11284 - Regressrecht der Sozialversicherungsträger
Referenten:
Mag. Dr.
Bernhard
Hacker
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Gesetzliche Grundlagen des Regressverfahrens
- Das abgeleitete Regressrecht (Legalzession) gegen Fremdschädiger
- Das originäre Regressrecht (Ablöse der Unternehmerhaftung)
- Regress von Zuschüssen zur Entgeltfortzahlung
- Die Abwicklung des Regressverfahrens
- Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung
- Zulässigkeit von Direktansprüchen
- Kapitalisierung von Regressforderungen
- Informieren Sie sich über Grundlagen und Spezialthemen des Regressrechts
- Lernen Sie mit welchen Regressforderungen der Verursacher eines Schadensfalles rechnen muss und in welcher Höhe diese berechtigt sind
- Klären Sie die Voraussetzungen für das Bestehen von Schadenersatzansprüchen neben den Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger
- Schadensreferenten von Haftpflichtversicherern
- Rechtsanwälte und sonstige rechtsberatende Berufe
- Rechts- und Personalbüros von Betrieben
- Regressreferenten von Sozialversicherungsträgern
- Verantwortliche für betriebliche Sicherheit

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 713 80 24-14

1010 Wien
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e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.