11074 - Stand der Technik bei Elektroinstallationen
Referenten:
DI
Michael
Hirsch
/
Mag. Dr.
Alfred
Popper
/
Dr.
Peter
Kovanyi
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Undichte Kabel, fehlende Erdungen u. a. Unbrauchbarkeiten elektrischer Anlagen von Wohnhäusern (DI Hirsch)
- Elektrotechnikgesetz 1992 inkl. Novelle 2016 & Wirkung auf bestehende Anlagen
- Wesentliche Änderungen und Erweiterungen
- Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Betrieb elektrischer Anlagen gem. ETG § 3
- Verantwortung beim Betrieb elektrischer Anlagen
- Verantwortung des Anlagenbetreibers gem. ÖVE/ÖNORM EN 50110
- Auswirkungen der Nullungsverordnung 1998
- Auswirkung und Bedeutung des § 7a der ElektrotechnikVO 2002/A2
- Typische Mängel in bestehenden elektrischen Anlagen in Wohnhäusern
- Schutzmaßnahmen
- Zusatzschutz mit FI-Schalter 30 mA
- Erdungsanlagen und Potenzialausgleich
- Ordnungsgemäßer Zustand von Steigleitungen, Stockwerksverteiler, Zählernischen, Stickleitungen & Steigleitungsabzweigdosen
- Prüfpflicht bei elektrischen Anlagen im Allgemein-Bereich eines Wohnhauses
- Auswirkung der TAEV bei Zählerabmeldung trotz Bestandsschutzes gem. ETG 1992
Pflichten des Erhalters (Mag. Dr. Popper)
- Prüfpflichten nach der ON B 1300 und 1301
- Bestandschutz? | Lebensdauer von elektrischen Anlagen | Gefahren
- Mieterpflichten – Garantenhaftung | Vermieterpflichten z. B.: § 3 MRG
- Prüfungen als Erhaltungsarbeiten | Strafrecht – Zivilrecht – Mietrecht
- Arbeitnehmerschutz | Stand der Technik / Aufklärungspflichten
Wohnrechtliche Aspekte (Dr. Kovanyi)
- Kategorie Brauchbarkeit
- Wann ist die E-Anlage „gefährlich” / Erdungen
- Unterschied Nassraum / Wohnraum
- Mietzinsminderung
- Verkehrsüblicher Zustand bei Erstvermietung
- Anforderungen bei Mietrechtseintritten
- Änderung an der Anlage durch Mieter | Anzeigepflicht von Mietern
- Unsachgemäße Arbeiten als Kündigungsgrund
- Arbeiten an der E-Anlage als Besitzstörung | Duldungspflichten von Mietern
- Erhaltung / Verbesserung; Kostentragung
- Investitionsersatzanspruch von Mietern
- Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten
- Überwälzung des Erhaltungsaufwandes auf die Mieter
- WE-Objekte
- Inkl. Änderungen durch die WRN 2015 Heiztherme: Neue Erhaltungspflichten des Vermieters
- Aktuelle Judikatur
iZm: Hauptverband der allgem. beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Ö., Landesverband W, NÖ, Bgld. – 10 % Ermäßigung für Mitglieder aller Landesverbände des Hauptverbandes
- Informieren Sie sich über alle aktuellen rechtlichen und technischen Aspekte von Elektroinstallationen sowie den damit zusammenhängenden Gesundheitsgefährdungen und Klauselentscheidungen!
- Erfahren Sie, ob neben dem ElektrotechnikG (§§ 2,3) und der ElektrotechnikVO noch weitere Sicherheitsanforderungen existieren und welche brandschutztechnischen Maßnahmen zu treffen sind.
- Inwieweit reicht die Erkundungs- und Aufklärungspflicht für wesentliche Änderungen und Erweiterungen?
- Erhalten Sie Antworten aus elektrotechnischer und juristischer Sicht, um teuren Haftungen zu entgehen!
- Immobilienverwalter/Immobilienmakler und deren Mitarbeiter
- Hauseigentümer
- Elektro-, Bau- und Immobiliensachverständige
- Haustechniker | Facility Manager
- Gemeinden, Interessenvertretungen, Vertreter öffentlich-rechtlicher Hausverwaltungen
- Gemeinnützige Bauvereinigungen
- Rechtsanwälte

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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.