20914 - Wegerechte auf Privatgrund & öffentlichen Liegenschaften
Referenten:
Mag.
Andreas
Netzer
Veranstaltungsform:
Fachseminar
Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
- Was ist ein Weg und wem gehört er?
- Bundes- und Landesstraßen, Wege, Trampelpfade
- Öffentliches und privates Grundeigentum
- Beschränkte und unbeschränkte Öffentlichkeit von Wegen
- Benutzung von Verkehrsflächen durch die Allgemeinheit
- Gesperrte Flächen und Privatwege
- Bauliche Eigenschaften von Wegen, Straßen und Verkehrsflächen
- Was sind Wegehalter?
- Wie werden im öffentlichen Recht Wege begründet und gesichert?
- Begriff der öffentlichen Verkehrsfläche
- Verhältnis von Bundes- und Landesstraßenrecht, StVO und Zivilrecht
- Öffentlicherklärung von Wegen durch Bescheid, Gemeingebrauch
- Eigentumsbeschränkung oder Enteignung?
- Entschädigungsansprüche?
- Was ist eine Dienstbarkeit und was ist ein Wegerecht?
- Begriff und Rechtsnatur von Dienstbarkeiten
- Personal-, Real- und irreguläre Dienstbarkeiten
- Bedeutung des Grundbuchs
- Schonungsgrundsatz und Eigenmachtverbot
- Kostentragung für Servitutswege
- Wie entstehen und enden Dienstbarkeiten?
- Begründung durch Vertrag, Ersitzung, Urteil, im Erbgang
- Endigung von Servituten
- Streit über Dienstbarkeiten vor Zivilgerichten
- Notwegerechte
- Wer haftet für einen Weg?
- Begriff der Wegehalterhaftung
- Kriterien für unentgeltliche und entgeltliche Nutzung
- Verschuldensmaßstäbe
- Anforderungen an den Wegedienst
- Welche Beweislastregeln gibt es?
- Überblick über die öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Grundlagen der Nutzung von Straßen und Wegen
- Instrumente der Übernahme in das öffentliche Straßengut
- Ersitzung und Verjährung
- Der Vertrauensschutz und die haftungsrechtlichen Konsequenzen eines bestehenden Wegerechtes
- Überblick über die verwaltungs- und zivilrechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung von Rechtspositionen Abwehr von Haftungsansprüchen
Personen in Unternehmen und in der Verwaltung, die mit Agenden des Straßenrechts und zivilrechtlichen Angelegenheiten betraut oder mit Nachbarschaftsstreitigkeiten über Wegerechte und Servituten befasst sind, z. B.
- Groß- und Einzelhandel
- Tourismus- und Freizeitindustrie
- Verkehrsunternehmen mit Kunden-Infrastruktur
- Dienstleistungsunternehmen mit Angeboten für Laufkundschaft
- Einkaufszentren
- Unternehmen mit Kundenparkplätzen

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Optionale Frühbucher-/Aktionsinfos: Ermäßigungen sind nicht addierbar. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.