmenvereinbarung ist kein Auftrag
- Die Sicht aus Deutschland
- Vergaberechtliche Bedingungen für langfr. Vergaben
- Volumen, Exklusivität, Laufzeit, Preis
- Kalkulierbarkeit einer Rahmenvereinbarung
- Bekanntmachungspflichten | Abnahmeverpflichtung
- Leistungspflicht des Partners / Auftragnehmers
- Beteiligung von Dritten u. v. m.
- Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung
- Rahmenbeschaffung – neue Tendenzen
16:00–17:15 Uhr, Mag. Reisner
- Aktuelle Judikatur aus dem Bereich Option / Rahmenvertrag & Rahmenvereinbarung – inkl. Höchstgerichte & EuGH –
- Was ist eine Rahmenvereinbarung?
- Kalkulierbarkeit der Leistung
- Rechtsschutz bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen
- Rechtsschutz beim Abruf aus einer Rahmenvereinbarung
17:15–18:00 Uhr, RA Dr. Pock
- Praxisberichte über erfolgreich abgeschlossene Rahmenvereinbarungen
- Vor- und Nachteile von Rahmenvereinbarungen
- Anwendung im Liefer-, Dienstleistungs- & Baubereich
- Die langfristige Beschaffung soll dem öffentlichen Auftraggeber ermöglichen, das BVergG für wiederkehrende Leistungen einzusetzen und dabei Transaktionskosten einzusparen.
- Die Rahmenvereinbarung erweist sich dabei zunehmend als flexibles Instrument, Lieferungen und Dienstleistungen vorausschauend zu beschaffen, ohne deshalb zu enge vertragliche Bindungen eingehen zu müssen.
- Die neuen Vergaberichtlinien legen Gewicht auf die Gestaltung dieser Rahmenvereinbarungen.
- Ebenso werden dabei große Spielräume und Chancen für die Anwendung durch die Mitgliedstaaten eingeräumt.
- Sie lernen durch Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis:
- die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten einzuhalten
- unnötige Fehler zu vermeiden und die Merkmale einer Rahmenvereinbarung vertraglich einzuarbeiten
- Öffentliche Auftraggeber und vergebende Stellen
- Alle Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen als Bieter teilnehmen
- Leiter/Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Ingenieurbüros und Interessenvertretungen
- Architekten, Ingenieurkonsulenten
- RA, RAA, Rechtsberater

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 713 80 24-14

Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.