31054 - Webinar: Online-Handel als Antwort auf die Covid-19-Krise
Referenten:
Mag.
Alexandra
Ciarnau
Veranstaltungsform:
Webinar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Welche B2C-Vertriebsmodelle sind nach den beschlossenen COVID-19-Maßnahmengesetzen zulässig?
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Vertragsabschlüsse über Telefon, E-Mail und Webshop
- Umgang mit Rücktrittsrechten des Verbrauchers
- Stolpersteine bei der Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Vereinbarung von Lieferfristen und Umgang mit Verzug
Mit Mitte März 2020 sind umfangreiche Maßnahmenpakete zur Bekämpfung und Eindämmung von COVID-19 in Kraft getreten. So wurde der Kundenverkehr in Geschäftslokalen des Handels- und Dienstleistungsbereiches bis auf einige Ausnahmen eingestellt. Liefer- und Postdienste sind jedoch ausdrücklich von der Sperre ausgenommen. Unternehmer können daher ihre Umsatzverluste dadurch minimieren, indem sie ihre Geschäftsprozesse digitalisieren und auf den Versandhandel ausweichen. Bei der Verlagerung des stationären Handels in den Fernabsatz müssen Unternehmer allerdings die strengen, zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben beachten. Worauf Sie bei der Umstellung Ihrer B2C-Vertriebsmodelle besonders achten müssen, erfahren Sie von unserer Expertin.
- Unternehmer
- Geschäftsführer
- Marketingleitung, Marketingmitarbeiter
- Datenschutzbeauftragte
- Vertriebsmitarbeiter

Tel: +43 1 713 80 24-58
Fax: +43 1 713 80 24-14

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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.