10521 - SWÖ-KV und seine Satzung richtig anwenden
Referenten:
o. Univ.-Prof. Dr.
Franz
Schrank
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Für welche Betriebe und welche Arbeitnehmer gilt der Kollektivvertrag Sozialwirtschaft?
- Alten- und Pflegeheime
- Vorrang der Satzung vor dem Privatkrankenanstalten-Kollektivvertrag (OGH!)
- Konkrete Fragen der Teilnehmer
- Strafbares Lohndumpingverbot
- Welche Kollektivvertragsbestimmungen sind besonders „Lohndumping”-sensibel, welche nicht?
- Zusammenhänge mit den kollektivvertraglichen Arbeitszeitbestimmungen?
- Aktuelle Fragen der Option in die Entgeltbestimmungen des BAGS-KV
- Schadenersatz wegen fehlender Optionsinformation? | Lohndumpingrisiko in Altfällen ohne Option?
- Grund- und Praxisfragen der Einstufung
- Zuordnungskriterien | Vordienstzeiten
- Zulagen und Zuschläge | Ist-Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen
- Besondere Sonderzahlungsberechnung – wichtige OGH-Entscheidung
- Gesetzliche Arbeitszeit-Neuerungen ab 1.9.2018
- Welche Inhalte sind für den Bereich der SWÖ-Betriebe besonders wichtig?
- Ausgewählte Einzelfragen, soweit nötig bzw. von den Teilnehmern gewünscht
- Besonderheiten der kollektivvertraglichen Arbeitszeitbestimmungen
- Durchrechenbarkeit der Normalarbeitszeit bei Voll- und Teilzeit | Mehrarbeitszuschlagsfragen | Bereitschafts- & Nachtdienste
- Besonderheiten zu Urlaub und Karenzen
- Besserstellung beim Ausmaß | Umrechnung in Arbeitstage | Anspruch auf Anschlusskarenz,Verhältnis zur Elternteilzeit
- Was bewirkt die Karenzanrechnung?
- Kündigung, Abfertigung | Verfallsbestimmungen | Teilnehmerfragen zu sonstigen Kollektivvertragsbestimmungen
- Einblick in den Kollektivvertrag Sozialwirtschaft (früher BAGS), geltend für fast alle Anbieter sozialer od. gesundheitlicher Dienste für Hilfs- u. Betreuungsbedürftige
- Das Seminar vermittelt Ihnen auf fundierte, praxisbezogene u. verständliche Weise jenes Wissen u. Auslegungsverständnis, das Sie zur optimalen Umsetzung der Bestimmungen dieses KV u. zur Vermeidung von Lohndumpingstrafen benötigen
- Personalverantwortliche & Personalverrechner von Pflege- und Sozialeinrichtungen
- Führungskräfte von Pflege- und Sozialeinrichtungen
- Betriebsräte
- Mitarbeiter von Personalbereitstellungsunternehmen
- Alle, die mit besagtem Kollektivvertrag arbeiten

Tel: +43 1 713 80 24-26
Fax: +43 1 713 80 24-14

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e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.