
Rahmenvereinbarung
Referenten:
Dr.
Christian
Eisner
/
Mag.
Alexandra
Terzaki
/
Mag.
Hubert
Reisner
und weitere ExpertInnen
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Aktuelle Judikaturentwicklungen
- Auslegungsfragen zur neuen EU-Richtlinie & zum BVergG 2018
- Rahmenvereinbarung / Rahmenvertrag / Option
- Instrumente für die langfristige Beschaffung
- Aus der Sicht des öffentl. Auftraggebers & -nehmers
- Berücksichtigung der KMU
- Planung, Umsetzung und vertragliche Zuordnung
- Rechtsterminologie | Vergaberechtliche Definition
- Auswirkungen für klassischen & Sektorenauftraggeber
- Zivilrechtliche Definitionen & Rechtsnatur der Rahmenvereinbarung
- VwGH Ro 2014/04/0070 16.03.2016 Rahmenvereinbarung ist kein Auftrag | Die Sicht aus Deutschland
- Vergaberechtliche Bedingungen für langfr. Vergaben
- Volumen, Exklusivität, Laufzeit, Preis
- Kalkulierbarkeit einer Rahmenvereinbarung
- Bekanntmachungspflichten | Abnahmeverpflichtung
- Leistungspflicht des Partners / Auftragnehmers
- Beteiligung von Dritten u. v. m.
- Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung
- Im ein - oder zweistufigen Verfahren
- Mit einem / mehreren Unternehmer/n u. v. m
- Rahmenbeschaffung – neue Tendenzen
- Instrumente für die langfristige Beschaffung
- Aktuelle Judikatur aus dem Bereich Option / Rahmenvertrag & Rahmenvereinbarung – inkl. Höchstgerichte & EuGH
- Was ist eine Rahmenvereinbarung?
- Kalkulierbarkeit der Leistung
- Rechtsschutz bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen
- Praxisberichte über erfolgreich abgeschlossene Rahmenvereinbarungen
- Vor- und Nachteile von Rahmenvereinbarungen
- Anwendung im Liefer-, Dienstleistungs- & Baubereich
Die langfristige Beschaffung soll einem/einer öffentlichen AuftraggeberIn ermöglichen, das BVergG für wiederkehrende Leistungen einzusetzen und dabei Transaktionskosten einzusparen. Die Rahmenvereinbarung erweist sich dabei zunehmend als flexibles Instrument, Lieferungen und Dienstleistungen vorausschauend zu beschaffen, ohne deshalb zu enge vertragliche Bindungen eingehen zu müssen. Die neuen Vergaberichtlinien legen Gewicht auf die Gestaltung dieser Rahmenvereinbarungen. Ebenso werden dabei große Spielräume und Chancen für die Anwendung durch die Mitgliedstaaten eingeräumt.
In diesem Seminar lernen Sie durch Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis, die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten einzuhalten, unnötige Fehler zu vermeiden und die Merkmale einer Rahmenvereinbarung vertraglich einzuarbeiten.
- Öffentliche Auftraggeber und vergebende Stellen
- Alle Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen als Bieter teilnehmen
- LeiterInnen/MitarbeiterInnen von Rechtsabteilungen, Ingenieurbüros und Interessenvertretungen
- ArchitektInnen, IngenieurkonsulentInnen
- RA, RAA, RechtsberaterInnen

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 7138024-14

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