20279 - Regress des Versicherers - Online Seminar
Referenten:
Mag. Dr.
Walter
Kath
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Der Regress gegen Dritte (§ 67 VersVG)
- Welche Ansprüche gehen auf den Versicherer über?
- Voraussetzungen, Umfang und Wirkung des Forderungsübergangs
- Zeitpunkt der Legalzession
- Verjährung des auf den Versicherer übergegangenen Anspruchs
- Die in der Praxis häufigsten Regresstatbestände
- Quotenvorrecht des VN im Spannungsfeld zum Grundsatz „Kongruenz vor Differenz”
- Das Angehörigenprivileg des § 67 Abs 2 VersVG
- Rechtsfolgen des „Aufgabeverbots”
- § 67 VersVG und seine Bedeutung für die einzelnen Sparten der Schadenversicherung
- § 67 VersVG auch in der Personenversicherung?
- Versicherung des Sachersatzinteresses Dritter und Auswirkungen auf das Regressrecht
- Beschränkungen des Regressrechts in den AVB
- Beweislastverteilung/optimale Erhebungen zur Sicherstellung des Regresses
- Teilungsabkommen
- Der Regress gegen den VN und (mit-)versicherte Personen
- (§ 158f VersVG; § 24 Abs 4 KHVG)
- Haftpflicht- und Pflichthaftpflichtversicherung
- Leistungsfreiheit des Versicherers und Rechte des geschädigten Dritten
- Besonderheiten der Pflichthaftpflichtversicherung
- Das „direkte Klagerecht” in der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Beendigung der Leistungspflicht des Versicherers dem Dritten gegenüber
- Weitere Grenzen der Leistungspflicht
- Der Übergang der Ansprüche des geschädigten Dritten auf den Versicherer
- Leistungsfreiheit als Voraussetzung des Regresses
- Verjährung der Regressforderung
- Der „Prämienregress”
- Der „Regress” des Gebäude-Feuerversicherers gemäß § 104 VersVG
- Prozessuales
entspricht 6,5 IDD Punkten
- Entwickeln sie ein ausgeprägtes Gespür für das Zusammenwirken deckungs- und haftungsrechtlicher Aspekte.
- Informieren Sie sich eingehend über die rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Regressmöglichkeiten
- Probleme, einschließlich der außergerichtlichen Aspekte, werden durch zahlreiche Fallbeispiele aus der (auch deutschen) Rechtsprechung aufbereitet und so für Sie fassbar und transparent gemacht
- Vertreter der Wirtschaft
- Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen
- Mitarbeiter von Rechts- und Versicherungsabteilungen
- Versicherungsmakler
- Versicherungsberater
- Selbstständige Versicherungsagenten und deren Mitarbeiter
- Rechtsanwälte und deren rechtskundige Mitarbeiter
- Sozialversicherungsträger und Autofahrerschutzverbände

Tel: +43 1 713 80 24-58
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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.