20112 - Strahlenschutz - Fortbildung
Referenten:
DI Dr.
Ewald
Plantosar
/
HR Univ.-Lektor Mag. Dr.
Johannes
Pritz
/
Prim. Univ. Doz. Dr.
Gottfried
Schaffler
,
MBA
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Rechtliche, physikalische und medizinische Grundlagen und Neuerungen zum Thema Strahlenschutz:
- Vorstellung des Strahlenschutzgesetzes 2019
- Grundlagen: insbesondere Behördenzuständigkeiten, Parteien des Verfahrens, Stellung des Arbeitsinspektorates, beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorien A und B, welche Personen sich im Strahlenbereich aufhalten dürfen usw.
- Neue Anwesenheitsregelung für Strahlenschutzbeauftragte im medizinischen Bereich
- Neue Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
- Neue Bewilligungs- und Meldebestimmungen
- Neuregelung bei Überprüfungen
- Prüfung der Rechtfertigung
- Überweisungsrichtlinien für überweisende Personen (zuweisende Ärzte)
- Prüfung der Minimierung und Optimierung
- Prüfung der Rechtfertigung
- Medizinische Strahlenschutzverordnung
- Teleradiologie in der Praxis
- Änderung von Dosisgrenzwerten für Strahlenanwendungsräume – Auswirkungen der Reduzierung der höchstzulässigen Ortsdosis in der Praxis
- Vorstellung der Neuen Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (Ausblick)
- Exkurs: CE-Kennzeichnung, Medizinproduktegesetz
- Anforderungen, Aufgaben, Pflichten der Strahlenschutzbeauftragten und ermächtigten Ärzte (z. B. Fortbildung, Aufzeichnungen), Haftung
- Aktuelle Entscheidungen der Behörden und Gerichte
- Strahlenbiologie, Strahlenrisiken, Strahlenschäden (Diagnose, Therapie)
- Schutzmaßnahmen für Personal und PatientInnen unter Berücksichtigung von Kindern, Erwachsenen und Schwangeren
- Dosisabschätzung, Mess- und Auswertestellen
- Untersuchungen, Inhalt, Neuerungen, praktische Durchführung, fliegendes Personal
- Strahlenschutzinstitutionen, Behandlungseinrichtungen
- Literaturübersicht
- Expositionssituationen, Strahlenunfälle, großräumige Verstrahlung
- Dosimetrie offener Radionuklide, Inkorporations- und Ausscheidungsanalysen, Prophylaxe
- Therapie von Inkorporationen, Kontaminationsbeurteilung und Dekontaminierung
- Vorstellung des Strahlenschutzgesetzes 2019
- Berufsrecht:
- Wer darf berufsrechtlich mit ionisierender Strahlung umgehen, Grenzen des Berufsrechtes (welche Ärzte/sonstigen Gesundheitsberufe dürfen was tun)
Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte im medizinischen Bereich, ermächtigte Ärzte und
alle Personen, die berufsrechtlich mit ionisierender Strahlung umgehen dürfen.
Die Seminarinhalte entsprechen folgenden Fortbildungen:
- Für Strahlenschutzbeauftragte im medizinischen Bereich bzw. deren Stellvertreter (§ 41 iVm Anlage 8 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung – AllgStrSchV),
- Für ermächtigte Ärzte (§ 37 iVm Anlage 7 AllgStrSchV)
- Für anwendende Fachkräfte (z. B. RadiologInnen, NuklearmedizinerInnen, LungenfachärztInnen, ZahnärztInnen) und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen — RadiologietechnologInnen (RT), MTF, Röntgenassistenz, zahnärztliche Assistenz, (§ 9 iVm Anlage 2 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung – MedStrSchV)
DFP-Punkte wurden beantragt und können nach Approbation direkt auf Ihr „mein dfp”-Fortbildungskonto gutgeschrieben werden.
Anerkannte Fortbildung durch das BMASGK:
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat schriftlich bescheinigt (BMASGK32240/0007-VIII/C/2/2019), dass die Veranstaltung den Forderungen der §§ 37 Abs. 1 iVm Anlage 7 und 41 Abs. 4 iVm Anlage 8 der Allgemeinen Strahlenschutzverord-nung, BGBl. II Nr. 191/2006, sowie den Forderungen des § 9 Abs. 3 iVm Anlage 2 der Medizini-schen Strahlenschutzverordnung, BGBl. II Nr. 375/2017, entspricht.
- Bewilligungsinhaber/Antragsteller von medizinischen Einrichtungen mit ionisierender Strahlung (Röntgenordination, CT-Institut usw.)
- Strahlenschutzbeauftragte und weitere Personen, die mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraut sind
- ermächtigte ÄrztInnen, arbeitsmedizinische Dienste, ÄrztInnen von Krankenanstalten, die einschlägige Untersuchungen durchführen
- RadiologInnen, NuklearmedizinerInnen, LungenfachärztInnen, ZahnärztInnen, RadiologietechnologInnen, MTF, Röntgenassistenz und zahnärztliche Assistenz

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 713 80 24-14

1010 Wien
Tel: +43 1 713 80 24
e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.