32017 - Upgrade zum Sachverständigen für Objektsicherheitsprüfungen
Referenten:
RA Mag.
Reinhard
Prugger
/
DI
Günter
Zowa
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
1. Tag:
9:00-12:30 Uhr – DI Zowa
Rechte und Pflichten des Sachverständigen
- Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Aspekte
- Verkehrssicherungspflichten & Schutzgesetze
- Betreiberverantwortung und Organisationsverschulden
- Umgang des Sachverständigen mit Abweichungen zu anerkannten Regeln der Technik
- Haftung des Objektsicherheitsprüfers
- ÖNORM B 1300/1301 im Detail mit Verweis auf OIB-RL:2019
- Hintergrund
- Prüfungsart
- Prüfungsgrundlage (SOLL-Zustand)
- Anforderung an Prüfer
- Vorgehensweise
- Prüfergebnis – inklusive Praxisbeispiel
- Anforderung lt. ÖNORM EN 16775 für Sachverständige
- Aufbau von Befund / Gutachten
13:30-17:00 Uhr – RA Mag. Prugger
Rechtliche Aspekte
- Überblick/Unterschiede Sachverständigen
- Gerichts-Sachverständiger
- Amtlicher SV und nicht amtlicher SV (NASV)
- Sachverständiger lt. ABGB
- OS-Sachverständiger
- Pflichten des OS-Sachverständigen
- Zivilrechtliche Haftung & strafrechtliche Verantwortung der einzelnen Beteiligten
- Verantwortungsträger
- Sicherheitsbeauftragten
- Aufgabenträger
- OS-Sachverständiger
- samt Entscheidungsbeispielen der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte
2. Tag:
9:00-10:45 Uhr – DI Zowa
Spezielle Anforderungen für Gebäude
- Anforderungen während Umbauvorhaben
- Garagen und überdachte KFZ-Stellplätze
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Barrierefreiheit
- Zutrittssicherheit
- Hochhausanforderungen
11:00-12:30 Uhr – DI Zowa
- Foto-Rallye über ein reales Gebäude mit Möglichkeit zur Diskussion
Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung, die für ca. 1 h anberaumt ist.
Optional besteht aufgrund aktueller Nachfragen die Möglichkeit zur Erlangung von Befähigungsnachweisen für folgende Fachgebiete:
- Befähigungsnachweis für die Durchführung von Betriebskontrollen für Aufzugsanlagen
- Befähigungsnachweis für die Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen für Spielplätze
- Termine: 30. April 2021 bzw. 12. November 2021 (-> nähere Details und Kosten dazu siehe Produktnummer 22141)
iZm: Hauptverband der allgem. beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Ö., Landesverband W, NÖ, Bgld. – 10 % für Mitglieder aller Landesverbände des Hauptverbandes
- Ergänzend zur mehrtägigen Ausbildung, haben Sie als erfahrener, nachweislich ausgebildeter und zertifizierter Objektsicherheitsprüfer, die Möglichkeit, die Qualifikation zum „Zertifizierten Sachverständigen für Objektsicherheitsprüfungen“ zu erlangen
- Sie können nachweislich fachkundige Objektsicherheitsprüfungen durchführen
- Zur Sicherstellung des zu erfüllenden Mindest-Knowhows für fachkundige Personen, wurden beim gegenständlichen Seminar die allgemeinen Vorgaben der international geltenden Norm EN 16775 für Sachverständigentätigkeiten, auf die speziellen nationalen Anforderungen der ÖNORM B 1300/1301 idgF umgelegt
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestens 5-tägige Ausbildung zum zertifizierten Objektsicherheitsprüfer
- Mindestens 3-jährige nachweisliche Tätigkeit im Bereich von Immobilien mit Praxisbezug, welche mit Beschreibung der jeweiligen im eigenen Verantwortungsbereich durchgeführten Tätigkeiten vom gewerberechtlich verantwortlichen Leiter zu bestätigen ist.
- Die Beschreibung der Tätigkeit mit Angabe der zugrunde gelegten gewerberechtlichen Befugnis sind dem Lehrgangsleiter zum Zwecke der Beurteilung für die Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen vorzulegen.
Prüfung, Zertifikat & Rezertifizierung
- Für die Teilnahme am Seminar erhalten Sie am Ende eine Teilnahmebestätigung
- Im Anschluss an den 1,5-tägigen Upgrade-Kurs besteht die Möglichkeit eine freiwillige schriftliche Prüfung abzulegen (-> diese ist NICHT in der Seminargebühr inkludiert und separat anzumelden)
- Bei positiver Abschlussprüfung sowie Vorlegen einer eidesstaatlichen Erklärung betreffend Einhaltung der allgemeinen Anforderungen für Sachverständigenleistungen gemäß ÖNORM EN 16775 erhalten Sie den Befähigungsnachweis „Sachverständiger für Objektsicherheitsprüfungen“.
- Alle personenbezogenen Bestätigungen betreffend erlangten Wissensstand (Zertifikate, Befähigungsnachweise, etc.) werden von den Experten der Zertifizierungsstelle der ZT-Kanzlei ZTEC ZT GMBH mit einer Gültigkeit von 3 Jahren ausgestellt und können danach bei Vorlage entsprechender, fachspezifischer Schulungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden verlängert werden.
- Ausgebildete und zertifizierte Objektsicherheitsprüfer für
- Wohngebäude gem. ÖNORM B 1300
- Nichtwohngebäude gem. ÖNORM B 1301

Tel: +43 1 713 80 24-27
Fax: +43 1 713 80 24-14

Tel: +43 1 713 80 24-22
Mobil: +43 699 115 047 51
Fax: +43 1 713 80 24-14

1010 Wien
Tel: +43 1 713 80 24
e-Mail: office@ars.at
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.