- Übergabe von Bauwerken - Verdeckte Mängel u. a. Fallen
- Schadenersatz, Pönale und Skonto
- Gewährleistung, Übergabe / Abnahme
- ARGEn und Subunternehmer - Rechtsfragen
- Der Abschluss des Bauwerkvertrages
- Juristische Grundlagen für Baupraktiker
- Prüf-, Warn- und Hinweispflicht / Schadensminderungspflicht
- Claim und Anti-Claim
- Kalkulationsirrtum, Sittenwidrigkeit, Bankgarantie
- Kurzlehrgang: Claims & Co für Baupraktiker - 4 Tage kompakt
- Lehrgang: Örtliche Bauaufsicht
- Sicherstellung bei Bauverträgen gemäß § 1170b ABGB
- Fachtagung: Beweissicherung und Dokumentation am Bau
Von den Besten lernen...
Das Who is Who aus Wirtschaft, Wissenschaft, Legistik und Höchstgerichte!
ARS-ReferentInnen sind DIE ExpertInnen des jeweiligen Fachbereichs. Viele von ihnen sind bereits langjährig für uns tätig. Sie liefern aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit – sie sind unmittelbar in das wirtschaftliche und legistische Geschehen integriert – aktuellste Informationen direkt aus erster Hand.

RA Ing. DDr. Hermann Wenusch
Auf Bauwerkvertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit umfangreicher Ausbildung und Erfahrung
Auf Bauwerkvertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit umfangreicher Ausbildung und Erfahrung: verfügt neben einem Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaft auch über eine HTL-Ausbildung als Tiefbautechniker; vor seiner Karriere als Rechtsanwalt jahrelange Tätigkeit in der Baubranche; Autor zahlreicher Publikationen, die in nahezu allen Standardwerken zum Bauwerkvertragsrecht angeführt werden; Gründer und Herausgeber der Zeitschrift „Recht des Bauwesens”; war als Experte des Österreichischen Normungsinstituts als Leiter der entsprechenden Arbeitsgruppe wesentlich an den letzten drei Überarbeitungen der ÖNORM B 2110 beteiligt; durch die anwaltliche Praxis, aber auch durch regelmäßig gehaltene Vorträge mit den aktuellen Problemen der bauwirtschaftlichen Praxis bestens vertraut.